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-Wattonsdruck und Verlag bet Duchdruckeret bei «rein. co. Waifenhaufe, in Hanau.

General-Anzeiger

Amtlicher Organ für Stahl- Mh Landkreis Kanan.

EknrSckungsgrbShr»

Sir Sgespalken« Petitzetl« oder beten Saam 20 'M du SleklamenteU Me Zette 46 Pf».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Lerantwortl. Redakteur: & Schrecker in Sana*

^L 185 %etnHnedi<infd)htf$ Nr. 230.

Amtliches.

Landkreis Hanau.

Bekanntmachung.

Einstellung von dreijährig Freiwilligen für das 3. See­bataillon (Marine-Infanterie) in Tsingtau (China).

Einstellung: Oktober 1911, Ausreise nach Tsingtau: Ja­nuar 1912, Heimreise: Frühjahr 1914. Bedingungen: Min­destens 1,65 Meter groß, kräftig, vor dem 1. Oktober 1892 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung). Es werden junge Leute aller Berufsarten ein­gestellt, Handwerker erhalten jedoch den Vorzug.

In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täg­lich 0,50 Mark Teuerungszulage gewährt.

Meldungen mit genauer Adresse sind unter Beifügung eines vom Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission ausge­stellten Meldescheines zum freiwilligen Diensteintritt auf drei Jahre zu richten an:

Kommando dès 3. Stammseebataillons Wilhelmshaven.

Hanau den 7. August 1911. M. 2670

Der König!. Landrat.

J. V.: Karbe.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Es wird beabsichtigt, den hiesigen öffentlichen Arbeits­nachweis auch für die Vermittelung von Lehrstellen aller Berufe kostenfrei nutzbar zu machen.

Wir richten deshalb an alle Interessenten das Ersuchen, ihren Bedarf an Lehrlingen bei der städtischen Arbeitsver- mittelungsstelle — Langstraße Nr. 41 hier — anzumelden.

Ebenso werden Eltern und Vormünder ersucht, sich zur Erlangung von Lehrstellen der Vermittelungsstelle bedienen zu wollen, die Anmeldungen jederzeit gern entgegennimmt.

Hanau den 31. Oktober 1910. 1119

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung.

Die Liste der Stimmberechtigten für die Stadtverord­netenwahlen liegt nach Vorschrift des § 22 der Städteord­nung vom 15. bis 30. August d. I., werktäglich von vor­mittags 8 bis 12% Uhr und nachmittags von %3 bis 6 Uhr, im Rathaus, Zimmer Nr. 2, offen — für den Bezirk Kessel- stadt im Eemeindehause zu Hanau-Kesielstadt.

Während dieser Zeit kann jeder Stimmberechtigte gegen die Richtigkeit der Liste bei uns Einspruch erheben.

Wir machen noch darauf aufmerksam, daß nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts etwaige Ver­merke in der Wählerliste über das Ruhen des Wahlrechts nur durch rechtzeitig erhobenen Einspruch beseitigt werden können.

Hanau den 7. August 1911. 19127

Der Magistrat.

Hild.

Bekanntmachung

Unter Zugrundelegung der städtischen Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen sollen für den in der Röderstraße zu errichtenden Neubau eines Schul­diener- pp. Wohnhauses die Erd-, Maurer-, Zimmerer-, Steinmetz-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten, sowie die Lieferung der schmiedeeisernen Träger öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen sind im Stadtbauamt, Rat­haus, Zimmer Nr. 17, vormittags von 10—12% Uhr, ein­zusehen und gegen Zurückerstattung der Selbstkosten von dort zu beziehen.

Die Eröffnung der Angebote findet Samstag den 19. b. M., vormittags 10 Uhr für die Maurerarbeiten,

10% Uhr für die Zimmerarbeiten, 10% Uhr für die Steinmetzarbeiten, 10% Uhr für die Dachdeckerarbeiten, 11 Uhr für die Spenglerarbeiten, 11% Uhr für die Trägerlieferung im Beisein etwa erschienener Bewerber im vorgenannten Dienstzimmer statt, wohin die Angebote verschlossen und mit entsprechenden Aufschriften versehen bis zu den gneannnten Zeitpunkten einzureichen sind.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Hanau den 7. August 1911. 19129

StadtbouamL

Donnerstag den 10. August

Gefundene ob verlorene Gegenstände «♦

Gefunden: 1 Halskettchen mit Medaillon, 3 Paar Manschetten und 3 Hemdeneinsätze.

Verloren: 1 goldene Stabbrosche mit 2 echten Perlen und Saphir.

Hanau den 10. August 1911.

Politische RandTd^a».

