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Hsinauer K Anzeiger

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Rotationsdruck und Verlag der Vuchdruckerei de« «rein. ev. Waisenhauses tn Hanau.

General-Anzeiger

Amtliches Organ für Stob M Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Conn, und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Die Sgefpaltene Petitzeile oder deren RE 20 WA im Reklamenteil die Zell« 45 Pfg.

Derantwortl. ReSatteur: E. Schrecken ta yonan

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Montag den 22. Mai

Fer,rsprecha»schlitsr Nr. 230

1911

Amtliches.

Candkreis Hrmau.

Mit Rücksicht auf die Gefahr der Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche wird hiermit auch das Beschicken der hiesigen Wochenmärkte mit Schweinen bis auf weiteres untersagt. Gleichzeitig mache ich auf die in Nr. 112 des „Hanauer Anzeigers" vom 13. d. M. enthaltene Bekannt­machung und deren Bestimmungen zur genauen Beachtung km Beobachtungsgebiet des Stadtkreises Hanau nochmals aufmerksam. Danach ist der D u r ch t r i e b und das T r e i - ben von Klauenvieh durch das Beobachtungsge­biet und auf öffentlichen Straßen verboten und nur das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken zur Feldbestellung sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. D. zum Dullen) gestattet. Rindviehgespanne von außerhalb des Stadtkreises Hanau dürfen somit auch nicht in das Beobachtungsgebiet gefahren werden.

Hanau den 20. Mai 1911. P. 5777

Königliche Polizeidirektion.

J. A.: Karbe.

Es ist in der letzten Zeit wiederholt vorgekommen, daß Kinder in mangelhaft verdeckte Janchegruben gefallen und dadurch in ernste Lebensgefahr geraten find; kürzlich ist sogar durch einen solchen Vorfall der Tod eines 2jährigen Kindes herbeigeführt worden.

In dieser Veranlassung mache ich die Ortspolizeibehörden auf die Vorschrift im § 53 Ziffer 9 der Baupolizeiordnung 2 bezw. 42 Ziffer 6 der Baupolizeiordnung 3, nach welcher Jauchegruben dicht schließend abgedeckt sein müssen, mit dem Ersuchen aufmerksam, die Innehaltung dieser Bestimmung genau zu überwachen und bei festgestellten Mängeln die im ficherheitspolizeilichen Interesse erforderlichen Anordnungen im Einzelfalle zu treffen.

Dis Gendarmen ersuche ich gleichzeitig, sich durch häufige Revisionen von der Beobachtung der fraglichen Vorschrift zu überzeugen und Lebertretungen sofort bei der zuständigen Ortspolizeibehörde anzuzeigen.

Ich erwarte von den Ortspolizeibehörden und den Gen­darmen ein energisches Vorgehen, damit Unfälle künftig nach Möglichkeit verhütet werden.

Hanau den 19. Mai 1911. 3082

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Diejenigen Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises, in deren Bezirken auswärts veranlagte Gewerbebetriebe belegen sind, mache ich auf die Vor­schrift im Artikel 40 Nr. 2 der Gewerbesteuer-Anweisung vom 4. November 1895 aufmerksam, wonach das auf ihrs Gemeinde (Gutsbezirk) zum Zwecke der kommunalen Besteuerung entfallende Eewerbesteuersoll durch Sum­mierung der in Spalte 7 der Rolle und der Nachweisung nach Muster 22 verzeichneten Beträge am Ende der Rolle zu berechnen und diese Berechnung unterschriftlich zu vollziehen ist (vergl. Muster 12, Seite 160 a. a. O.)

Das Ergebnis der Berechnung ist mir bis zum 28. Mai und zwar unter Mitteilung der auf die ein­zelnen Gewerbefteuerklaffen entfallenden Summen, an­zuzeigen.

In Gemeinden und Gutsbezirken, in welchen sich auswärts veranlagte Betriebe nicht befinden, hat sich diese Anzeige auf die Gesamtsumme der in Spalte 7 der Rolle verzeichneten Beträge und die auf die einzelnen Cewerbesteuerklasten entfallenden Summen zu beschränken.

Hanau den 11. Mai 1911. St 1265

Der Königliche Landrat.

I. V.: Karbe.

Handelsregister.

1. Firma: „Joseph Friedmanns Nachfolger D. & M. Löwen­thal",

Hauptniederlassung in Frankfurt a. M., Zweignieder- lassung in Hanau. Inhaber: Kaufmann Paul Hermann Löwenthal zu Frankfurt a. M.

Die hiesige Zweigniederlassung ist zur Hauptnieder­lassung erhoben worden.

Angegebener Gegenstand des Handelsgeschäfts: Fabri­kation und Engroshandel in Juwelen.

2. Aktiengesellschaft in Firma:

„Kalkwerke Aktiengesellschaft, vorm. Hein & Stenger", Hauptniederlassung in Aschaffenburg, Zweigniederlassung in Hanau.

