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vlerkeljährNch 1.80 ML, monatlich 60 Pfg., für st» würtige Abonnenten mit dem betreff. Postaufschla» Die einzeln« Nummer kostet 10 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des oeretu. ev. Waisenhauses in Hanau.

Geaeral-Anzeiger

A«tlllher OM« fit Stabt- md faubkrtis Sm«.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EinrScknngsgeSsthrt

Dl« äKspalken« Vetitzeil« oder deren NM« As Pßz im Nâmentril di« Zeil« 45 Pfg.

verantwort!, Redakteur: S.Schr«a«»i» -an«,

i^r. 171 ^-rnsprechanschlttst Nr. 230.

Amtliches.

Eandkreis F)anau. Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Landwirts Jakob Harten- feller 6 zu Ostheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

I. Sperrbezirk.

Die Gemeinde Ostheiiy bildet einen Sperrbezirk.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftsein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergietzen mit Kalkwasser zu desin­fizieren.

3. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.

4. Die Hunde sind festzulegen.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Ver­bot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Das Verladen von Vieh auf den Bahnstationen inner­halb des verseuchten Ortes ist verboten.

9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauen- vieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, datz die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durch­trieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind ver­boten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlacht­zwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsi­denten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Stratzen ist. verboten.

Der Dank des Geretteten.

Humoreske von F. Roderburg.

Es sind jetzt etwa fünf Jahre seit jenem Morgen ver­gangen, an dem ich, in frühester Morgenstunde über die Elbbrllcke in Hamburg gehend, einen armen Teufel sich auf das Geländer schwingen und ins Master springen sah.

Ich hätte ihm ja seinen Wunsch erfüllen und ihn er­trinken lassen können, aber ich weiß nicht, welche unbe­greiflichen Gedanken mich veranlaßten, ihn retten zu wollen. Ohne mich auszukleiden, stürzte ich mich ins Master und schwamm ihm nach. Der Strom war sehr reißend, die Elbe trieb Eis, und es war fast ein Wunder, in der Dunkel­heit ihn zu erreichen. Nichtsdestoweniger gelang es mir, ihn zu erfasien, und ich sprach ihm Mut zu. Statt aller Antwort fatzte er mich am Halse, um meine Bewegungen zu hemmen, dann tauchte er mich unter, sich meiner wie einer Rettungsboje bedienend, sodatz er Atem schöpfen konnte, während ich bei einem Haare ertrunken wäre. Glück­licherweise erreichte uns ein Kahn, und wir wurden ans Ufer gebracht.

Meine erste Sorge war die, zu sehen, ob mein Schätz­ung noch atmete; er war bewuhtlos. Ich machte alle mög- uchen Wiederbelebungsversuche, die auch bald von Erfolg gekrönt waren: er kam wieder zu sich, schlug die Augen au; Aber er schien nicht sehr davon erbaut zu sein, datz er wreder ins Leben zurückgekehrt-war, und fragte mich:

e si"d C5> der mich aus dem Master gezogen hat, nicht wahr? Ich glaube, Sie wiederzuerkennen."

der Antwort verneigte ich mich nur, und er fuhr lTx. " "Ann, da haben Sie eine schöne Narrheit begangen!

Rechte mischen Sie sich denn in meine Ange­legenheiten? Wenn ich mich ertränken wollte, so hatte ich guten Grund dazu. Ist es Selbstsucht, Eitelkeit oder u n Die Rettungsmedaille zu bekommen, daß Sie dieses

Dienstag den 25. Juli

II. Beobachtungsgebiet.

Das Beobachtungsgebiet besteht aus den EemeindenKilian- städten, Vutterstadt, Roßdorf, Windecken und den Hirzbacher Höfen (Gemeinde Marköbel), sowie dem Gutsbezirk Baiers­röderhof. Die Gemeinde Eichen tritt nach Aufhebung des Sperrbezirks Eichen in das Beobachtungsgebiet über.

Für da^ Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:

1. Der Austrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs- gebiet auf Märkte ist verboten.

2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Veobach- tungsgebiet ist verboten.

3. Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Straßen ist verboten. Das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken, sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. V. zum Bullen) ist dagegen gestattet.

4. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungs- gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Dagegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amtstierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh ist nur mit Geneh­migung des Herrn Regierungspräsidenten zulässig.

5- Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Butter­milch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wasierdampf auf 85 Grad Celsius oder eine Erhitzung im Wasierbade auf 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleich­zuachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei­rückständen an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.

Hanau den 24. Juli 1911. V. 4813

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Städtisches Wasserwerk.

Diejenigen, welche mit Zahlung des Wasiergeldes und der Kanalbenutzungsgebühr für April/Juni 1911 noch im Rückstände sind, werden hierdurch aufgefordert, diese Rück­stände bis zum 31. Juli bei unserer Kaste, Leipzigerstr. 17, während der Stunden vormittags von 10—12% Uhr ein­zuzahlen, da vom 1. August ab die zwangsweise Beitreibung der rückständigen Beträge erfolgen wird.

Bemerkt wird noch, datz die Mahngebühr auch dann zu zahlen ist, sobald die Mahnzettel zur Zustellung ausge­geben sind.

Hanau den 22. Juli 1911. 18035

Die Wasserwerks-Direktion.

v. E ätz l er.

Attentat auf meine persönliche Freiheit gemacht haben? Auf jeden Fall haben Sie, indem Sie mich wider meinen Willen retteten, eine grotze Verantwortung übernommen."

In diesem Augenblicke wurde er von einem fürchter­lichen Niesen gepackt. Er bemerkte, datz seine Brust und Arme unbekleidet waren, und fügte mit bitterem Lächeln hinzu:

„Wenn Sie mich übrigens gerettet haben, damit ich mir eine Lungenentzündung zuziehen soll, dann hätten Sie sich nicht zu bemühen brauchen."

Ich verstand die Ironie dieses Vorwurfs. Ich zog so­gleich meinen Ueberzieher, Rock und Weste aus und bot sie ihm an. In der Westentasche befand sich noch meine Uhr, ich wollte sie zurücknehmen, was mein Mann jedoch durch eine Bewegung verhinderte.

„Lasten Sie mir sie nur!" sagte er; „ich habe die meinige verloren, augenscheinlich durch Ihre Schuld. Sie haben mich so grob angefatzt und dabei meine Uhr herausgeristen."

Ich verneigte mich; ich begann zu verstehen, welche Fol­gen diese unüberlegte Handlung haben konnte, daß ich einen Ehrenmann daran hinderte, sich nach seinem Belieben zu ertränken.

Der folgende Tag war für mich eine wahre Offenbarung. Johann Raymund — jetzt kann ich seinen Namen nennen — kam in mein Bureau und bat mich um eine Unter­redung. Ich forderte ihn auf, Platz zu nehmen, und er be­gann folgendermatzen:

„Ich halte es für nötig, unser gegenseitiges Verhältnis klarzustellen, um jedes Mißverständnis zwischen uns zu vermeiden. Ich wollte sterben. Sie haben mich wieder ins Leben gebracht. Dadurch sind Sie ein zweiter Vater für mich geworden und haben somit auch gegen mich alle Ver­pflichtungen übernommen, welche die Vaterschaft auferlegt. Ich bin kein eigensinniger Mensch. Sie werden wohl be­greifen, daß mein Selbstmordversuch seinen Grund hatte, und wenn Sie diesen Selbstmordversuch vereitelten, so

Fernsprechanschlits; Re. 230 1911

Handelsregister.

Als Inhaber der bisher nicht im Handelsregister singe- „ tragenen Firma Karl Ries, Büchsenmacher zu Hanau, ist der Büchsenmacher Franz Bader in Hanau einge, tragen worden.

Die Firma ist verändert worden in Karl Ludwig Nies, Büchsenmacher, Nachfolger, Franz Bader. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begrün­deten Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch den Büchsenmacher Franz Bader zu Hanau aus- geschlosien.

Hanau den 17. Juli 1911. 18061

Königliches Amtsgericht 5.

Dienstnachrichten aus dem Kreise.

