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Hanauer K Anzeiger

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Genttal-Auzeigcr

AMchtr SkW für Stebt- aab Landkreis Small.

Erscheint tkgNch mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EiarückungsgeW-,»

Vie kgespaltene PetitzeU« oder der« Ramu 80 Wz im RellamenteU bte fleUe 46 Pta.

Derantwortl. SreLakteur: L Schreiter b» Hanau.

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Nr. 222 W-rnsprechanfchlnst Nr. 230.

Freitag den 22. September

^er nsp rechn» sch lüft Nr. 230 1911

Amtliches.

Ersatzwahl eines Abgeordneten im 14. hiesigen Wahlbezirk.

(Kreise Hanau Stadt und Land.)

Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. d. Mts. — A I. 3652 — wird hierdurch bekannt gemacht, daß im Land­kreis Hanau die folgenden weiteren Wahlmänner-Ersatz­wahlen stattzuftnden haben:

1. im 12. Urwahlbezttk in der 3. Abteilung für den am 26. v. Mts. in einen arideren Urwahlbezirk verzogenen Wahlmann Steinmetz Heinrich Ewald in Fechenheim,

2. im 17. Urwahlbezirk in der 2. Abteilung für den in einen anderen llrwahlbezirk verzogenen Wahlmann Kauf­mann Ludwig König in Großauheim. (A. I. 3652c.)

Cassel den 19. September 1911.

Der Regierungspräsident.

J. V.: v. Wussow.

Landespolizeiliche Anordnung betreffend

Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und Klauen­seuche in den Regierungsbezirk Cassel.

Meine landespolizeiliche Anordnung vom 2. und 7. Juni d. J. — A. III. 2725/2725a — Amtsblatt Nr. 22a/'23, S. 174/184 — Maßregeln gegen die Einschleppung der Maul- und Klauenseuche in den Regierungsbezirk Cassel — wird hierdurch auf die freie Reichs- und Hansestadt Hamburg ausgedehnt. (A. III. 4328.)

Cassel am 11. September 1911.

Der Regierungspräsident.

J. B.: v. Wussow.

Eandkreis Hanau. Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Wilhelm Weisenstein, des Johs. Köppel III. und des Johannes Jonas Zeh in Kilian­städten ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

I. Sperrbezirk.

Eie Gemeinde Kilianstädten mit Ausnahme der Kilian- städter Mühle bildet einen Sperrbezirk.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen :

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe find mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desin­fizieren.

3. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlasien kann.

4. Die Hunde sind festzulegen.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

ö. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation inner­halb des verseuchten Ortes ist verboten.

9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen­vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen ist verboten.

II. Beobachtungsgebiet.

Das Vcobachtungsgebiet besteht aus der Kilianstädter Mühle und den Gemeinden Mittelbuchen und Wachenbuchen (die übrigen umliegenden Gemeinden sind sämtlich Sperr­bezirke)«

Für das Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:

1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs­gebiet auf Märkte ist verboten.

2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobach­tungsgebiet ist verboten.

3. Das Treiben von Klauenvi-b auf öffentlichen Straßen ist verboten. Das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken, sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. B. zum Bullen) ist dagegen gestattet.

4. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungs­gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Dagegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amtstierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und ^nckffvieh ist nur mit Geneh­migung des Herrn Regierungspräsidenten zulässig.

5. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Butter­milch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wasierdampf auf 85 Grad Celsius oder eine Erhitzung im Wasierbade auf 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleich- zuachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei- rückständen an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.

Hanau den 21. September 1911. V. 6219 Der Königl. Landrat.

I. V.: Karbe.

Der zum stellvertretenden Gutsvorsteher bestellte Ober­verwaltungsschreiber Louis Böhm — Pulverfabrik — ist an Stelle des verzogenen Obermeisters Brand als Stell­vertreter des Standesbeamten für den Eutsbezirk Pulver­fabrik bestellt worden.

Hanau den 19. September 1911. A. 3598 Der Königl. Landrat.

I. D.: Karbe.

Stadtkreis Hanau.

Alle Wagen, welche zur Beförderung des Publikums nach und von dem Theater dienen, haben von der Südwestseite — der gelben Mauer — aus anzufahren und nach der Nord­seite — der Vangertstratze — abzufahren. Das Anfahren in entgegengesetzter Richtung ist untersagt.

Die zum Abholen der Theaterbesucher bestimmten Wagen haben auf dem freien Platze bezw. der Straße an der Süd­westseite des Theaters zu warten und in der Reihenfolge ihrer Ankunft vorzufahren.

