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Geueral-Anzeiger

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Berans®ottL Redakteur: L Geredet d» Sasa«

Ml. 103 ^ernsprechanschlnsr Nr. 230.

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Mittwoch den 3. Mai

^ernsprechauschlitsr Nr. 230 1911

Die Mietetet MM artet d.UMsltrWW

14 Seiten.

Amtliches.

Eandkreis Ranau» Bekanntmachung.

Unter dem Viehbestände des Christian Wilhelm Wenzel zu Eronau ist die Maul- und Klauenseuche amtlich festge­stellt worden.

Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Seuche ordne ich hiermit folgende Schutzmatzregeln an:

1. Sperrbezirk.

Die Gemeinde Eronau und der Gutsbezirk Eronauerhof bilden einen Sperrbezirk.

Innerhalb des Sperrbezirks gelten folgende Bestim­mungen:

1. Sämtliche Wiederkäuer und Schweine unterliegen der Stallsperre.

2. Die Plätze vor den Stalltüren und den Gehöftsein­gängen der verseuchten Gehöfte, sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch Uebergietzen mit Kalkwasser zu desinfizieren.

3. Das Geflügel ist so einzusperren, datz es den Hof nicht verlaffen kann.

4. Die Hunde sind festzulegen.

5. Das Betreten der verseuchten Ställe ist nur den Be­sitzern, den mit der Wartung und Pflege beauftragten Per­sonen und den Tierärzten gestattet.

6. Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und anderen in Ställen gewerbmätzig verkehrenden Personen ist das Be­treten der verseuchten Gehöfte strengstens untersagt.

7. Die Abgabe roher Milch und von Molkereirückständen aus den verseuchten Gehöften ist verboten. Dieses Verbot er­streckt sich nicht auf Butter und Käse.

8. Das Verladen von Vieh auf der Bahnstation inner­halb des verseuchten Ortes ist verboten.

9. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk ohne meine Erlaubnis ist verboten. Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Abschlachtung kann nur unter der Bedingung gestattet werden, datz die Einführung auf Wagen oder mit der Eisenbahn geschieht. Die Ausfuhr von Klauenvieh aus dem Sperrbezirk und der Durchtrieb von Klauenvieh durch den Sperrbezirk sind verboten.

Die Ausfuhr von schlachtreifem Vieh zu Schlachtzwecken kann ausnahmsweise und nur in dringenden Fällen mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten, welche bei mir zu beantragen ist, erfolgen.

10. Das Treiben von Wiederkäuern und Schweinen auf öffentlichen Stratzen ist verboten.

2. Beobachtungsgebiet.

Das Beobachtungsgebiet besteht aus den Gemeinden Bergen-Enkheim, Niederdorfelden und dem Gutsbezirk Dot- lenfelderhof.

Für das Beobachtungsgebiet gelten die nachstehenden Bestimmungen:

1. Der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungs- gebiet auf Märkte ist verboten.

2. Der Durchtrieb von Klauenvieh durch das Beobach­tungsgebiet ist verboten.

3. Das Treiben von Klauenvieh auf öffentlichen Stratzen ist verboten. Das Fahren von Rindviehgespannen nach den Grundstücken, sowie das Führen einzelner Tiere an der Leine (z. B. zum Bullen) ist dagegen gestattet.

4. Zur Ausfuhr von Schlachtvieh aus dem Beobachtungs­gebiet ist eine tierärztliche Bescheinigung erforderlich. Da­gegen ist für die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh die amts- tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben. Die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtvieh ist nur mit Genehmigung des Herrn Regierungspräsidenten zulässig.

5. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Vutter- n-ilch und Molken nur nach Abkochung abgeben. Der Ab­kochung ist eine Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wafferdampf auf 85° Celsius oder eine Erhitzung im Wasserbade auf 85°Celsius für die Dauer riner Minute gleichzuachten. Das Vorfüttern von Milch und Molkereirückständen an das Vieh der Sammelmolkereiin­haber ist nur unter gleicher Bedingung gestattet.

Hanau den 2. Mai 1911. V. 2753

Der Königl. Landrat.

Frhr. Laur.

Stadtkreis Hanau.

Zwecks Ausführung von HausentwLfferungsanlagen wird der Salisweg vom Uebergang der Hanau—Frank­furter Eisenbahn bis zum Friedhof in Hanau-Kesselstadt auf die Dauer von 2 Tagen und zwar Mittwoch und Donnerstag dieser Woche für den öffentlichen Fuhr- verkehr gesperrt.

Hanau den 2. Mai 1911.

Königliche Polizei-Direktion.

I. V.: Karbe.

Jmpfordnnng

der im Stadtkreise Hanau im Jahre 1911 auszuführeuden öffentlichen Impfungen.

Erstimpfungen.

1. Montag den 22. Mai, nachmittags 3 Uhr, Impfung aller im Jahre 1910 geborenen, bis jetzt noch nicht mit Erfolg geimpften Kinder. Nachschau: Montag den 29. Mai, nachmittags 3 Uhr.

2. Dienstag den 23 Mai, nachmittags 3 Uhr, Impfung aller früher als 1910 geborenen, bis jetzt noch nicht mit Erfolg geimpften, so­wie derjenigen Kinder, deren Impfung im öffentlichen Impftermin angeordnet worden ist. Nachschau: Dienstag den 30. Mai, nachmittags 3 Uhr.

Jmpflokal: Altes Reatschntgebande, Eingang k Iohannesdirchplah.

3. Mittwoch den 24. Mai, nachmittags 3 Uhr, Impfung der Erstimpflinge in Keffelstadt, Nachschau: Mittwoch den 31. Mai, nachmittags 3 Uhr.

