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Hanauer K Anzeiger

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Erscheint tSglkch mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. Verantwort!. Red aktem: S. Schrecker ia Hana»

Nr. 120 Fernsi'rechamchlich Str. 230.

Dienstag den 23. Mai

Ferttsprechauschltttz Nr. 230 1911

Amtliches.

Eandkräs Ran au.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche wird hiermit auch das Beschicken der hiesigen Wochenmärkte mit Schweinen bis auf weiteres untersagt. Gleichzeitig mache ich auf die in Nr. 112 des „Hanauer Anzeigers" vom 13. d. M. enthaltene Bekannt­machung und deren Bestimmungen zur genauen Beachtung im Beobachtungsgebiet des Stadtkreises Hanau nochmals aufmerksam. Danach ist der D u r ch t r i e b und das T r e i - ben von Klauenvieh durch das Veobachtungsge- biet und auf öffentlichen Straßen verboten und nur das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken zur Feldbestellung sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. D. zum Bullen) gestattet. Rindviehgespanne von außerhalb des Stadtkreises Hanau dürfen somit auch nicht in das Beobachtungsgebiet gefahren werden.

Hanau den 20. Mai 1911. P. 5777

Königliche Polizeidirektion.

Z. A.: Karbe.

Die auf Seite 206 ff. des Amtsblattes von 1909 (vergl. Nr. 173 des „Hanauer Anzeigers") veröffentlichte Polizei­verordnung über die bauliche Anlage von Theatern, öffent­lichen Versammlungsräumen und Zirkusanlagen enthält im § 38, Ziffer 5 die Vorschrift, daß sämtliche Rauchabzugs­vorrichtungen des Bühnenraums gleichzeitig durch einen Griff zu öffnen sein müssen. Ueber ihre Schließung sind be­sondere Vorschriften nicht gegeben.

Nach den bisherigen Beobachtungen werden diese Ab­zugsvorrichtungen vielfach derart eingerichtet, daß jedes einzelne Rauchklappenfenster nur von der oberen Bühnen­galerie aus mit der Hand geschlossen werden kann. Abgesehen von den daraus bei den polizeilichen Prüfungen erwachsen­den Unbequemlichkeiten ist eine solche Anlage vom feuer­polizeilichen Standpunkte aus unzulänglich, da die Schlie­ßung von der oberen Galerie mit großem Zeitverlust verbun­den und bei einem Bühnenbrande infolge der Rauchentwick­lung unter Umständen überhaupt nicht mehr ausführbar ist.

Damit bei einem Brande alle etwa vorzeitig geöffneten Fenster zur Unterdrückung von Zugluft, die den Brand an­fachen könnte, sofort geschloffen werden können, mutz die Möglichkeit einer Schlietzung derselben auch von der Bühne aus gefordert werden. Ein gleichzeitiges Schließen sämt­licher Fenster durch einen Griff erscheint dabei nicht unbe­dingt nötig. Es mag genügen, wenn die Fenster einer jeden Bühnenhauswand zu einer Gruppe vereinigt werden, und sodann für jede Gruppe eine gemeinsame, von der Bühne aus zu betätigende Schließungsvorrichtung angeordnet wird.

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, hiernach in Zukunft zu verfahren.

Hanau den 20. Mai 1911. V. 3081

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Da bei dem Abmähen von Grünfutter, sowie bei der in einigen Wochen beginnenden Heuernte die Sensen und Sicheln wieder in Gebrauch genommen werden, mache ich darauf aufmerksam, datz nach den am 1. Janauar 1908 in Kraft getretenen Unfall-Verhütungsvorschriften für land­wirtschaftliche Geräte u. a. angeordnet ist, datz jede Sense auf dem Wege von und zu der Arbeit entweder mit einer die Schneide und Spitze vollständig verdeckenden Scheide von Blech, Leder oder Holz versehen sein oder in der ganzen Länge der Schneide umwickelt oder mit abgeschlagener, an den Stiel festgewundener Schneide getragen werden muß. Abgeschlagene Sensenklingen in Viehställen oder anderen Wirtschaftsgebäuden unbeweglich zu befestigen, um an den Klingen Stroh zu schneiden, ist verboten.

Sicheln müssen bei der Beförderung von und zur Ar­beitsstätte mit der Spitze nach unten getragen werden. Werden sie auf Wagen mitgesührt, so müffen sie mit der Spitze nach unten festgesteckt werden.

Heu- und Mistgabeln müssen mit nach unten gerichteter Spitze, Aexte, Veile und Hacken mit nach unten gerichteter Schneide festgelegt werden, wenn sie auf beladenen Wagen befördert werden.

Ich bringe dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß bei Zuwiderhandlungen gegen die obigen Bestimmungen sowohl gegen die Betriebsunternehmer als auch die Versicherten hohe Strafen festgesetzt werden.

Hanau den 20. Mai 1911. " ' ' U. 877

Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes „Hanau-Land" der hessen-nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

I. A.: Karbe.

Handelsregister.