Im Schlacht- und Viehhof zu Frankfurt a. M. ist die Maul- und Klauenseuche erloschen; in Sprendlingen und Dietesheim ist dieselbe festgestellt worden.

Hanau, 24. Juli 191L V. 4805

Politische RtmdTcbatk

Die württembergische Besoldungsvorlage. Die Erste Kammer nahm nach mehrtägiger Beratung die gesamte Besoldungsvorlage in Uebereinstimmung mit den Beschlüsien der Zweiten Kammer einstimmig an.

Fleischnotdemonstrationen in Wien. Gestern fanden in Wien zahlreiche sozialistische und christlich soziale Ver­sammlungen statt, welche sich gegen das Verbot der Fleisch­einfuhr aus Argentinien richteten. In allen Versammlungen wurde die gleichlautende Resolution angenommen, nämlich „Oeffnung der Grenzen für die Einfuhr argentinischen Fleisches". Rach den Versammlungen zogen die Teilnehmer, teilweise in geordneten Reihen, durch die Stratzen der Stadt. Dabei kam es zu verschiedenen Zusammenstötzen mit der Polizei, die die Ordnung aufrecht zu erhalten suchte. Die Teilnehmer an der christlich-sozialen Versammlung im Volkshause zogen unter Schmährufen nach dem deutschen Volksplatz, wo sie vor dem Gebäude des sozialistischen Par­teiblattes „Volksblatt" eine Demonstration veranstalteten. Die Polizei sah sich genötigt, zahlreiche Ruhestörer zu ver­haften.

Pius X. erkältet, aber nicht bettlägerig. Die „Köln. Volksztg." meldet aus Rom: Die für heute angesagten Au­dienzen sind bis auf weiteres aufgeschoben, da der Papst, der sich nicht schonen wollte, seit einigen Tagen an Heiser­keit und Schwellung der Halsdrüsen leidet. Der Papst ist nicht bettlägerig.

bedeutet das, datz Sie entschlossen find, auch den Grund da­für zu beseitigen. Wie sollte ich mir sonst Ihr Dazwischen­kommen erklären? Sie haben also das Recht, den Grund zu erfahren, der mich bestimmte, meinem Leben ein Ende zu machen. So hören Sie! Ich liebe ein Mädchen, welches glücklich sein würde, wenn ich es heiratete, aber seine El­tern sind dagegen, weil ich ohne Mittel bin. Sie verlangen von mir ein Vermögen von zwanzigtausend Mark, ich habe diese zwanzigtaufend Mark nicht. Sind Sie also gewillt, mir sie vorzuschiehen?"

Ich machte ein Zeichen der lleberraschung, welches er zweifellos für eine abschlägige Antwort ansah; würdevoll stand er auf, nahm seinen Hut und, nach der Tur gehend, sagte er:

„Leben Sie wohl! Ich habe diese Antwort erwartet; jetzt weiß ich, was mir zu tun übrig bleibt. Es handelt sich einfach darum, die Sache von vorne anzufangen, das ist alles!"

Ein Dämon von einem Menschen! Die Sache war klar? er ging und stürzte sich von neuem in die Elbe. Aber wozu hätte ich ihn dann gerettet? Sollte ich vergeblich mein Leben gewagt haben? In meiner Eigenschaft als Retter wurde ich lächerlich, und dann: sollte ich das Bewußtsein auf mich laden, an dem Tode dieses Mannes schuld zu sein? War ich es nicht, der ihn jetzt in den Tod trieb? — Mein Entschluß war sogleich gefaßt.

„Beruhigen Sie sich," sagte ich zu ihm; „die zwanzig­tausend Mark, die Sie brauchen, stehen zu Ihrer Ver­fügung." Damit allein aber kam ich nicht davon. Ich mutzte den Brautwerber spielen, das Hochzeitsmahl ausrichten, die Wagen bezahlen, denn ich war ja der „zweite Vater" des Bräutigams.

Ich glaubte nun, albm meinen Verbindlichkeiten nachge­kommen zu sein, aber weit gefehlt! Am Morgen jenes denk, würdigen Tages machte mir Johann folgende Erklärung:

„Mein teurer Wohltäter, ich habe das Vergnügen,