Mauer K Anzeiger
Sezugsprelsr
DlerkÄfâhrNH 1.80 ML. monatlich 60 Psg., für -W». «artige Abonnenten mit dem betreff. Postaufschlag. Sie einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
General-Anzeiger
Skotattonsdruck und Verlag der Buchdruckerek des «rei». es. Waisenhauses in Hana«.
Amtliches Organ für AM- und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
SU Lgespalkene Petitzeile Ärer de«« NMA 20 â im Reklamente« die Zeile 45 Pfg.
Derantwortl. Reöakteur: S. Sch rack«, fa Sana«,
M. 104
^ernsprechanfchlutz Nr. 230
Donnerstag den 4. Mai
^ernsprechanschltttz Nr. 230
1911
Amtliches.
Candkreis F)anau.
Mit Rücksicht auf die Gefahr der Weiterverbreitung der
Maul- und Klauenseuche wird im Auftrage des Herrn Regierungspräsidenten zu Gaffel auch der am 17. d. Mts. hier âstehende Viehmarkt untersagt.
Hanau den 1. Mai 1911. P. 4947
Königliche Polizeidirektion.
Z. A.: Karbe.
Der Betriebsleiter Otto Büßer. wohnhaft in Hanau, wurde zum Kleinbahnpolizeibeamten ernannt und als solcher heute bestellt.
Hanau den 3. Mai 1911. P. 4088
Königliche Polizei-Direktion.
I. A.: Karbe, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung. \
Es wird beabsichtigt, den hiesigen öffentlichen Arbeitsnachweis auch für die Vermittelung von Lehrstellen aller Berufe kostenfrei nutzbar zu machen.
Wir richten deshalb an alle Interessenten das Ersuchen, ihren Bedarf an Lehrlingen bei der städtischen Arbeitsvermittelungsstelle — Langstraße Nr. 41 hier — anzumelden.
Ebenso werden Eltern und Vormünder ersucht, sich zur Erlangung von Lehrstellen der Vermittelungsstelle bedienen zu wollen, die Anmeldungen jederzeit gern entgegennimmt.
Dienstnachrichten aus dem Kreise.
Der Johannes Wilhelm in Langendiebach ist zum Schweinehirten und Nachtwächter der dortigen Gemeinde bestellt worden.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 grauer Beutel mit Besatzartikeln, 1 schwarzes Damenportemonnaie ohne Inhalt (innen der Name A. Ruth), 1 Quittungskarte für freiwillige Mitglieder der Hanauer Ortskrankenkasse für Wilhelmine Bär.
Verloren:1 Korallenkette, 1 kleines silbernes Messer.
Hanau den 4. Mai 1911.
PolitiTdn Kandidat!.
Dem Reichstage ist ein neuer Gesetzentwurf über die Ausgabe kleiner Aktien in den Kolonien zugegangen.
Die Senioren des Reichstages einigten sich während der Plenarsitzung dahin, daß am 5. Mai die Beratung der Reichsversicherungsordnung beginnen und diese in der Weise vorgenommen werden soll, wie es bei zweiten Lesungen üblich ist, also Paragraph für Paragraph. Geschästsord- nungsdebatten sollen ausgeschlossen sein.
Die Tagung des preußischen Landtages wird sich voraussichtlich bis zum 20. Juni, also über Pfingsten ausdehnen, da noch zu viel Beratungsstoff vorliegt und nicht zu erwarten ist, daß sich selbst bei größter Beschleunigung der Beratungen ein Abschluß innerhalb der nächsten 4 Wochen erzielen ließe. Unter diesen Umständen wird das Herrenhaus vor Pfingsten voraussichtlich überhaupt nicht mehr zusammentreten.
Der konservative Antrag auf obligatorische Einführung des Religionsunterrichts in den Pflichtfortbildungsschulen wurde von der Landtagskommission angenommen.