Aktiengesellschaft in Firma:

„The Dunlop Pneumatik Tyre Company Aktiengesellschaft" mit dem Sitz in Hanau.

Die Bekanntmachung vom 27. April 1911 ist dahin zu berichtigen, daß in der geänderten Firma zwischen den Worten „Gummi" und „Compagnie" keine Bindestriche sich befinden. Die Firma lautet also:

„Deutsche Dunlop Gummi Compagnie Aktiengesellschaft".

Hanau den 19. Mai 1911.

Königliches Amtsgericht 5.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Hanau belegenen, im Grundbuchs von Hanau Band 51 Blatt Nr. 2991 unter Nr. 1 und 2 zur Zeit der Eintragung des Ver­steigerungsvermerkes auf den Namen des Arbeiters Wil­helm Weider, Jeans Sohn, zu Hanau eingetragenen Grund­stücke:

Ktbl. D. Nr. 52 Vorstadt Nr. 27 a) Wohnhaus mit Laden, Seitenbau links (A), Hofraum 2,99 Ar, b) Quer­bau (B) mit Abtritt (C) und Anbau (D) Wasch­küche,

Ktbl. D. Nr. 53, Hausgarten, 1,80 Ar — 1290 Mk. Nutzungs­wert — Erundsteuermutterrolle Art. 1142, Ee- bäudesteuerrolle Nr. 1609, a—b,

am 14. Juli 1911, vormittags 9 Uhr,

durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — Marktplatz Nr. 18, Zimmer Nr. 14, versteigert werden.

Hanau den 15. Mai 1911. 12443

Königliches Amtsgericht, Abt. 2.

-------- Lâirffchllftlicher KreisvereiN Am.

Nächste Versammlung Samstag den 27. d. Mts., nach­mittags um 2^3 Uhr, im Gasthaus „zum goldnen Löwen" hier.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Rechnungsabnahme.

3. Vortrag des Landwirts Heinrich Lind aus Nieder­issigheim über „Das Wachstum unserer Viehzucht im Verhältnis zur Bevölkerung und die Notwendig­keit der Aufrechterhaltung der Grenzsperre."

4. Gemeinschaftliche Reise nach Cassel zum Besuch der Wanderausstellung der deutschen Landwirtschafts­gesellschaft.

5. Besprechung über die im Laufe des Sommers aus­zuführenden Vesichtigungsreisen.

6. Sonstiges.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Be­kanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen.

Hanau den 20. Mai 1911.

Der Vorsitzende. Frhr. Laur, Landrat.

Politische Rundschau.

Die Rückkehr des deutschen Kronprinzenpaares. Der deutsche Kronprinz traf mit der Kronprinzessin am Sonntag abend halb 10 Uhr in Kalisch ein. Zur Begrüßung waren der Eenrealgouverneur von Warschau und der Gouverneur von Kalisch erschienen. Das kleinrussische Dragonerregiment des Kronprinzen stellte die Ehrenwache; das ganze Regi­ment hatte sich neben dem Bahnhöfe aufgestellt. Der Kron­prinz begrüßte in russischer Sprache die Mannschaften des Regiments, als sie im Parademarsch vorbeizogen. Um 10 Uhr verließ der Zug den Bahnhof. In der Nacht traf das deutsche Kronprinzenpaar in Oels ein und bègab sich sofort nach dem Jagdschloß Kleinellguth.

Der Gesetzentwurf über die Privatbeamtenversicherung ist dem Reichstage am Montag zugegangen. Da zunächst die Drucklegung des Entwurfs erfolgen muß, wird das Ge­setz den einzelnen Abgeordneten erst am heutigen Dienstag zugestellt und dann auch erst der Oeffentlichkeit zugänglich werden.

Der Vergarbeiterführer Ludwig Schröder, bekannt aus dem Essener Meineidsprozeß, hat einen Schlaganfall er­litten, der ihn nötigte, das Vorsitzendenamt in der General­versammlung des alten Bergarbeiterverbandes niederzu­legen.

Marokko.

Madrid, 22. Mai. Ministerpräsident Canalejas be- stäligte, daß spanische Truppen den Cabo Negro südlich an der Strafte nach Tetuan besetzten. Canalcjas fügte hinzu, daß eS sich nur um eine unwichttge Bewegung handle.

Madrid. 22. Mai. Sm Geaensatz m der Erklärung

der Regierung, die der gestern erfolgten Besetzung des Cabro Negro den Charakter einer Vorbereitung zur Besetzung von Tciuan abspricht/ telegraphiert der als zuverlässig bekannt« Korrespondent des „Jmparcial", daß Truppen von Ceuta heute nachmittag nach Tetuan abmarschiert seien.

Paris, 22. Mai. Aus Merada wird unterm 19. Mcâ gemeldet: Eine Erkundungsabteilung eröffnete das Feuer auf Marokkaner, die am linken Ufer des Muluja gestohlenes Vieh zur Tränke führten. — Aus Taurirt wird gemeldet, daß die Batterien das Feuer auf 6000 Meter entfernt« Duars eröffnet haben, wo die Feinde Deckung gesucht hatten. — Wie aus El Ksar unterm 21. Mai gemeldet wird, ist die Mahalla El Mranis in Dar Krafes nordwestlich von Dar Zrari eingetroffen. Alles ist dort ruhig. Die fran­zösische Kolonne lagerte am Samstag bei Ain Muka. Ein Teil der Scherarda hat sich unterworfen.

