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Hanauer K Anzeiger

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General-Anzeiger

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verantwort!. Redakteur: T. 6»t«4*e i* Sam«

$L 192 ^-rnsprechansch <• Nr. 230.

Slmttiches.

Landespolizeiliche Anordnung betreffend die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche im Landkreise Hanau.

Meine landespolizeilichen Anordnungen vom 28. Juni/26. Juli d. Js. — A III. 3057a/3626 — betreffend die Bekämp­fung der im Landkreise Hanau in Bischofsheim und Langen­selbold aufgetretenen Maul- und Klauenseuche — Amts­blatt Nr. 26/30, S. 222/257 — werden hierdurch aufgehoben und zwar letztere — Langenselbold — mit Wirkung vom 18. d. M. ab.

Das Verbot des Viehverladens auf der Station Langen­selbold der Staatseisenbahn — Abs. 2 meiner landespolizei­lichen Anordnung vom 2. b. 3K. — A III. 3709 — Amtsbl. Nr. 31, S. 265 — fällt vom 18. d. M. ab fort.

Cassel den 15. August 1911. A III. 3934

Der Regierungspräsident.

Graf von Bernstorff.

Eandkreis Hanau. Beknnntmachnntt.

Nach Erlöschen der Maul- und Klauenseuche in Bischofs­heim und Langenselbold werden die am 24. Juni d. Js. — J.-Nr. V. 4064 — bezw. am 22. Juli d. Js. — J.-Nr. V. 4776 — für die Sperrbezirke Bischofsheim und Langen­selbold (ausschließlich Bruderdiebacher- und Baumwieser­hof) und für die zu den Beobachtungsgebieten gehörenden Gemeinden Bergen-Enkheim, Fechenheim, Dörnigheim, Hochstadt, Wachenbuchen, Langendiebach, Rückingen, Ra­volzhausen und Hüttengesätz sowie den Bruderdiebacher- und den Baumwieserhof von mir ungeordneten Maßnahmen hiermit aufgehoben.

Hanau den 18. August 1911. V., 5386

Der Königl. Landrat.

J. V.: Karbe.

Die Königliche Regierung hat dem Herrn Kreisschul­inspektor Pfarrer Hufnagel in Langenselbold vom 1. bis 28. d. M. Urlaub erteilt. Während dieser Zeit wird er durch den Königlichen Kreisschulinspektor Herrn Metropolitan Wittekindt in Wachenbuchen vertreten.

Hanau den 16. August 1911. V. 5294

Der Königl. Landrat.

I. V.: Karbe.

Stadtkreis Hanau.

In Abänderung meiner Bekanntmachung vom 19. Sep­tember v. Js. wird hiermit auf Grund des § 5 Abs. 1 des Stellenvermittlergesetzes vom 2. Juni 1910 nach Anhörung

Vom schlafenden Homer.

Aus der Kuriositatenkammer der Litteratur.

Von Hans Pander.

(Nachdruck verboten.)

„Quandoque dormitat böntis Hömerus. Von Horaz stammt das Wort vom schlafenden Homer: er „ärgert sich, wenn der gute Homer einmal schläft", und dabei hat er eine Ungenauigkeit des Ausdrucks beim Dichter im Auge. Bei Homer freilich kann man lange nach Widersprüchen und Irrtümern suchen, ohne welche zu finden; bei anderen Dich­tern dagegen bei Homeren und Nicht-Homeren, trifft man auf die merkwürdigsten Fehler, Irrtümer und Widersprüche, die manchmal leicht erklärbar sind, in anderen Fällen aber so rätselhaft bleiben, daß man das Wort vom „schlafenden Homer" als billige Erklärung hervorholt. Das Seltsame dabei ist, daß Fehler, die eigentlich den ganzen Zusammen­hang einer Dichtung zu Fall brächten, oft lange übersehen werden, während andere, die von geringer Veedeutung sind, sofort in die Augen springen.

