Erstes Blatt
Vezugsprelst
Vierteljährkich 1.80 SJBL, monatlich 60 M., fSt M«. «artige Abonnenten mit dem betreff. Postauffchkag.
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Rotationsdruck und Verlag der Duchdruckerei des verein, eo. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Aultliches Organ für Stabt- und Landkreis Hanau.
Erscheint tSgttch mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Tinrückungsgebühr»
Die ögefpalten« Petitzeile oder beten Raum 20 MA ha RellameuteU di« Zeile 45 Pfg.
verantwort!. Redakteur: S. Schrecker tu Ham».
Nr. 127 Fyernsptechattschlitst Nr. 230. Donnerstag den 1. Juni
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rver»»sprecha»schlitsr Nr. 230 1911
Die bellilttAmM Maß! * d.MttitMBM
16 Seiten.
Amtliches.
Eandhreis Hanau.
Um die Gefahr einer Entzündung durch Funkenauswurf der Lokomotiven oder durch Fahrlässigkeit der Reisenden zu verhüten, ersuche ich die in Frage kommenden Polizeibehörden bei den Landbesitzern auch in diesem Jahre darauf hinzuwirken, daß die Lagerung von Heu und die Aufstellung von Cetreidegarben in der Nähe des Bahnkörpers möglichst eingeschränkt und nicht länger ausgedehnt wird, als zum Trocknen unbedingt erforderlich ist.
Hanau den 31. Mai 1911. V. 3332
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Bekanntmachung.
Bei dem diesjährigen Lamboywaldfest werden nur solche Personen zur Ausübung eines Gewerbes zugelasien werden, welche sich im Besitze eines für den Regierungsbezirk Gaffel gültigen Wandergewerbescheines befinden, oder aber ein stehendes Gewerbe in der Stadt Hanau betreiben und für letzteres zur Gewerbesteuer veranlagt sind.
Der Nachweis ist bei der Einholung der Erlaubnis, welche im Kreishaus, Hainstraße Nr. 10 zu Hanau, ausgehändigt wird, vorzulegen.
Auch für Vereine, welche auf Grund vorhandener Statuten als geschloffene gelten, ist Erlaubnis in allen Fällen notwendig.
Alle Gesuche um Erlaubnis zur Aufstellung von Schau- und Verkaufsbuden, zum Wirtschaftsbetrieb pp. sind an den Unterzeichneten zu richten. Die Erlaubnisscheine werden von dem Polizei-Kommissariat I der Königl. Polizei-Direktion, Hainstraße Nr. 10 (Kreishaus), ausgefertigt. Die Verteilung der Plätze wird ebenfalls von einem Polizei-Kom- missar vorgenommen.
Es haben sich zu diesem Zwecke sowohl die Besitzer von Schau- und Verkaufsbuden, Wirtschaften pp. als auch die Vorstände von Vereinen, welche eine Vereinswirtschaft errichten wollen, am Samstag den 10. und Montag den 12. Juni d. I., jedesmal 8 Uhr vormittags, im Lamboywald in der Nähe des Polizeizeltes einzufinden und sich an den da- felbsi anwesenden Polizei-Kommissar zu wenden.
Niemand ist befugt, bevor ihm nicht ein Platz angewiesen ist, irgend welche Vorrichtungen auf dem Festplatze zu treffen, ebenso ist das Anfahren von Wagen pp. vor dieser Zeit verboten.
Bis spätestens am 14. Juni d. I., abends, muß der Festplatz wieder vollständig geräumt sein.
Jede Beschädigung der Bäume ist strengstens verboten. Zur Reinigung und Wiederinstandsetzung des Festplatzes pp. sind die Vereine, Wirte und sonstigen Gewerbetreibenden nicht mehr verpflichtet, hingegen kommt hierfür, sowie für Forstabnutzung und sonstige unvermeidliche Ausgaben eine Gebühr zur Erhebung, welche bei Empfangnahme des Erlaubnisscheines zu entrichten ist.
