Hanauer K Anzeiger
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General-Anzeiger
AMiches Organ für Stobt« nitb Landkreis Sinan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Senn» und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 218 Kernsprechauschltts; Nr. 230.
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Amtliches.
Bekanntmachung.
Aus Grund des ordnungsmäßig festgestellten Fluchtlinienplanes für das Gelände zwischen Philippsruher Allee, Hintergaffe, Salisweg, Frankfurt—Hanauer Eisenbahn und Kinzig soll der Stadt Hanau zum Einlegen und Halten des Hauptkanals B nebst Einsteigeschacht auf dem Grundstück des Landwirts Wilhelm Hestermann aus Hanau-Kesselstadt, Kartenblatt 6 Nr. 32 in der Gemarkung Hanau-Kesselstadt eine Grunddienstbarkeit im Wege der Enteignung eingeräumt werden.
Don dem Herrn Regierungspräsidenten zum Enteig- nungskommissar ernannt, habe ich zur kommiffarischen Verhandlung mit den Beteiligten zwecks Feststellung der Entschädigungen für die zu enteignende Grundfläche gemäß § 25 Absatz 1 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874 Termin auf Samstag den 23. September d. I., vormittags 11 Uhr, im Nathause zu Hanau anberaumt.
Zu diesem Termin werden alle Beteiligten gemäß § 25 Absatz 4 a. a. O. mit der Aufforderung geladen, ihre Rechte im Termin wahrzunehmen.
Diese Ladung erfc/gt unter der Verwarnung, daß beim Ausbleiben der Geladenen ohne ihr Zutun die Entschädigung festgestellt wird, und wegen Auszahlung oder Hinterlegung der Entschädigung verfügt wird.
In dem Termin kann jeder an dem zu enteignenden Grundstück Berechtigte erscheinen und sein Interesse an der Feststellung der Entschädigung, sowie ihrer Auszahlung und Hinterlegung wahrnehmen. Auch etwaige Anträge auf vollständige Uebernahme von teilweise in Anspruch genommenen Grundstücken sind von den Beteiligten in dem Termin anzubringen. Spätere Anträge dieser Art sind unzulässig. Ueber den BesWitel haben sich die Beteiligten in dem Termin auszuweisen.
Gaffel den 15. September 1911. 22221
Der Enteignungskommissar. Goldschmidt, Regierungsrat.
Eandkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Unter dem Viehbestände des Adolf Schwind zu Gronau ist die Maul- und Klauenseuche amtlich fsstgestellt worden. Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:
I. Sperrbezirk.
Die Gemeinde Gronau und der Gutsbezirk Eronauerhof bilden einen Sperrbezirk.
Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestimmungen:
1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.
2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.
3. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlaffen kann.
4. Die Hunde sind festzulegen.
5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Besitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.
6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.
7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.
8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation innerhalb des vsrfeuchten Ortes ist verboten.
9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk" und der Durchtrieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind verboten.
Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht- zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmiaung des Herrn Regierungspräsidenten, welche bei mir zu beantragen ist. erfolgen.
10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen ist verboten.
IT. Beobachtungsgebiet.
Das Beobachtungsgebict besteht aus der Gemeinde Bcraen-Enküeim und dem Gutsbezirk Dottenfelderbof.
Montag den 18. September
Für das Beobachtungsgebict gelten die nachstehenden Bestimmungen:
1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungsgebiet auf Märkte ist verboten.
2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobachtungsgebiet ist verboten.
3. Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Straßen ist verboten. Das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken, sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. B. zum Bullen) ist dagegen gestattet.
4. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Brobachtungs- gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Dagegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amtstierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und ^«ckttvieb ist nur mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten zulässig.
5. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Buttermilch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wafferdampf auf 85 Grad Celsius oder eine Erhitzung im Wafferbade auf 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleichzuachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei- rückständen an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.
Hanau den 16. September 1911. V. 6078 Der KLnigl. Landrat.
J. V.: K a r b e.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Von heute ab wird die Benutzung der städtischen Wasserleitung zum Begießen der Gärten mittelst Schlauches wieder freigegeben.
Ebenso unterbleibt die Abstellung der Wafferleitung während der Nachtzeit. Wir warnen aber trotzdem die Einwohnerschaft vor übermäßiger Inanspruchnahme der städtischen Wafferleitung, damit wir nicht nochmals gezwungen werden, eine Einschränkung der Wafferabgabe anzuordnen.
Hanau den 18. September 1911. 22255
Der Magistrat.
Hild.
Bekanntmachung.
Die in der Gemarkung Keffelstadt gelegenen städtischen Grundstücke
Karte 3 Parzelle 16/1 Abt. 7 = 15 ar und
Karte 16 Parzelle 1 Abt. 18 — 19,29 ar sind pachtfrei geworden.
Termin zur Verpachtung derselben findet am
Samstag den 23. September d. I., vormittags 9 Uhr, im Geschäftszimmer der unterzeichneten Kaffe (Neust. Rathaus, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 4) statt.
Pachtliebhaber werden zu diesem Termin eingeladen.
Hanau den 15. September 1911. 22231
Stadthauptkasse.
Bekanntmachung Rekruten-Einstellung 1911.
Sämtliche Rekruten und Freiwilligen aus dem Landwehrbezirk Hanau können ihre Gestellungsbefehle bei den Bürgermeisterämtern gegen Abgabe der Rekruten-Urlaubs- päffe bezw. Annahmescheine in Empfang nehmen.
Die in der Stadt Hanau wohnhaften Rekruten und Freiwilligen können die Gestellungsbefehle von Montag den 18. d. Mts. ab beim Bezirkskommando hier abholen. Die Rekruten-Urlaubspäffe bezw. Annahmescheine find hierbei ebenfalls abzugeben.
