Erstes Blatt.
Vezugspretsr
DkerkeljährNch 1.80 AL, monatlich M Pfg., für a«» wârttge Abonnenten mit dem betreff. Postaufschlag. Sie einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei Vee «rein. ev. Waisenhauses tu Hana».
General-Anzeiger
AUssilhcs Organ für Stobt- and Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
LinrilckungsseLLhrt
SU kgespalkene Petitzeile oder bete* «MN « M im NeklamenteU bh Zelle Ä MS.
verantwort!. Redakteur: S. 6<tt«e* in 5a**
Nr. 145 Rernh»red)anWuf$ Nr. 230.
......—■— ^— — 1^ —1 H1H
Die belltiaeNümmer umfaßt außer DÄHWltf
18 Seiten.
Amtliches.
Stadt- und Eandkreis F)anau*
Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Aushebungsbezirk Hanau-Stadt findet am 4. und 5. Juli, für den Aushebungsbezirk Hanau-Land am 5., 6., 7. und 8. Juli d. Js. im Easthaufe „Zum Sandhof" in Hanau statt und beginnt morgens 8^ Uhr.
Die Militärpflichtigen haben sich pünktlich 7% Uhr morgens einzufinden.
Die Eltern und über 14 Jahre alten Geschwister (Schwestern wie Brüder) derjenigen Militärpflichtigen, von welchen Reklamationen eingereicht sind, haben im Aushebungstermin behufs Feststellung ihrer Arbeitsfähigkeit zu erscheinen, sofern deren Erwerbs- bezw. Aufsichtsunfähig- keit nicht, gemäß § 33,5 Schlußsatz der Wehrordnung, durch Zeugnisse beamteter Aerzte (Kreisarzt und dergl.) nachgewiesen wird.
Militärpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung km Termin nicht erscheinen oder beim Aufruf ihres Namens nicht anwesend sind, haben sine Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechende Haft zu gewärtigen.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Haft
Desgleichen wird auch das Singen auf den Straßen in der Stadt Hanau bei gleicher Strafe verboten.
Die Herren Ortsvorstände haben streng darüber zu wachen, daß die Militärpflichtigen in nüchternem Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Die Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen. Die Militärpflichtigen sind darauf hinzuweisen, daß sie die Losungsscheine mitzubringen haben.
Die den Ortsvorständen in den nächsten Tagen im Umschlag zugehenden besonderen Ladungen sind den einzelnen Militärpflichtigen ungesäumt auszuhändigen; über die erfolgte Behändigung ist bis spätestens zum 30. Juni d. J. eine Bescheinigung hierher einzusenden.
Die Herren Ortsvorstände haben zur Erteilung etwaiger Auskunft an den Tagen, wo sich Militärpflichtige aus ihren Gemeinden stellen, bei dem Geschäft anwesend zu sein und dürfen sich vor seiner Beendigung nicht entfernen, auch haben sie dafür Sorge zu tragen, daß die Eltern, die über 14 Jahre alten Brüder und die unverheirateten Schwestern der Reklamierten, sowie diejenigen Mannschaften, welche infolge Reklamation zur Disposition der Ersatzbehörden entlasten und über deren spätere Dienstpflicht noch nicht entschieden ist, in ihrem eigenen Interests zur Stelle sind.
Hanau den 19. Juni 1911.
Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Hanau.
Der Königl. Landrat.
Frhr. Laur.
Eandkreis Hanau. Bekanntmachung.
Unter dem Viehbestände des Landwirts Johannes UH- tig 4er in Bischofsheim ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.
Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmaßregeln an:
I. Sperrbezirk.
Die Gemeinde Bischofsheim bildet einen Sperrbezirk.
Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestimmungen:
1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.
2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Eehöftsein- gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwaster zu desinfizieren.
3. Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann.
4. Die Hunde sind festzulegen.
5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Ve sttzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Personen und den Tierärzten gestattet
Samstag den 24. Juni
6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und andern in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen ist das Betreten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.
7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Verbot erstreckt sich nicht auf Butter und Käse.
8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation innerhalb des verseuchten Ortes ist verboten.
9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, daß die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durchtrieb von Klauenvieh . durch den Sperrbezirk sind verboten.
Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlachtzwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.
10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Straßen ist verboten.
II. Beobachtungsgebiet.
Das Beobachtungsgebiet besteht aus den Gemeinden Bergen-Enkheim, Fechenheim, Dörnigheim, Hochstadt und Wachenbuchen.
Für das Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:
1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs- gebiet auf Märkte ist verboten.
^Der Durchtrieb voH âUUMM durch das Beobach- tungsgebiet ist verboten. ; *
3. Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Straßen ist verboten. Das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken, sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. B. zum Bullen) ist dagegen gestattet.
4. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungs- gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Dagegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amtstierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh ist nur mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten zulässig.
5. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Buttermilch und Molken nur nach Abkochen abgeben. Der Abkochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wasierdampf auf 85 Grad Celsius oder eine Erhitzung im Wasierbade auf 85 Grad Celsius für die Dauer einer Minute gleichzuachten. Das Verfüttern von Milch und Molkerei- rückständen an das Vieh der Sammelmolkereiinhaber ist unter gleicher Bedingung gestattet.
Hanau den 24. Juni 1911. V. 4064
Der Königl. Landrat.
Frhr. Laur,
An die Herren Bürgermeister des Kreises.