Die Abgabe der Betriebssteuer wird hierdurch nicht berührt. Diese ist sowohl für Vereine als Wirte auf je 10 Mk. festgesetzt und vor Einholung der Erlaubnis bei der Kreis- kommunalkasie zu entrichten.
Die Genehmigung zu Ausspielungen irgend welcher Art durch Verlosung, Glücksrad, Würfelspiel, Ringwerfen und dergl. wird grundsätzlich nicht mehr erteilt.
Zuwiderhandlungen werden mit Strafe bis zu 15 Mark jubs. 3 Tagen Haft und Ausschließung von dem Feste be- Itraftz falls nicht eine höhere Strafbestimmung auf Grund des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 zur Anwendung kommen kann.
Gutsbezirk Neuhof den 24. Mai 1911.
Der Gutsvorsteher.
Effenberger.
Bekamrtnmchmrg.
Der Verkauf von Holz- und Papierklatschen, Papierschlangen, Konfetti und Federwischer (sog. Kitzelmaschinen) auf dem diesjährigen Lamboyfeste am 12. und 13. Juni d. J. wird hiermit strengstens untersagt.
Zuwiderbandlunaen werden mit Strafe bis zu 15 Mark
subs. 3 Tagen Haft sowie sofortiger Ausschließung von dem Feste bestraft.
Cutsbezirk Neuhof den 24. Mai 1911.
Der Cutsvorsteher.
Effenberger.
Holz-Verkauf.
Am Freitag den 9. Juni d. I., von nachm. 4 Uhr ab, sollen in der Gastwirtschaft „Zum Forfthaus" bei Hanau aus den Schutzbezirken Oberrodenbach, Niederrodenbach und Lamboybrück Jagen 30b, 61b, 67a u. b, 50, 78b, 88c, 97a, 131a, 112b, 115, 125a u. b, 130a u. 134a
Eichen: 7 Stämme A 1.—3. Kl. — 11,40 hn, 18 Stämme B 2.-4. Kl. = 14,94 km, 15 rm Scheit, 10 rm Knüppel, 9 rm Stockholz 1. u. 5,10 Hdt. Reis. Well. 3. Kl.,
And. Laubholz: 3,5 rm Scheit, 12 rm Knüppel und 3,20 Hdt. Reis. Well. 3. Kl.,
Kiefern : 40 St. Bauholzstämme 1.—4. Kl. = 23,76 hn, 3 rm Scheit, 23 rm Knüppel und 8,20 Hdt.
Reis. Wellen 3. Kl. öffentlich meistbietend zum Verkauf ausgeboten werden.
Die betreffenden Förster erteilen über das zum Verkauf kommende Holz auf Ansuchen mündlich nähere Auskunft.
Königl. Oberförsterei Wolfgang. 13121
Gras-Verkauf.
Am Donnerstag den 8. Juni d. Js., von nachm. 5 Uhr ab, soll die diesjährige Grasnutzung auf den Wiesen in den Jagen 81a und 91a des Schutzbezirks Neuwirtshaus auf 7,45 ha Fläche in 40 Losen und in den Weidenheegern der Jagen 122c u. 129a des Schutzbezirks Lamboybrück auf 0,6 ha Fläche, an Ort und Stelle öffentlich meistbietend verkauft werden.
Zusammenkunft nachm. 5 Uhr im Jagen 91a.
Königl. Obersörsterei Wolfgang. 13123
Stehengeblieben im Rathaus: 1 Damenregenschirm. Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenver- waltung.
Hanau den 31. Mai 1911.
Politische Runälckaa.
Der Kaiser nahm gestern vormittag im Lustgarten des Potsdamer Schlosses die Parade über die Potsdamer Garnison ab. Gleichzeitig war in Potsdam Margareten- tag, am dessen Veranstaltungen auch die kaiserliche Familie teilnahm.