Ueber eine besondere Art von Fehlern hat sich Goethe einmal Eckermann gegenüber geäußert: „Bei Walter Scott ist es eigen, daß eben sein großes Verdienst in der Dar­stellung des Details ihn oft zu Fehlern verleitet. So kommt im Jvanhoe eine Szene vor, wo man nachts in der Halle eines Schlosses zu Tische sitzt und ein Fremder hereintritt. Nun ist es zwar recht, daß er den Fremden von oben herab beschrieben hat, wie er aussieht und wie er gekleidet ist, allein es ist ein Fehler, daß er auch seine Füße, seine Schuhe und Strümpfe beschreibt. Wenn man abends am Tische sitzt und jemand hereintritt, so sieht man nur seinen oberen Körper beschreibe ich aber die Füße, so tritt sogleich das Licht des Tages herein, und die Szene verliert ihren nächt­lichen Charakter". Ob solche Fehler bemerkt oder übersehen werden, das bänat allein davon ab. ob der Leser eine leb-

Freitag den 18. August

des Magistrats als Träger des hiesigen öffentlichen Ar­beitsnachweises, der Stellenvermittler und der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die den Stellenver­mittlern zukommenden Gebühren eine Eesamttaxe von

„4 Mark" festgesetzt.

Diese Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Ver­trag infolge der Tätigkeit des Vermittlers zustande kommt. Haben beide Teile diese Tätigkeit in Anspruch genommen, so ist die Gebühr von dem Arbeitgeber und dem Arbeit­nehmer je zur Hälfte zu zahlen; eine entgegenstehende Ver­einbarung zu Ungunsten des Arbeitnehmers ist nichtig.

Neben diesen Gebühren dürfen Vergütungen anderer Art nicht erhoben werden. Die Erstattung barer Auslagen darf nur insoweit gefordert werden, als sie auf Verlangen und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber verwendet und als notwendig hinreichend nachgewiesen sind.

Die Stellenvermittler sind verpflichtet, den Stellensuchen­den vor Abschluß des Vermittlungsgeschäfts die für ihn zur Anwendung kommende Taxe mitzuteilen. Die Taxe ist in den Geschäftsräumen an einer in die Augen fallenden Stelle anzuschlagen.

Hanau den 8. August 1911. P. 7883

Königliche Polizeidirektion.

J. V.: Karbe.

Bekanntmachung

Der sogenannte Teichweg und die Fortsetzung der Ameliastraße darf nur von landwirtschaftlichen Fuhrwerken sowie von den Fuhrwerken des Eiswerkes benutzt werden. Hayau den 17. August 1911 19863

Städtische Polizeiverwaltu ng. Der Oberbürgermeister.

J. V.: Hild.

Gefundene und verlorene GeaenUnde ic

Gefunden: 1 künstliches Zahngebiß (Unterkiefer, 7 Zähne) auf dem Exerzierplatz Großauheim, 1 gelbliche leichte Pferdedecke, 1 Kinder-Schnallenschuh.

Verloren: 1 Brosche (Marinekopf).

Hanau den 18. August 1911.

politische Kunâfcha«.