Die Eesamtprokura des Kaufmanns Ludwig Weiß in Aschaffenburg und des Kaufmanns Ferdinand Schien in Hanau ist erloschen.

3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma:

„Dr. Oehler & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Großkrotzenburg",

mit dem Sitze in Großkrotzenburg.

Dem Kaufmann Robert Vogel und dem Dr. Hans Müller, beide zu Kahl a. M. wohnhaft, ist derart Eesamt­prokura erteilt, daß beide nur gemeinschaftlich die Ge­sellschaft zu vertreten berechtigt sind.

Einträge des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau zu 1: vom 11. Mai 1911, zu 2: vom 13. Mai 1911 und zu 3:

vom 18. Mai 1911. 12365

LMmWWer KMerck Hms.

Nächste Versammlung Samstag den 27. d. Mts., nach­mittags um 2*/2 Uhr, im Gasthaus „zum g o l d n e n Löwen" hier.

Tagesordnung;

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Rechnungsabnahme.

3. Vortrag des Landwirts Heinrich Lind aus Nieder­issigheim über „Das Wachstum unserer Viehzucht im Verhältnis zur Bevölkerung und die Notwendig­keit der Aufrechterhaltung der Grenzsperre."

4. Gemeinschaftliche Reise nach Eassel zum Besuch der Wanderausstellung der deutschen Landwirtschafts- gesellschast.

.b, Besprechung über die im Laufe des SommM Ws- zuführenden Besichtigungsreisen.

6. Sonstiges.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Be­kanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen.

■ Hanau den 20. Mai 1911.

Der Vorsitzende.

Frhr. Laur, Landrat.

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 gelber Spazierstock, 5 Stück Kopfkissen­bezüge, 1 blauer Samtgürtel mit gelber Schnalle.

Verloren:1 Automobil-Notsitz, 1Doubl6-Krawatten- nadel mit weiblicher Figur, 1 goldenes Kettenarmband.

Hanau den 22. Mai 1911.

Politische Run dich aa.

Eine Ministerialkommisfion ist in Breslau einge­troffen, um die vom Hochwasser bedrohten Gebiete zu besichtigen.

Der Großherzog von Baden hat den Direktor des Ober­schulrats . Geheimrat Dr. v. Sallwürk unter Belastung in feiner bisherigen Stellung zum Ministerialdirektor im Mi­nisterium der Justiz, des Kultus und des Unterrichts sowie den vorsitzenden Rat beim Oberschulrat Geh. Oberregie­rungsrat Franz Schmidt zum Geheimrat zweiter Klaste und vortragenden Rat in diesem Ministerium ernannt.

Zur Enthüllung des Tnaillonschen Kaiser Friedrich-Denk­mals für Köln. Am heutigen Montag wird in Gegenwart des Kaisers die neue Kölner Rheinbrücke, die Franz Schwech- ten architektonisch gestaltete, ihre Weihe erhalten. Dabei findet die Enthüllung des neuen großen Denkmals Kaiser Friedrichs III. statt, das Prof. Louis Tuaillon, der Berliner Bildhauer, für den Kölner Brückenkopf geschaffen hat. In den letzten Tagen ist das mächtige Bronzewerk auf der Brücke aufgestellt worden, und Prof. Tuaillon hat die letzten Ar­beiten selbst überwacht. Das Denkmal ist sehr eindrucksvoll. Hochaufgerichtet sitzt der Kaiser auf einem ruhig schreiten­den Pferd; er trägt die Leibkürassieruniform. Die feinen und milden Züge des Kaisers werden durch den buschgekrön­ten Helm nicht beschattet, da Tuaillon die militärische Form etwas beschränkte. Der Kaiser blickt leicht nach rechts hin­über zum Rhein, sodaß in der als Hauptansicht geschaffenen Profilansicht des Denkmals vom Fußgängersteige der Kölner Brücke aus der Kopf sich etwas ins verlorene Profil dreht. Den Küraß, über den die Riemen zur Patronentasche hin- untergehen, schmückt einzig der Stern des Schwarzen Adler­ordens. Die rechte Hand des Kaisers hält ruhig den senkrecht gestellten Marschallstab, der unten auf der Satteltasche ruht. Die linke Hand faßt lose dft Zügel. Die Füße hält der Kaiser in den Steigbügeln. Das Denkmal hat ohne Sockel eine Höhe von 6 Metern. Das Werk steht vor dem Kölner Brückenkopf als Gegenstück zu dem im September enthüllten

Neiterdenkmal Kaiser Wilhelms II. Die beiden älteren Figuren, König Friedrich Wilhelm IV. von Gustav Bläss« und Kaiser Wilhelm I. von Friedrich Drake, die die alte Brücke schmückten, sind jetzt auf dem Deutzer Ufer am Brücke», köpf aufgestellt worden. Die Enthüllung, bei der Voraussicht lich der preußische Eisenbahnminister v. Breitenbach sprechen wird, gibt der Stadt Köln Gelegenheit zu besonderen Fest- lichkeiten. Das Kaiserzelt wurde nach einem Entwürfe, den die Kölner Eisenbahnarchitekten geschaffen haben, auf dem Fußgängerteil der Brücke errichtet, neben dem Denkmal Kaiser Wilhelms II. Nachmittags gibt dann die Stadt Köln dem Kaiser ein Festmahl im Gürzenich, und daran schließt sich unmittelbar eine Rheinfahrt, an der voraussichtlich gleichfalls der Monarch teilnehmen wird, am Abend bei fest­licher Beleuchtung der Rheinufer.