Der Kaiser bei einer Gefechtsübung bei Cassel. Am Mittwoch vormittag fand bei Cassel eine Gefechtsübung von Truppen des 11. Armeekorps vor dem Kaiser statt, an der teilnahmen die Truppen der Garnisonen Cassel, das 2. kur­hessische Infanterie-Regiment Nr. 82 aus Göttingen, das 3. Bataillon des Jnf.-Regts. von Wittich (3. kurhessisches Nr. 83) aus Arolsen, das kurhessische Jägerbataillon Nr. 11 aus Marburg, die 2. Kompanie des 11, Pionierregiments, eine reitende Abteilung des 3. kurhessischen Feldart.-Regts. Nr. 11 aus Fritzlar. Der Kaiser verließ um halb 6 Uhr früh Schloß Wilhelmshöhe und stieg gegen 6 Uhr auf der Chaussee Elgershausen-Nordhausen am Fuße des Baum­berges zu Pferde, von wo aus er sich über Altenritte in die Gegend von Bessen begab. Das Gefecht entwickelte sich zwischen Besse, Langen und Berg. Nach 8 Uhr wurde das Gefecht abgebrochen. Der Kaiser hielt hierauf Kritik ab und nahm den Vorbeimarsch sämtlicher Truppenteile entgegen. Dann nahm der Kaiser militärische Meldungen entgegen und begab sich um 10 Uhr im Automobil nach Wilhelmshöhe zurück.

Die feldgraue Farbe beim preußischen Heere. Wie eine Berliner Korrespondenz meldet, geht die preußische Militär­verwaltung noch einen Schritt weiter, um alles der einheit­lichen feldgrauen Farbe anzupassen. Es wird nun auch das graubraune Segeltuch der Biwak-Zelte durch einen feld­grauen Stoff ersetzt werden. Diese Maßnahme ist insofern von großer Wichtigkeit, als gerade die dunkle Farbe der Zelte ein gutes Zielobjekt bot.

Freisinniges. Wir finden im „Gießener Anzeiger" fel­gende Erklärung: „Herr Reichstagsabgeordneter Dr. Werner in Butzbach hat gegen mich als vormaligen verantwortlichen Redakteur der „Gießener Morgenzeitung" Privatklage er« hoben wegen eines Artikels: „Ein Charakteristikum der Partei des Herrn Oberlehrer Dr. Werner" in Nr. 38 vom 14. Februar 1911 und eines weiteren Artikels: „Radau- Antisemitismus" in Nr. 40 vom 16. Februar 1911. Die in diesen Artikeln enthaltenen, Herrn Dr. Werner herab­setzenden Behauptungen nehme ich als unzutreffend und be­leidigend zurück und bedauere, daß ich die Artikel ohne ge­nügende Prüfung des Inhaltes ausgenommen habe. Ich halte mich für verpflichtet, Herrn Dr. Werner, der aus Rücksichtnahme auf meine, durch den Zusammenbruch der „Gießener Morgenzeitung" geschaffene schwierige Lage zur Zurücknahme der PrivalNage gegen mich geneigt ist, unter Uebernahme der bisher erwachsenen Kosten diese Erklärung aus freien Stücken abzugeben. Frankfurt a. M., 6. August 1911. Wilhelm Neuert." — Neuert ist, wie er selber mit« teilt, seinerzeit von seinen ehemaligen freisinnigen Partei­freunden mit allerhand Versprechungen nach Gießen gelockt worden und hat bei der „Gießener Morgenzeitung 15 000 Mark kingebüßt.

Die deutsch-belgische Erenzregulierung in Afrika. Die Ratifikationsurkunden zu dem am 11. August 1910 abge­schlossenen deutsch-belgischen Abkommen betreffend Fest­stellung der Grenzen zwischen Deutsch-Ostafrika und der bel­gischen Kongokolonie sind am 27. Juli in Brüssel ausge­tauscht worden.

Ein Bahnstreik in den Vereinigten Staaten. Ein ausge­dehnter Ausstand der Bahnangestellten bedroht die Bahnen westlich des Mississippi. Die Ausbreitung des Ausstandes auf die Ostbahnen gilt als unwahrscheinlich. Es verlautet jedoch, die Situation sei so ernst, daß die Newyorker und Chicagoer Finanzinteressenten die Entwickelung mit der größten Besorgnis verfolgen.

Die Revolutions-Operette in Haiti.

Der neue Präsident ist gewählt. In einer gemeinsamen Sitzung beider „Kammern" in Port- au-Prince wurde Ge­neral Leconte zum Präsidenten von Haiti proklamiert. Le­conte gestattete danach auch seinem Gegenkandidaten, Ge­neral Firmin, in Port-au-Prince zu landen, was er ihm vorher sicherheitshalber verboten hatte. Der bisherige haitia­nische Gesandte in Deutschland, General Fouchard, der kürz­lich von Berlin abgereist ist, erklärte, er sei bereit, um die Präsidentschaft zu kämpfen, falls seine Freunde es verlang­ten. Sie werden ihm aber hoffentlich den Gefallen tun, es nicht au verlanaen. Der Sohn des Ervräsidenten Simon ist

de-rttfprechanschlitfr Nr. 230 1911

in Newyork eingetroffen. Er hat mehrere Handkoffer voll Gold aus Haiti mitgebracht. Auch sicherheitshalber, Ameri- kaner, die aus Haiti eintrafen, erzählten, die Revolution in Haiti sei ziemlich unblutig verlaufen. Die Anhänger Lecontes waren meistens nur mit Stöcken bewaffnet und demonstrierten durch ihre Zahl.