Diejenigen Rekruten, welche keinen Gestellungsbefehl erhalten, kommen voraussichtlich in diesem Jahre nicht zur Einstellung und haben sich im nächsten Jahre erneut zur Stammrolle anzumelden.
Hanau den 16. September 1911.
Königliches Bezirkskommando.
Handelsregister.
Eingetragen ist am 8. September 1911 die Gesellschaft
mit beschränkter Haftung in Firma:
„Hanauer Metallwerke
Gesellschaft mit beschränkter Haftung«, mit dem Sitze in Bruchköbel bei Hanau.
Gegenstand des Unternehmens ist die fabrikmäßige Herstellung von Spezialmetallen, wie Nickelbronce, säurebeständige Phosphorbronce, Neumessing, Leicht-, Lager-, Schrift- und Lötmetallen, sowie die Verwertung der beim Kaiserlichen Patentamt unter
Fernsprechansckftttfr Nr. 230 1911
Nummer K 41906 VI/31c,
Nummer K 45592 VI/31a,
Nummer K 46079 1749s1,
Nummer P 26658 VI/31a,
Nummer P 26477 VT/31c angemeldeten Patente sowie des Gebrauchsmusters Nr. 462543 und der dadurch gesicherten Erfindungen, sowie die Ausnützung der Geheimverfahren zur Herstellung der zu vertreibenden Speziallegierungen.
Die Gesellschaft ist befugt gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben und sich an solchen Unternehmungen zu beteiligen.
Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Fabrikbesitzer Hans Kärcher zu Frankfurt a. M. und Ziegeleiverwalter Josef Urban in Bruchköbel.
Jeder der beiden Geschäftsführer ist zur Geschäftsführung und Zeichnung der Firma für sich allein befugt, ausgenommen Geschäfte im Betrage von über Eintausend Mark, für welche beide Geschäftsführer nur gemeinsam zu handeln und die Firma zu zeichnen befugt sind.
Der Gesellschaftsvertrag ist am 18. August 1911 festgestellt.
Das Stammkapital beträgt 24 000 Mark.
Auf das Stammkapital bringen ein:
a) der Gesellschafter Gießermeister Theodor Kern zu Frankfurt a. M. die ihm zustehenden Rechte an den bei dem Gegenstand des Unternehmens genannten Patentanmeldungen und Gebrauchsmustern, sowie eine Anzahl von speziellen Rezepten zur Herstellung von Nickelbronce, Phosphorbronce, Neumessing, Aluminiumbronce, Schrift-, Leicht-, Löt- und Lagermetall und sonstigen Speziallegierungen. Diese sämtlichen Rechte und Rezepte werden zu 6000 Mark bewertet und mit diesem Betrage als Einlage des Kern auf das Stammkapital angerechnet,
b) der Gesellschafter Fabrikant Hans Kärcher zu Frankfurt a. M. die ihm zustehenden Rechte an den bei dem Gegenstände des Unternehmens genannten Patentanmeldungen und Gebrauchsmuster. Hans K ä r ch e r überträgt ferner der Gesellschaft das Recht zur Mitbenutzung des auf seinem Grundeigentum in Bruchköbel vorhandenen Anschlußgeleises. Das gesamte Einbringen des Kärcher wird bewertet mit 6000 Mk. und mit diesem Betrage als Einlage des Kärcher auf das Stammkapital angerechnet.
Eintrag des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau vom 8. September 1911. 22183
Beschluß.
Das Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung der in der Gemarkung Soden belegenen, im Grundbuchs von da Artikel 521 Abt. I Nr. la, 1b, lc, Id, 2—22, auf den Namen des Sanatoriums Stolzenberg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt a. M., eingetragenen Grundstücke wird aufgehoben, da die betreibende Gläubigerin den Antrag auf Zwangsversteigerung zurückgenommen hat.
Der auf den 20. September 1911 bestimmte Termin fällt weg.
Salmünster den 16. September 1911. 22211
Königliches Amtsgericht.
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 Herrenschirm, 1 rotes Taschentuch, 1 schwarzer Herren-Glacehandschuh (linker), 76 Flaschenreiniger (wurden vor etwa 14 Tagen in einem Wasser- häuschen zur Aufbewahrung abgegeben).
Verloren: 1 goldenes Armband, 1 dunkelgrauet Spazierstock mit silbernem Griff (Tigerkopf).
Zugelaufen: 1 jüngere getigerte Jagdhündin, Entlaufen: 1 grauer Schäferhund.
Hanau den 18. September 1911.
politische Rundschau.
Bebels Reden in offiziöser Beleuchtung. Die „Nordd. Allg. Ztg.« beschäftigt sich in ihren Wochenrückblicken auch mit dem soeben in Jena geschloffenen sozialdemokratischen Parteitag. Sie meint, auch der jetzige Parteitag erinnere, wie die früheren, unwillkürlich an die szenische Nachahmung einer Schmiede auf der Theaterbühne. Eisenklang und Hammerschlag und Funken, Glut und Rauch: aber das Feuer war nur Lichteffekt, und die Hufeisen waren schon nach Bedarf fertig mitgebracht, die Schweißungsverfahren reine Augenweide. — Ueber die Bebelsche Marokkored« schreibt das offiziöse Organ: „Wenn Bebel auch durch seins altgewohnte sozialdemokratische Brille blickt, die alles weit nach links bricht, so gab er doch einige Urteile und Ansichten zum besten, mit denen die übrigen Koriwhäen der Partei