Die Marokko-Verhandlungen. Ueber die Verhandlungen erfährt der ab und zu offiziös gespeiste „Berl. Lok.-Anz.": „Herr v. Kiderlen-Wächter und Herr Jules Cambon sind immer noch bemüht, über die allgemeinen Grund­lagen des Abkommens zu einer Einigung zu gelangen. hafte innere Anschauung hat und wie weit er das Gelesene sofort in Bilder umarbeitet. In dieser Hinsicht ein Wider­spiel zu Walter Scott ist Cottftied Keller, bei dem nichts zu finden ist, was der sinnlichen Anschauung zuwiderliefe. Gottfried Keller, wohl der bildhafteste aller Dichter, schuf auch seine Bilder immer aus der Anschauung heraus, und so traf er jedesmal den Nagel auf den Kopf. Wo es sich aber um erfundene, nicht um geschaute Bilder handelt, kann selbst der Größte einen Fehler begehen. Ein drolliges Bei­spiel dafür bietet Schiller in den Räubern. In der zweiten Szene des ersten Auszuges bringt nämlich Karl Moor das ganz widersinnige Bild: „Ich möchte den Ozean vergiften, daß sie den Tod aus allen Quellen saufen." Selbst die Sprache, das eigentliche Werkzeug des Dichters, bleibt nicht von Fehlern verschont. Dem sprachgewaltigen Lessing ist es einmal untergelaufen, daß er gerade das Gegenteil dessen sagt, was beabsichtigt ist. Diese Stelle befindet sich in Emilia Galotti, und zwar in der sechsten Szene des zweiten Aus­zuges. Claudia sagt nämlich zu ihrer Tochter: „.....daß der Prinz dich jüngst nicht ohne Mißfallen gesehen . . " Beiläufig sei bemerkt, daß Bühnenleitungen bei der Auf­führung, wenn sie die jetzt veralteten Ausdrücke aus Lessings Sprache durch die der heutigen Sprache geläufigen ersetzen zu müssen glauben, wohl auch den Schritt wagen dürfen, diesen wirklichen Fehler zu verbessern. — Bei allen bisher angeführten Fällen vom „schlafenden Homer" handelt es sich um Kleinigkeiten, bei denen weder die Gründe noch die Folgen eine besondere Untersuchung lohnen. Solche Kleinig­keiten darf man wohl nur in dem Falle rügen, wo es sich um Uebersetzungen oder Umarbeitungen handelt, wo also der Dichter nicht schafft, sondern nur umformt und daher seine ganze Aufmerksamkeit auf das äußere Gewand seines Werkes richten kann. Allerdings ist bei Uebersetzungen eine vollständige Beherrschung der fremden Sprache nötig. Hage­dorn beherrschte das Französische entweder nicht völlig oder war ziemlich flücktia. als er aus dem Sckubflicker (savetier"1

%mth>tedhtnf$lttfc Nr. 230 1911

Augenscheinlich legt Frankreich kein großes Gewicht auf die deutsche Kolonie Togo, sodaß über die Abtretung die­ser Kolonie, von der in früheren Stadien der Verhand­lungen wohl gesprochen wurde, nicht mehr beraten wird, was wohl auch nutzlos sein würde, da die Kolonie uns z« wertvoll ist und nicht wir, sondern Frankreich Kompen­sationen zu geben hat. Man scheint jetzt hauptsächlich über das Hinterland von Kamerun zu sprechen, und in­wieweit Teile von ihm als Kompensation für Deutsch­land in Frage kommen. Auch in diesem Punkte geht die deutsche Regierung vorsichfig und gründlich zu Werke, denn sie wünscht nicht wertlose Landstriche zu erwerben, in die mit zweifelhaftem Erfolge große Summen hinein­gesteckt werden müßten. Die französische Regierung, von der übrigens eine ganze Zahl koordinierter Persönlich­keiten an den Verhandlungen direkt oder indirekt teil­nimmt, sollte sich bewußt sein, daß es ausgeschlosien ist, das Kompensationsobjekt lediglich nach Quadratmetern zu bewerten. Außerdem durfte, was ja selbstverständlich ist, der Süden Marokkos eine Rolle bei den Verhand­lungen spielen. Da nicht feststeht, ob dieser Landstrich erzhaltig ist, wird von der französischen Regierung an- zuerkennen sein, daß deutsche Firmen, die bereits Boden­rechte in jenem Gebiet erworben haben, im Falle der Entdeckung von Erzlagern berücksichtigt werden, bezw. dem Deutschen Reiche für diesen Fall die Tür in Süd­marokko offen bleibt. Diese Bedingungen sind so selbst­verständlicher Art, daß eine Einigung hierüber mit dem französischen Unterhändler und seinen Auftraggebern sicher erwartet werden kann. Es werden hierbei, für den Fall der Auflegung von Erzlagern, vitale wirtschaftliche Interessen des Deutschen Reiches berührt, das erkennt die französische Regierung auch ohne weiteres an."