Zum Zwist in der nationalliberalen Partei Bayerns. Der frühere Vorsitzende der nationalliberalen Landespartei in Bayern, Direktor Tafel in Nürnberg, der vor einigen Wochen sein Amt im Vorstand niedergelegt hat, hat nun auch die Verbindung mit der Partei gelöst.
Der bisherige Polizeipräsident von Frankfurt a. M. Scherenberg ist zum Präsidenten der Regierung in Koblenz ernannt worden.
Verhaftung einer französischen Lehrerin wegen Spionage- Verdachtes. Die in Köln lebende französische Sprachlehrerin Thirion, eine geborene Pariserin, wurde unter dem Verdacht der Spionage verhaftet. Sie hatte in Köln Kunden aus den feinsten Kreisen. Es liegt der Verdacht vor, daß sie in Wesel sich einen Mobilmachungsplan verschaffen wollte.
Präsident Taft erklärte, daß sich die Annahme eines englisch - amerikanischen Schiedsgerichtsvertrages noch Wochen lang verzögern könne.
Der Aufstand in Albanien. Fünfhundert Arnauten und Montenegrier zerstörten die Telegraphenleitung in der Gegend von Kastrati und griffen die türkischen Truppen an. Ein Bataillon Infanterie nebst Artillerie eilte diesen zu Hilfe und vertrieb die Arnauten unter schweren Verlusten. Die Türken verloren zwölf Landwehrmänner und zehn Reservisten. Gleichzeitig wurde die Telegraphenleitung zwischen Tust und Skutari zerstört und die Truppen von starken Rebellenscharen angegriffen, die aber von zwei entgegengeschickten Bataillonen mit Geschützbegleitung zurückgeworfen wurden. Die Eisenbahnen wurden beauftragt, sofort Vorbereitungen für große Truppentransporte nach dem Wilajet Kossowo zu treffen.
Die Waffenruhe in Mexiko wurde um vier Tage verlängert.
Die mobilgemachte Redifdivifion Angora-Caesarea soll an die montenegrinische Südostgrenze abgehen, um das Uebergreifen des Albanesenaufstandes dort zu verhindern.
®ep Mißbrauche im Lotterießaubel.
Der Gesetzentwurf betreffend die Losgesellschaften, die Veräußerung von Jnhaberpapieren mit Prämien und den Handel mit Lotterielosen, der dem Landtage jetzt zugegangen ist, bezweckt die Bekämpfung einer Reihe von Mißständen auf dem Gebiete des Lotteriewesens, die in den letzten Jahren zu immer zahlreicheren Klagen Anlaß gegeben haben. Durch den sogenannten Prämien- und Serienlosschwindel, gegen den sich die Strafbestimmungen des Entwurfs in erster Linie richten, wird eine systematische AWbeutWg^des M Eine große Zahl gewissenloser Unternehmer pflegt an weite Kreise des Publikums Prospekte zu versenden, in denen zur Teilnahme an Gesellschaften aufgefordert wird, die gemeinsame Anschaffung oder Ausnutzung von Prämien- und Serienlosen zum Gegenstand haben. Programmäßig hat danach jeder Spieler zwar Anspruch auf einen seiner Beteiligung entsprechenden Teilbetrag an dem auf das Papier etwa entfallenden Gewinn, hat aber anderseits regelmäßige meist monatliche Beiträge an den Unternehmer zu leisten, die in keinem Verhältnis zu den Gewinnaussichten stehen. In Wirklichkeit steht die Gewinnauszahlung zudem meist nur auf dem Papier, weil, wenn tatsächlich einmal ein Gewinn in die Gesellschaft fällt, die Unternehmer sich der Auszahlung mit allen Mitteln zu entziehen wissen. In den Prospekten werden der Kaufpreis der Papiere, die große Zahl der an der Prämienziehung beteiligten Lose und die lange Spielzeit nicht mitgeteilt, sondern nur die Gewinne, die im Laufe der Jahre einmal auf das Prämienlos fallen können, und die monatlichen Beiträge, die im Verhältnis dazu auf den ersten Blick gering erscheinen, in marktschreierischer Weise hervorgehoben. Dem Publikum bleibt dadurch das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung verborgen, und die zahlreichen Klagen über die erlittenen Verluste sowie die häufige Erörterung der Mißstände in der Presse beweisen, daß die Spieler mit verschwindenden Ausnahmen statt des als sicher geschilderten Gewinnes nichts oder nur einen geringfügigen Teil ihrer Einzahlung zurückerhalten.