Da nach § 2 der Bekanntmachung betr. die Ausführungs- Vorschriften zu dem Gesetze vom 10. Mai 1892 (Reichs-Ees.- Blatt S. 661) über die Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften die Unterstützungsbeträge nach Maßgabe des auf Grund des § 8 des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892/25. Mai 1903 festgesetzten ortsüblichen Tagelohns zur Zahlung anzuweisen sind, kommen für diejenigen Mannschaften, die vom 1. Juli er. ab zu einer militärischen Uebung einberufen werden, die vom Herrn Regierungspräsidenten am 20. Dezember 1910, A II. 10834 (Amtsblatt Nr. 55 für 1910) anderweit festgesetzten ortsüblichen Tagelohnsätze in Anwendung, was bei Aufstellung der Empfangsbescheinigungen zu berücksichtigen ist.
Hanau den 23. Juni 1911. 2285 A.
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
In der Badeanstalt am Steinheimertor können täg- lich — auch für Damen — medizinische Bäder (Heilbäder) verabfolgt werden. Römisch-irische Bäder werden an Damen nur Mittwochs, für Herren an den übrigen Wochentagen, abgegeben.
Hanau den 20. Juni 1911. 15803
Der Magistrat.
\ Dr. Eebeschus.
^ernsprechanschlus; Nr. 230 1911
Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten- Versammlung
Donnerstag den 29. Juni 1911, nachmittags 6 Uhr, Freitag den 30. Juni 1911, nachmittags S Uhr.
Tagesordnung:
1. Bericht über die Baukontrolle im Jahre 1910.
2. Versetzung des Schnepp'schen Denkmals und der dahinter stehenden Leichensteine.
3. Ausbau der Frankfurterlandstraße.
4. Bauliche Veränderungen an den Gebäuden Markt 16 und 18.
5. Anfrage bei der Hanauer Straßenbahn, A.-E. betr. Abgabe der im Besitz der Stadt Hanau befindlichen Schuldverschreibungen.
6. Verkauf von Gelände bei Bahnhof Hanau-Ost und am Mississippi an die Eisenbahn.
7. Gültigkeit des Vertrages mit der Dunlop Pneumatik Tyre Co. vom 23. 6. 1905 für die neue Firma Deutsche Dunlop Gummi Compagnie A.-E.
8. Antrag Schwabe betr. Verteilung der Stiftungs* gelder.
9. Antrag Koburger betr. Fahrplan der elektrischen Straßenbahn.
10. Mietvertrag mit dem Turn- und Fechtklub betr. Benutzung der Turnhalle durch die Mittelschule.
11. Teilnahme dreier Mittelschullehrer an dem Hand» fertigkeitsunterricht in Leipzig.
12. Antrag L. Loßberger: Einführung des Religions» Unterrichts in den Fortbildungsschulen.
13. Gesuch des Vereins der Hnndefreund« um Stiftung von Ehrenpreisen für die am 13. August 1911 stattfindende Hundeschau.
, 14. Gesuch der Freiwilligen Feuerwehr betr. Bewilli»" gung eines Beitrages anläßlich der Feier des 50jährigen Stiftungsfestes.
15. Besuch der Hygiene-Ausstellung in Dresden.
16. Ortsstatut betr. den Leiter der Wanderarbeitsstätte.
17. Wahl eines Mitgliedes in die Armenkommission.
18. Wahl von Mitgliedern in die gemischte Kommission für die Wahl eines besoldeten Magistratsmitgliedes.
19. Wahl von Armenpflegern (3).
Hanau den 23. Juni 1911. 15805
Der Stadtverordneten-Vorsteher.
Uth, Justizrat.
Dienstnachrichteu aus dem Kreise.
Im Schlacht- und Viehhof zu Frankfurt a. M. ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Hanau den 23. Juni 1911.
Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 Schnallsporn, 1 Schwartenmagen. Hanau den 24. Juni 1911.
■^ . -i
Politische Rundschau
Der Kaiser wird den Zentralvorstand des FlottenbundeS deutscher Frauen, der seit 5 Jahren eine ebenso rührige wie segensreiche Tätigkeit zur Fürsorge für die Mannschaften der deutschen Kriegsflotte entfaltet und als seine nächste Aufgabe eine Kapitalsammlung zu Unterstützungszwecken für die Besatzungen der deutschen Kriegsschiffe in Aussicht genommen hat, an Bord der „Hohenzollern" empfangen.
Die Konservativen und die Stichwahlen. Die Partei» amtliche Konservative Korrespondenz bestätigt ausdrücklich die Ausführungen der „Deutschen Tageszeitung" über die konservative Stichwahlparole, die im Widerspruch mit der Aeußerung des Reichstagspräsidenten Grafen Schwerin entstanden war. Das Organ der konservativen Partei schreibt: „Wir vermögen einen Unterschied zwischen Sozialdemokraten und deren Helfern nicht gelten zu lasten und mästen
übrigen die Entscheidung über die in den einzelnen Wahlkreisen zu beobachtende tSellung zur Stichwahl lediglich von taktischen Gründen unseres Parteiinterestes abhängig machen."
Die Sitzung des Präsidiums des Hansabundes, in der über den Briefwechsel zwischen Geheimrat Rießer und Land» rat Röttger verhandelt werden soll, findet am nâchstmMitt» woch statt. ES scheint, daß noch mehr Briefe gewechselt worden sind außer den bisber bekannt aewordenen-