12. KUserenz her Deutschen evangelischen Rettnngs- verbünde nnh Wehnngsvereine in München.

Eines der bedeutsamsten Kapitel aus der praktische« Lebensbetätigung der evang. Kirche Deutschlands ist das Rettungshaus- und Erziehungsvereinswesen, das sich in ihr aus dem Geiste christlicher Liebe zu den armen, verlassenen, vernachlässigten Kindern, der gefährdeten oder verwahrn losten Jugend in den vergangenen 50 bis 60 Jahren ent- wickelt hat. Kreise, die der Inneren Mission fernstehen, wer­den kaum ahnen, welch gewaltige Summen hierfür frei­willig aufgebracht, wie zahlreiche Anstalten und Vereine in den Dienst dieser Sache getreten sind. Gegenwärtig werden in diesen Anstalten etwa 12 000 Jugendliche erzogen, die unter staatlicher Fürsorge stehen.

Schon wer diese Tatsache allein unter dem Gesichtspunkt des Steuerzahlers ansieht, wird anerkennen müssen, daß durch alle diese privaten Anstalten, die ja mit ehrenamt­lichem Vorstandsperfonal arbeiten, große materielle Werte in den Dienst des Staates gestellt werden. Außerdem aber befinden sich noch ca. 8000 private Zöglinge in diesen An­stalten und 12 000 außerhalb derselben unter ihrer Obhut, Ein großes Werk, das wohl das lebhafteste Interesse aller Volksfreunde, auch derer verdient, die sonst der Kirche und der Inneren Mission fernstehen. Denn wer wollte nicht für Kinderrettung und Jugendfürsorge in unserer Zeit ei« warmes Herz haben?

Wie erfolgreich aber diese Arbeit ist und wie gut ange­wandt die Mittel sind, die diesen Verein und Anstalten von der Oeffentlichkeit durch Beiträge und Sammlungen zur Verfügung gestellt werden, das ist kürzlich im preußischen Abgeordnetenhause selbst von sozialdemokrattscher Seite in erfreulicher Weise anerkannt worden.

Es läßt sich auch nach den von feiten der Staatsbehörden angestellten Untersuchungen wohl nicht mehr bezweifeln, daß tatsächlich % und mehr dieser oft aus den schlimmsten Verhältnissen, ja oft aus Zuhälter- und Verbrecherkreisen stammenden Jugendlichen einem ehrbaren Beruf und einem ftohen, tätigen Leben wieder zugeführt werden können.

An einem öffentlichen Abend im Münchener evang. Ver­einshause sprach man sich des näheren über dieses Kapitel aus. Erfahrene Männer aus der praktischen Arbeit, Direktor P. D. Hennig-Hamburg und Pastor Disselhoff-Kaiserswerth berichteten aus persönlichen Erfahrungen und nach stattsti» schen Ergebnissen über die Schwierigkeiten und die Erfolge dieser Erziehungsfürsorge.

Der erstere hatte hierzu ein kleines Büchlein auf den Tisch des Hauses niedergelegt, Briefe von Fürsorgezög­lingen. Es hat etwas unmittelbar zu Herzen Sprechendes, diese zwanglos an die Pflegeeltern oder den Hausvater der Anstalten gerichteten Briefe zu lesen. Sie sind ersichtlich so wiedergegeben, wie sie geschrieben sind, mit allen ihren orthographischen Fehlern und mit ihrer (oft recht urwüchsigen Frische. „Würde ich ins Vaterhaus zutückkehren, so würde ich untergehen", schreibt der eine. „Benachrichtigen Sie mir bitte bald, damit ich wieder frohen Mutes werde." „Die Zeiten waren doch schön." „Nie werde ich es wieder so gut bekommen." „Ich bin doch ein anderer Mensch geworden." „Ohne Gott geht es nicht vorwärts." „Mein Chef ist sehr zufrieden mit mir." „Wir sind tüchtige Soldaten." „Ich bin verheiratet und wir haben schon 2 Kühe." „Was soll ich mir allein in der Fremde noch umherdrücken, hab ja nie­mand mehr; da ist es doch besser, ich versuche mein Glück in einem Mädchen und gründe so schnell wie möglich mein Heim." „Gott möge Ihr Tun sichtbar segnen, so will ich schließen mit dem alten Worte Prosit Neujahr." — So schreiben andere frisch und munter, wies ihnen ums Herz ist.

Diese Stimmung des frohen Gelingens einer" oft so schweren und vielen wenig aussichtsvoll erscheinenden Ar­beit teilte die ganze Münchener Konferenz, die Berufsar- beiter der männlichen und weiblichen Erziehungsarbeit, die Vertreter der staatlichen kommunalen und kirchlichen Vo» Hörden.