Der Reichstag hat sich gestern, nachdem in drei Sitzungen die Tagesordnung erledigt war, bis zum 10. Oktober vertagt.
Todesfall. Der Vertreter Düsseldorfs im Reichstage und im preußischen Abgeordnetenhause, der Zentrumsabgeordnete Geh. Justizrat Kirsch ist gestern in Düsseldorf gestorben.
Zum Befinden des Kaisers Franz Josef. Die Korrespondenz Wilhelm schreibt: Mit dem Ergebnis des fast vierwöchigen Aufenthaltes in Gödölö ist der Leibarzt des Kaisers, Generaloberstabsarzt Kerzl, nach jeder Richtung hin zufrieden, obwohl der Kurerfolg wegen des schlechten Wetters die ersten 14 Tage ungünstig beeinflußt war. Der erste und zweite Teil des Aufenthaltes, der von besserem Wetter begünstigt war, hat das nachgeholt, was der erste Teil versäumen lassen mußte. Das täglich mehrstündige Verweilen im Park, die Spaziergänge und Spazierfahrten wirkten auf das Befinden des Monarchen sehr günstig ein. Das Resumen lautet, daß der Kaiser erholt und gekräftigt am 1. Juni die Reise nach Wien antreten wird. Hier soll die ebenso nur auf Erholung bedachte Lebensführung das Werk der völligen Wiederherstellung vollenden. Ruhe und frische Luft sind die einzigen Arkana, die angewendet werden müssen. Ganz erholt wird dann binnen Monatsfrist der Monarch die Reise nach Ischl antreten. Bemerkt sei, daß während des Aufenthalts in Gödölö der Kaiser sich auch nicht einen einzigen Tag vollständige Ruhe gönnte. Täglich hielt der Monarch das Tagesprogramm wie in Wien ein und erledigte die ihm unterbreiteten Staatsangelegenheiten.
Fälligkeit der Gesprächsgebühren im Fernverkehr. Der Staatssekretär des Reichspostamtes richtete am 15. Mai auf eine Eingabe des Präsidenten des Deutschen Handelstages, die die Beibehaltung der hier in Frage kommenden geltenden Bestimmungen für die neue Fernsprechgebührenordnung
beantragte, folgendes Antwortschreiben: „Eine Aenderung der Bestimmungen über die Fälligkeit der Gesprächgebühren im Fernverkehr ist nicht beabsichtigt. Namentlich wird die Bestimmung, daß im Fernverkehr Gebühren nicht erhoben werden, wenn die angerufene Sprechstelle den Anruf nicht beantwortet, auch künftig Geltung behalten".
Marokko. — Die Besitzergreifung durch Frankreich. General Moinier entfaltet eine große Tätigkeit in der Organisation der Besetzung Marokkos. Er teilt den Norden in drei militärische Bezirke, von denen der erste die Schanja, der zweite das Land zwischen der Schanja-Crenze und El Knitra und der dritte das Gebiet zwischen diesem Orte und Fez in sich begreift. Jeder dieser drei Bezirke erhält starke Besatzungen, deren Stärke dem Grade der Unsicherheit des betreffenden Gebietes entspricht. Im ganzen sind über die Standorte der drei militärischen Bezirke gegen 12 000 Mann verteilt, während der Oberbefehlshaber gegen 15 000 in der Hand behält, die er in drei fliegende Kolonnen verteilt und zu den mit dem Sultan verabredeten „Strafzügen" gegen die aufständischen Stämme verwendet. Sie werden unter den Befehl des Generals Ditte und der Obersten Brulaiv und Courand gestellt. Angeblich in Uebereinstimmung mit Sultan Mulay Hafid oder wohl gar auf dessen unmittelbares Verlangen stellt der Oberbefehlshaber den Stämmen, die sich unterwerfen wollen, diese harte Bedingungen: Sie haben mindestens die Hälfte ihrer Waffen und ihren ganzen Vorrat an Schietzbedarf abzuliefern, ihre ganze diesjährige Ernte wird ihnen weggenommen und sie haben eine schwere Kriegsentschädigung zu bezahlen, die über mehrere Jahre verteilt wird. Bis zur vollständigen Abtragung dieser Schuld werden sie ohne Zweifel französische Besatzung auf ihrem Gebiete zu erdulden haben. Ueberdies wird bei ihnen die Cesamtbürgschast des Stammes für jedes Vergehen einer Stammesunterabteilung oder selbst eines einzelnen Stam- mesangehörigen eingeführt, die sich während der Eroberungszeit in Algerien bewährt hat.