Hiernach scheinen die Aussichten immer geringer zu wer­den, daß bei dem Handel etwas für uns herauskommt. — Die „Köln. Ztg." meldet zu dem Stande der Verhand­lungen aus Berlin: „Richtig scheint, daß die Verhand­lungen, die in den letzten Tagen an die Wahrscheinlichkeit eines rascheren Abschlußes glauben ließen, wieder in ein langsam«"» Tempo geraten sind. Die Reise desReichskanz- lers und des Staatssekretärs v. Kiderlen-Wächter nach Wil­helmshöhe wird neben ihrem amtlichen Anlaß sicher auch zu einem Vortrag des Reichskanzlers benutzt werden, der den Kaiser über den gegenwärtigen Stand der marokka­nischen Angelegenheit mündlich unterrichten wird. Es wäre aber voreilig, darüber hinaus an die Besprechung in Wil­helmshöhe Hoffnungen zu setzen, und vor allem darf man nicht annehmen, daß der Reichskanzler dorthin gereist sei, um dem Kaiser ein fertiges Vertragsdokument zur Unter­schrift vorzulegen. Soweit ist die Angelegenheit noch nicht bei Lafontaine einen munteren Seifensieder (savonnier) machte; Herder hat im Cid aus Windspielen (levriers) Hasen (lièvres), aus der Armbrust (arbalete de bois) eine Leimrute und aus Schmuck (atours) Leute (entours) gemacht. Der mittelhochdeutsche Dichter Wolftam von Eschen­bach, dem man seine mangelhafte Kenntnis des Franzö­sischen allerdings leichter nachsehen kann, hat eine recht drollige Verwechselung begangen und die Fee Morgana (Fata Morgana) mit ihrem Wohnsitze terre de la Joie vermengt, so daß er von einer „See Terdelaschoye" und ihrem Lande Famurgan redet.

Fehler gegen die sogenannte „allgemeine Bildung" fin­den sich bei recht vielen Dichtern, bei Großen wie bei weniger Berühmten. Es handelt sich gewöhnlich um Verstöße gegen Kenntnisse, die als allgemein verbreitet gelten, selbst wenn sie an Fachgelehrsamkeit streifen. Alle Wissenschaften müssen da herhalten. Natürlich ist es kein Fehler, wenn Kleist in der Hermannsschlacht das Milieu durchaus vernachlässigt, ebenso darf man Shakespeare keiner geographischen Sünde zeihen, wenn er Böhmen ans Meer verlegt, weil es ihm dabei durchaus nicht darauf ankommt, daß sein Stück nun gerade in Böhmen spielt. Auch Schiller hatte die Freiheit, i m Grafen von Habsburg, um seiner künstlerischen Absicht gerecht zu werden, den Tatsachen der Geschichte ins Gesicht zu schlagen, ein Standpunkt, den er selbst verteidigt. Etwas anders dagegen ist es schon, wenn ein Dichter einen Fehler begeht, den er hätte vermeiden können, wen er ein Nach­schlagewerk zu Rate gezogen hätte. Aeußerst unbeliebt scheint bei den Dichtern die trockene Wissenschaft der Astronomie zu sein. Einen hübschen Verstoß gegen sie begeht Scheffel im Ekkehard. Im zwanzigsten Kapitel wird dort erzählt, wie Burkhardt, der Klosterschüler, zur Zeit der Sommer­ferien — es ist ausdrücklich von der Rosenblüte die Rede — seinem Oheim Ekkehard einen Besuch abstattet. Dann heißt es: „Wie ich ihm die Sternbilder vor dem Fenster erklären - ;Ht den Bär und Orion und den mattschimmernden Fleck