Allen die Auftechterhaltung der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen und Plätzen be­zweckenden Anweisungen der Polizeibeamten ist jedermann nachzukommen verpflichtet.

Zuwiderhandlungen werden auf Grund des § 65 der Straßen-Polizei-Verordnung vom 28. Mai 1909 mit Geld­strafe bis zu 30 Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechen­der Haft bestraft.

Hanau den 20. September 1911.

Königliche Polizeidirektion.

I. V.: Karbe.

Bekanntmachung.

Die in der Gemarkung Kesielstadt gelegenen städtischen Grundstücke

Karte 3 Parzelle 16/1 Abt. 7 = 15 ar und

Karte 16 Parzelle 1 Abt. 18 = 19,29 ar sind pachtfrei geworden.

Termin zur Verpachtung derselben findet am Samstag den 23. September d. I., vormittags 9 Uhr, im Geschäftszimmer der unterzeichneten Kasie (Neust. Rathaus, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 4) statt.

Pachtliebhaber werden zu diesem Termin eingeladen.

Hanau den 15. September 1911. 22231

Stadthauptkasse.

Bekanntmachung.

Die zum Einbau eines neuen Treppenhauses und Ein­richtung zweier Wohnungen im Hause Langstraße 43 erfor­derlichen Erd-, Maurer- und Zimmerarbeiten sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zim­mer 18, aus und können von dort zum Preise von 50 Pfg. für die Maurerarbeiten und 30 Pfg. für die Zimmerarbei­ten bezogen werden.

Verschlosiene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermin am Samstag den 30. ds. Mts., vormittags 11 Uhr, einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 20. September 1911. 22613

Der Magistrat.

Dr. E e b e s ch u s.

Bekanntmachung.

Wir weisen darauf hin, daß alle im Schloßgarten ge­fundenen Gegenstände an den Kastellan Brecht (Stadtschlotz, Fürstenbau, Eingang 3) oder an die Armenverwaltung in der Langstraße 43 abzugeben sind.

Gegenstände, die auf dem Friedhofe gefunden werden, sind an den Friedhofsaufseher Mull oder ebenfalls an die Armenverwaltung abzugeben.

Hanau den 15. September 1911. 22615

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Der Keller im Altstädter Rathaus ist anderweit zu ver» mieten. Offerten mit Angabe des Pachtpreises sind alsbald an uns zu richten.

Hanau den 16. September 1911. 22387

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Im Hause Marktplatz 18 — seitheriges Amtsgericht — werden 2 nebeneinanderliegen.de Laden von je 73 Oratr. Grundfläche mit anschließenden Lagerräumen von je 35 Omtr. Grundfläche eingerichtet, die voraussichtlich bis 1. Januar 1912 vermietet werden können. Jeder Laden erhält 2 Schaufenster mit einer Türe in der Mitte und mit 5,50 Mtr. Elasfront.

Im 1. Stock des Seitenflügels befindet sich eins 3-Zim- merwohnung mit Küche und Zubehör, verbunden durch eine Treppe mit den Lagerräumen.

Die Läden können getrennt, oder zusammen — ohne Trennungswand — vermietet werden.

Nähere Auskunft kann im Stadtbauamt, Zimmer 18, während der Sprechstunden eingeholt werden.

Reflektanten wollen ihre Angebote alsbald schriftlich einreichen.

Hanau den 30. August 1911 20913

Der Magistrat.

Bekanntmachung

Die Herstellung einer 30 cm weiten Tonrohrleitung in der Aepfelallee soll unter Zugrundelegung der Be­dingungen für die Lieferung von Material und die Ausführung von Arbeiten für die Stadt Hanau öffent­lich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort gegen Entrichtung von 0,50 M. bezogen werden.

Verschloßene mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote find bis zum Eröffnungstermin am Mittwoch den 27. d. Mts. einzureichen.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Hanau den 20. September 1911. 22591

Der Magistrat.

Hild.

Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ludwig (Louis) Brög in Hanau ist heute am 21. September 1911, vormittags 11 Uhr 37 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet.

Der Rechtsanwalt Dr. Koref in Hanau ist zum Konkurs­verwalter ernannt.

Offener Arrest und Anzeigepflicht sowie Termin zur An­meldung bis zum 19. Oktober 1911. Erste Gläubigerver- sammlung am 29. Oktober 1911, vormittags 11 Uhr; Prü­fungstermin am 3. November 1911, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht 5 in Hanau, Nußallee Nr. 17, Zrmmer Nr. 17.

Hanau den 21. September 1911. 22625

• Der Gerichtsschreiber Kal. Amtsgerichts. Abt. 5.