Montenegro macht mobil. Aus Cetinje, 31. Mai, wird gemeldet: Heute wurden alle streitbaren und nicht unmittelbar dienstpflichtigen Männer von 16 bis 62 Jahren mit Waffen und Stoff für eine Uniform ver, sehen mit dem Befehl, innerhalb 10 Stunden gegebenenfalls marschbereit zu sein.
Der mexikanische Cxpräfident Diaz ist mit Familie in Vera Cruz an Bord des Dampfers „Ppiranger" von der Hamburg-Amerika-Linie gegangen, um am Mittwoch abend nach Spanien abzureisen. Unterdes geht in seinem Lande die Unordnung weiter. In Cholula ist ein Aufruhr ausgebrochen, bei dem vierzig Personen getötet wurden. Mehrere Kaufläden, Regierungsgebäude und Privathäuser wurden geplündert. Der Pöbel riß die Herrschaft an sich. Die Stadt ist in Gefahr, völlig zerstört zu werden, da die Aufrührer sie in Brand steckten.
Gegen das Verschreibungsunwesen wendet sich eine vom Verband der Vereine Creditreform e. V. mit Unterstützung zahlreicher kaufmännischer Korporationen und Vereinigungen an das Reichsjustizamt gerichtete Eingabe, der wir folgendes entnehmen: In weiten Kreisen der Geschäftswelt wird lebhafte Klage geführt über gewisse Sicherungsverträge, die in ihren Wirkungen einem Pfandvertrage zwar sehr nahe stehen, jedoch unter der Flagge des Sicherungskaufs oder der Sicherungsübereignung segeln. Zu diesem Mittel wird in der Regel gegriffen, wenn der Schuldner im Besitze der verpfändeten Gegenstände verbleiben soll, teils, weil sie ihin für die Weiterführung seines Geschäftes unentbehrlich sind, teils auch, weil dadurch nach außen hin die wirtschaftliche Bedrängnis des Schuldners verdeckt werden soll. Di« Einrichtung des Sicherungskaufs ist zweifellos von wirtschaftlicher Bedeutung auch für den reellen Geschäftsmann, denn sie ist geeignet, manchem ehrbaren Geschäftsmann über vorübergehende Schwierigkeiten hinwegzuhelfen. Doch wie es in solchen Fällen häufig der Fall ist, hat sich auch der unreelle Geschäftsverkehr dieses an und für sich brauchbaren Mittels bemächtigt und beutet es nun für seine Zwecke in der Form von sogenannten „Schiebungen" aus. Wer seinen Gläubigern ein Schnippchen schlagen will, veranlaßt seine Ehefrau, seine Verwandten oder einen guten Freund, sich sein Inventar oder sonstiges Besitztum auf dem Wege des Sicherungskaufs oder der Sicherungsübereignung übertragen zu lassen. Diese Uebertragung erstreckt sich nicht nur auf Gegenstände, die der wirkliche oder angebliche Schuldner zurzeit des Vertragsabschlusses besitzt, sondern es werden häufig von vornherein auch noch solche Waren in den Vertrag mit hineinbezogen, die dem Schuldner in Zukunft erst noch von anderen ge- liefert werden sollen. Einen Schutz gegen diese Auswüchse wolle» nun die Antragsteller durch ihre Eingabe herbei-