Ein deutscher und ein italienischer Protest.

Trotz dieses unblutigen Szenenwechsels und der Stöcke hat es an Radau nicht gemangelt. Nach einem Newyorker Telegramm aus Kap Haitien erhoben der deutsche und der italienische Konsul dagegen Protest, daß ihre Konsulate Sonntag nacht durch die Menge, die den Einzug Lecontes in die Hauptstadt feierte, mit Steinen beworfen wurden. Die Behörden erließen eine Warnung, wonach Unruhen in der Nachbarschaft von Konsulaten künftig streng bestraft werden. Die Ausschreitungen gegen die Konsulate sollen auf die Tatsache zurückzuführen sein, daß diese Gegnern der Revolution Zuflucht gewährt haben. Jedenfalls aber schei­nen die Sieger ihre schwarzen Leute zu kennen und ihnen einiges Vergnügen zu gönnen, da sie ihnen das Randa­lieren ausdrücklich nur „in der Nachbarschaft von Kon­sulaten" verbieten.

Der deutsche Posten beschossen.

Nachträglich wird bekannt, daß in der ersten Nacht nach der Landung der Mannschaft des Kreuzers „Bremen" in Port-au-Prince der Posten beschossen wurde. In der Nacht vom 3. auf den 4. August wurde ein von den Mannschaften bewohntes Geschäftshaus ebenfalls beschossen. Wenige Schüsse genügten jedoch, um in beiden Fällen die Angreifer zu verjagen.

Vm internationalen WnterifÄ in Paris.

Auf die zwei deutschen Jugendgerichtstage (in Berlin 1909 und in München 1910) ist im Juli 1911 in Paris ein erster internationaler Jugendgerichtstag gefolgt. Manche Fachleuten haben einen solchen Kongreß angesichts der Neu­heit der Bewegung für verfrüht gehalten; es kann jedoch vielleicht zur Förderung der guten Sache etwas beitragen, grundlegende Richtlinien für die Jugendgerichtsgesetzgebung und -Praxis rechtzeittg einer internationalen Prüfung zu unterbreiten. Die in Frankreich, Oesterreich - Ungarn, der Schweiz und anderen Ländern in Vorbereitung befind­lichen bezw. schon ausgearbeiteten einschlägigen Gesetzent­würfe sollten durch den Pariser Kongreß nach Tunlichkeit in fortschrittlichem Sinne beeinflußt werden. Die Pariser Tagung bot jedenfalls eine Fülle von Anregungen.

Die Tagesordnung umfaßte in drei Abteilungen beinahe alle wichtigen Punkte der Jugendgerichtsfrage, entsprechend dem Zewecke des Kongresses, der dazu beitragen wollte, „im Interesse der Jugend wie in dem der Menschheit die besten Grundsätze für eine im Kampfe gegen das jugendliche Ver­brechertum wirksame Sozialreform herauszuschälen". Eine beträchtliche Anzahl von Fachleuten Europas und Amerikas war erschienen. Es war z. B. Deutschland vertreten durch Rupprecht, Dürbig, Köhne, Grieser, Kühlewein und Elsa von Liszt, die Schweiz durch Silbernagel, die Vereinigten Staaten von Amerika durch Henderson, Ungarn durch Vam- bery. Der Kongreß beschäftigte sich mit folgenden Themen:

1. Spezialisierung einer Gerichtsbarkeit für Minder­jährige: Zusammensetzung der Jugendgerichte; Zahl der Richter. Oeffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit der Ver­handlungen. Rolle der Anwälte. Zuständigkeitskreis des Gerichts. Alter der Kinder und Jugendlichen. Fälle, in denen neben Minderjährigen Erwachsene in Frage kommen. Die Urteilsfällung.

2. Die Rolle der privaten Fürsorge im Jugendgerichts­wesen. Das Recht, die angeschuldigten Jugendlichen vor der Verhandlung im Gefängnis zu besuchen. Das Recht, bei der Verhandlung das Wort zu ergreifen. Notwendigkeit oder lleberflüssigkeit einer staatlichen Genehmigung der Ueber« gäbe der Kinder seitens des Gerichts an die private Für­sorge. Soll die private Fürsorge in der Verfügung über die ihr anvertrauten Kinder unbehindert sein oder vom Gericht oder von der Polizei überwacht werden? Soll sie ihre Bar­auslagen für den Unterhalt der Schützlinge aus eigenen Mitteln bestreiten, oder hat sie Anspruch auf Ersatz durch die Familie oder den Staat? Darf sie Rückfällige wieder dem Gericht übergeben?

Die Rolle des Jugendgerichts nach der Urteilsfällung: Freilassung bei Ueberwachung. Sollen Schutzaufsichtsbeamte bezahlt werden? Ihre Rolle genüber dem Kinde und dessen Familie. Sollen sie dem öffentlichen oder dem privaten Für- foraebienit entnommen werden? Tm»« bet SckmUaniüLt.