Die bestehenden Strafvorschriften reichen zur Bekämpfung der Uebelstände nicht aus. Mehrere Bundesstaaten — so Oldenburg, Braunschweig, Lübeck, Hamburg und beide Mecklenburg — sind bereits auf dem Wege der Gesetzgebung vorangegangen. Es erscheint dringend geboten, in Preußen nicht länger zurückzubleiben, sondern das Publikum durch geeignete Strafvorschriften zu schützen. Unter Strafe gestellt werden soll die Bildung und die Förderung der bezeichneten Gesellschaften, wenn sie gewerbsmäßig zum Zweck der Ausbeutung der Spielsucht geschieht. Durch diese Einschränkung ist Fürsorge getroffen, daß der reguläre Wertpapierhandel nicht erschwert wird.
Der Prämienlosschwindel kann ferner dadurch betrieben werden, daß die Händler, statt Gesellschaften zu bilden, einfach Anteile von Prämienlosen feilbieten, veräußern oder zeitweise einem anderen überlassen, oder Prämienlose unter dem Versprechen der Stundung auf eine Reihe von Jahren anbieten und veräußern oder sich erbieten, die Papiere in Höhe des Kaufpreises zu beleihen. In letzteren Fällen wird gewöhnlich so vorgegangen, daß das Los in den Händen der Unternehmer bleibt, während die Käufer regelmäßige Beiträge, gewöhnlich monatlich, in Form von Zinsen, Spesen usw. zu zahlen haben, die meist einem Zinssatz von etwa 25 Prozent und mehr gleichkommen, ohne daß das Publikum beim Eingehen der Verträge infolge der unklar gehaltenen Prospekte sich dessen bewußt wird. Auch hier erscheint ein gesetzgeberisches Einschreiten, wie der Entwurf es vorsieht, dringend geboten.
Um das Zustandekommen derartiger Geschäfte möglichst von vornherein zu verhindern, erscheint es vor allem auch notwendig, das Publikum vor irreführenden, öffentlichen Ankündigungen über Prämienlotterien zu schützen. Aus den Ankündigungen und Anpreisungen wird häufig für den Uneingeweihten nicht mit Sicherheit zu ersehen sein, daß es sich um Eesellschaftsbildungen, Veräußerungen von Anteilen oder sonstige verbotene Geschäfte handelt. Auch befinden sich die Unternehmer häufig im Auslande, während die von ihnen Beauftragten — Agenten und Zeitungsverleger — den Einwand der Unkenntnis zu machen pflegen. Dabei besteht die Gefahr hauptsächlich darin, daß das Publikum in den Ankündigungen über das Verhältnis der Gewinne zu der Zahl der an den Ziehungen teilnehmenden Lose im unklaren gelassen und dadurch und durch die Größe der angeführten Gewinne zum Spiele angelockt wird. Diesem Unwesen soll durch die Vorschrift begegnet werden, daß Veröffentlichungen von Gewinnen der Prämienlotterien ohne Angabe der Losezahl schlechthin unter Strafe gestellt werden, sofern nur zu ersehen ist, daß die Veröffentlichung zum Zweck der Ausbeutung der Spielsucht und behufs Anreizung zum Erwerb derartiger Lose geschieht.
Man darf hoffen, daß die neuen Vorschriften im Verein mit den von einer Reihe anderer Bundesstaaten bereits erlassenen ähnlichen Gesetzen dem unlauteren Treiben auf dem Gebiete des Lotteriehandels in wesentlichem Umfange Einhalt tun werden.