Jmpflokal: Rathaus.

Wiederimpfungen.

4. Keffelstadt. Impfung: Mittwoch den 24. Mai, nachmittags 4 Uhr. Nachschau: Mittwoch den 31. Mai, nachmittags 4 Uhr. Jmpflokal: Rathaus.

5. I. Bezirksschule. Impfung: Freitag den 9. Inni, vormittags 101/* Uhr. Nachschau: Frei­tag den 16. Inni, vormittags IO1/* Uhr. Jmpflokal: I. Bezirksschule.

6. II. Bezirksschule. Impfung. Freitag den 9. Inni, nachmittags 3 Uhr. Nachschau; Frei­tag den 16. Juni, nachmittags 3 Uhr. Jmpflokal: II. Bezirksschule.

7. IH. Bezirksschule. Impfung Mittwoch den 14. Inni, vormittags IO1/* Uhr. Nachschau: Mittwoch den 21. Juni, vormittags IO1/* Uhr. Jmpflokal: III. Bezirksschule.

8. Knaben-Mittelschule. Impfung: Samstag den 17. Inni, vormittags 10 Uhr. Nachschau: Samstag den 24. Iuui, vormittags IO1/* Uhr. Jmpflokal: Knaben-Mittelschule.

9. Mâdchen-Mittelschule. Impfung: Montag den 19. Inni, vormittags 10'/^ Uhr. Nachschau: Montag den 26. Juni. vormittags IO1/* Uhr. Jmpflokal: Mädchen-Mittelschule.

10. ^^mnasium. Impfung: Dienstag den 20. Inni, i üttags 9 Uhr. Nachschau: Dienstag den 27. Juni, vormittags 9 Uhr.

Jmpflokal: Aula des Gymnasiums.

11. Oberrealschule. Impfung: Dienstag den 20. Juni, vormittags 10 Uhr.' Nachschau: Dienstag den 27. Inni, vormittags 10 Uhr.

Jmpflokal: Aula der Oberrealschule.

12. Höhere Mädchenschule und Kaehler'sche Privatmädchenschule. Impfung: Donuers- tag den 22. Juni, vormittags IO1/* Uhr. Nach­

schau: Donnerstag den 29. Juni, vormittags IO1/* Uhr.

Jmpflokal: Höhere Mädchenschule.

Die zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder dürfen nur mit rein gewaschenem Körper und mit reinen Kleidern zum Impftermin gebracht werden. Die Begleiter haben sich vorher sorgfältig die Hände zu reinigen.

Die Wiederimpflinge haben sich mit reiner Haut, reiner Wäsche und in sauberen Kleidern im Termin vorzustellen.

Den Impflingen und allen sonstigen Personen, in deren Hause ansteckende Krankheiten herrschen, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rose­artige Entzündungen, natürliche Pocken oder Wasser- E)lottern, ist das Betreten des Jmpflokals strengstens untersagt. Diese Impflinge sind dem Jmpsarzte am Schluffe des Jmpfgeschäftes und nachdem die geimpften Kinder und deren Begleiter sich entfernt haben, anzumelden.

Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach Abschnitt IV § 8 her vom Bundesrat erlassenen Vorschriften zur Ausführung des Jmpf- gesetzes ein Jmpfpflichtiger, welcher aus Grund ärztlichen Zeugnisses von der Impfung zweimal befreit worden ist, die fernere Befreiung nur durch den amtlich bestellten Jmpfarzt erwirken kann. Jmpf- arzt ist Herr Medizinalrat, Königl. Kreisarzt Dr. Eichenberg.

Den Angehörigen der Erstimpflinge werden von der Königlichen Polizeidirektion Verhaltungs­vorschriften für die öffentlichen Impfungen mrd über die Behandlung der Impflinge während der Entwickelung der Jmpfblattern zugestellt, auf deren Beachtung wir Hinweisen.

Exemplare dieser Vorschriften können außer­dem im Bureau des Standesamts entgegen­genommen werden.

Hanau am 2. Mai 1911.

Der Magistrat.

Hild.

Dienstnachrichten ans dem Kreise.

In Wächtersbach, Kreis Gelnhausen, ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

Hanau den 29. April 1911. V. 2598

Die Maul- und Klauenseuche im Schlacht- und Viehhof zu Frankfurt a. M. ist erloschen; die ungeordneten Sperr­matzregeln sind aufgehoben.

Hanau den 29. April 1911. V. 2601

Gefundene ob verlorene Gegenstände rc.

Gefunden: 1 Zwanzigmarkstück, 1 Schlüsselring mit 3 Schlüffeln, 1 Arbeiter-Wochenkarte Klein-Stein- heim— Offenbach.

Verloren: 1 rotes Damen-Portemonnaie mit etwa 80 Pfg., 1 großer Haarkamm, 1 Portemonnaie (Inhalt: 1,76 Mk., 1 Wochenkarte, 1 Arbeitsbescheini­gung und 1 silberner Rehkopf), 1 Brillantring (auf der Straße Hanau—Hochstadt).

Abhanden gekommen: 1 vierräderiger Hand­wagen mit dem Namen Menger.

Entsprungen: 1 schwarze Dachshündin mit braunen Abzeichen (am Ostbahnhof, Güterabfertigung).

Hanau den 3. Mai 1911.

PolitiTsbe RundTd/sao.

Die „Hohenzollern" mit dem deutschen Kaiserpaare an Bord passierte gestern die Meerenge von Messina und setzte die Fahrt nach dem Tyrrhenischen Meere fort.

Die Beisetzung des verstorbenen Fürsten Georg zu Schaumburg-Lippe findet Freitag vormittag 11 Uhr in der Lutherischen Stadtkirche zu BüLeburg statt.