Zur Lage der Altpensionäre. Durch den Etat für 1911 ist der Fonds zu Ausgleichsunterstützungen für Altpensionäre und ihre Hinterbliebenen von 1% Millionen Mark auf 2% Millionen Mark sowie der entsprechende Fonds für Ele­mentarlehrer- und -Lehrer-Witwen und -Waisen um 400 000 Mark verstärkt worden. Gleichzeitig hat die Staatsregierung eine wesentliche Erleichterung der Bewilligungsgrundsätze beschlosten und die Behörden bereits mit Anweisung in die­sem Sinne versehen, sodaß die Eesuchsteller alsbald in den Genuß der neuen Vergünstigungen treten können. Jnsbe- sonder ist Anordnung ergangen, daß die Voraussetzungen für die auf Antrag erfolgende Gewährung der Zuwendungen wohlwollend geprüft werden, um den aus den jetzigen Teue­rungsverhältnisten sich ergebenden Härten abzuhelfen. Von allen entbehrlichen Ermittelungen soll abgesehen und jedes peinliche Eindringen in die Familien- und Verwandtschafts- verhältniffe der Beteiligten vermieden werden. Die bis­herige Höchstgrenze der Zuwendungen, die in dem Unter­schiede zwischen der alten und der neuen Pensionsabstufung bestand, ist beseitigt. Es kann in Zukunft also dem vorhan­denen Unterstützungsbedürfnis je nach Lage des Falles in weitem Umfange Rechnung getragen werden. Private und sonstige Nebeneinkünfte werden bei der Bemessung der Bei­hilfen in der Regel nur insoweit berücksichtigt, wie sie dem Antragsteller voraussichtlich dauernd zufließen oder für längere Zeit gesichert erscheinen. Die Beihilfen werden regelmäßig fortlaufend bewilligt, sodaß es — abgesehen von Erhöhungen — wiederholter Anträge nicht bedarf. Auf diese Weise steht eine nachhaltige Besserung der Lage der bedürftigen Altpensionäre und ihrer Hinterbliebenen zu er­warten, die größere Vorteile bietet, als es bei einer schema­tischen Erhöhung der Bezüge möglich wäre. Es kann des­halb gehofft werden, daß der von dem Finanzminister bei den Verhandlungen des Landtages an die Altpensionärs und deren Hinterbliebene gerichtete Appell, sie möchten sich bei vorhandener Bedürftigkeit vertrauensvoll an die zustän­digen Behörden wenden, nicht wirkungslos verhallen wird.

Die spanische Kammer beschloß die Abschaffung der Ok- troisteuer, was lange Jahrzehnte ein ungestümes Sehnen der Proletarier war.

Die Kommission der Duma hat dem Plenum den Gesetz­entwurf über die Ansiedlung von Richtrusten im Südwest­gebiet unterbreitet. In dem Entwurf wird es als notwendig bezeichnet, die Besiedelung durch Richtrusten zu verhindern. Ausgenommen sind Tschechen, Galizier und die eingeboren« Bevölkerung Polens. Im Gegensatz zu der Regierungsvor­lage verlangt der Entwurf nicht die Zugehörigkeit zur russi­schen Kirche und beschränkt auch nicht das Erbrecht der be­reits ansässigen Bevölkerung.

Die jungtürkische Kammerpartei lehnte mit 83 gegen 24 Stimmen den besonders von den Dissidenten unter­stützten Antrag ab, die Parlamentssession über den 27. Mai zu verlängern, und sprach den Wunsch aus, daß das Parlament bereits am 14. Oktober wieder zu­sammentrete.

Die Aufständischen in Albanien wurden am 18. Mai von der Kolonne Edhem vertrieben, worauf die An­höhen bei Babatepe und Kroja besetzt wurden. Am 19. Mai kam es bei Kastrati zu einem Kampf, in dem die Rebellen zurückgeworfen wurden.

Marokko. Der Agence Havas wird unterm 19. Mai aus Alkasar gemeldet, die Kolonne Vrulard sei mit Boistet in Verbindung getreten. Das Gros der Kolonne lagerte bei Sidi Gueddar, der Marsch wurde ohne Zwischenfall fortgesetzt. Mehrere Abteilungen der Scherarda und Beni Hasten, die vor Fez standen, sind auf die Nachricht von der Ankunft der Franzosen in ihre Heimat zurückgekehrt. Ein Angriff auf Fez habe seit dem 11. Mai nicht stattgefunden.