WWt der achrordtMchen Viehzählung.
Nach den in der „Statist. Korr." veröffentlichten vor. läufigen Ergebnissen der außerordentlichen Viehzählung vom 1. Dezember 1910 zeigt sich seit 1909 die stärkste Vermehrung bei den Pferden in Schleswig-Holstein und Hannover, wie das auch schon im Vorjahre der Fall war. Beträchtlich war die Vermehrung der Pferde auch in Ostpreußen, wo sie im Vorjahre nur unbedeutend war. Gumbinnen, das im Vorjahre an der Vermehrung hauptsächlich beteiligt war, bleibt diesmal hinter den beiden anderen Bezirken zurück. Sonst ist nur noch zu erwähnen, daß die Zunahme in den ganz im Westen liegenden Landesteilen (Hessen-Nassau, Rheinprovinz und den Hohenzollernschen Landen) im Gegensatz zu den übrigen ganz unerheblich gewesen ist (nirgends erreicht sie annähernd 1000 Stück). Im Vorjahre verloren die Landesteile sogar. Diesmal hat einen Verlust einzig und allein Berlin zu verzeichnen, eine schon länger anhaltende Erscheinung, die sich ohne weiteres aus dem immer mehr gesteigerten Automobilverkehr der Großstadt erklärt.
Der Bestand an Rindern hat sich in sämtlichen Provinzen mit Ausnahme der Hohenzollernfchen Lande, vermindert. Der Verlust betraf das rinderreiche Schleswig-Holstein besonders stark (Abnahme von 35 323 Stück oder 3,26 Proz.); im Vorjahre war der Rückgang gerade hier besonders gering. Auch Brandenburg, Posen und Sachsen haben ziemlich beträchtliche Verluste erlitten, doch ist die Abnahme in Posen diesmal immerhin wesentlich kleiner als im Vorjahre (28 012 Stück gegen 43 594), in den beiden anderen Provinzen dafür aber etwas — jedoch nicht viel — größer. Erfreulicher sieht das Bild in den meisten anderen Provinzen insofern aus, als die Verluste diesmal beträchtlich kleiner als im Vorjahre waren: so hat Ostpreußen nur 8097 gegen 26 253 im Vorjahre, Westpreutzen 19 559 gegen 27 849, Schlesien 6355 gegen 42 062, Westfalen 8305 gegen 21370, Hessen- Nassau 1364 gegen 36152 und die Rheinprooinz 12 319 gegen 63 764 verloren. Unter den Regierungsbezirken ragt neben Schleswig mit einem Verlust von 35 323 Stück nur noch Posen durch die starke Abnahme von fast 20 000 Stück hervor. Marienwerder und Frankfurt haben noch einen Rückgang von etwas über je 10 000 Stück erfahren, die übrigen Bezirke bleiben darunter.
Die Schafe haben wie die Rinder in allen Provinzen, mit Ausnahme der Hohenzollernfchen Lande, abgenommen. Der Verlust betraf die beiden an Schafen reichen Provinzen Pommern und Hannover besonders stark. Auch die ebenfalls an Schafen reichen Provinzen Brandenburg und Sachsen haben viel verloren. Im Vorjahre war der Verlust namentlich im Hauptgebiet unserer Schafhaltung, in Pommern, wesentlich geringer (29 995 Stück gegen 66 167 im Jahre 1910), ebenso auch in Brandenburg (14 309 gegen 44 980) und in Sachsen (12 448 gegen 46 993). Vergleichsweise gering war die Abnahme im Gegensatz zum Vorjahre diesmal im äußersten Osten, d. h. in Ost- und Westpreutzen. Die im Vorjahre von dem Rückgänge ganz besonders stark betroffenen Provinzen Schleswig-Holstein und Hessen-Nassau sind diesmal wesentlich weniger daran beteiligt.