Hanauer K inniger
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General-Aozeiger
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Notationsdruck und Verlag der Buchdrucke«! de» «rein. ev. Waisenhauses in Hanau.
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tm NeklamruteU die Zeile « Pfg.
verantwort!. RÄaktèur: S. Schrecker i» Sew*
$L 90 Aeritsprechanschlits; Nr. 230.
Dienstag den 18. April
Ferr»sprechanschlub Nr. 230 1911
Amtliches.
Eandkreis Ranau.
An die Ortspolizeibehörden und die Herren Gendarmerie- wachtmeister des Kreises.
Ich ersuche, genau darauf zu achten, daß die zum Feil- dieten mit Druckschriften berechtigten Händler (Kolporteure rc.) keine anderen als diejenigen Druckschriften vertreiben, die in dem mit Genehmigungsvermerk des Bezirksausschusses (§ 56, Abs. 4 der Reichsgewerbeordnung) versehenen Verzeichnis aufgeführt sind. Die Händler sind verpflichtet, das erwähnte Verzeichnis stets bei sich zu fuhren.
Hanau den 6. April 1911. V. 1978
Der Königliche Landrat.
F r h r. Laur.
Zur Verhütung der Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche mache ich die Viehbesitzer, welche die Kreis- Jnngviehweide in diesem Jahre beschicken wollen, darauf aufmerksam, daß zum Auftrieb auf die Weide nur solche Rinder zugelassen werden, die nachweisbar mindestens drei Wochen vor dem Weideauitrieb in ihrem Besitz gewesen sind.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, diese Verfügung zur Kenntnis der Diehhalter zu bringen, welche Weidevieh angemeldet haben.
Hanau den 27. März 1911.
Der Königliche Landrat. A. 1095 Frhr. Laur.
Anmeldungen von Fohlen und Rindern zum Auftrieb auf die Kreisjungviehweide werden von jetzt ab im Bureau deS Kreisausschusses oder durch Vermittlung der Herren Bürgermeister entgegengenommen. Bei der Anmeldung ist das Alter und die Rasse der Tiere, sowie deren Farbe und sonstige Merkzeichen anzugeben.
Händlervieh ist von der Aufnahme ausgeschlossen. Die Aufnahme erfolgt unter folgenden
Bedingungen:
1. ES werden zugelassen: Rinder von '/, bis 3 Jahren und Fohlen — ausschließlich Hengste — von 1—3 Jahren. Die Tiere müssen vollständig gesund, gut entwickelt, zur Zucht tauglich und im Besitze von Landwirten des Landkreises Hanau sein.
2. Die Aufnahme auf die Weide erfolgt unter tierärztlicher Kontrolle, durch die Weidekommission und in Anwesenheit des Viehzuchtinspektors der Laudwirlschaftskammer. Die Kommission ist berechtigt, kranke »der im Ernährungszustand auffallend zurückgebliebene Tiere zurückzuweisen.
3. Das Weidegeld beträgt einschließlich der tierärztlichen Aufsicht und Behandlung
für ein Rind 45 Mark, für ein Fohlen 60 Mark.
Das Weidegeld wird vor dem Viehabirieb erhoben.'
4. Die Tiere werden auf Kosten der Besitzer bei einem Vieh- vcrficherungsverein versichert. Die Versicherung erstreckt sich auf den Verlust durch den Tod oder notwendiges Töten infolge Krankheit, Seuche, Verletzung oder durch Blitzschlag; sie erlischt mit dem Tage des Abtriebs von der Weide.
Die Versicherungsgebühr ist mit dem Weidegeld zu bezahlen.
5. Eine Ermäßigung des Weidegeldes bei vorzeitiger Zurücknahme der Tiere findet nur statt, wenn die Zurücknahme auf Veranlassung der Weidekommission wegen Krankheit und Unverträglichkeit der Tiere erfolgt oder wenn ein solches auffällig im Ernährungszustände zurückgeht. In einem solchen Falle werden dem Besitzer für ein Rind 25 Pfg. und für ein Fohlen 40 Pfg. für den Tag berechnet.
6. Tag und Stunde des Auftriebs, wie des Abtriebs nach beendetem Weidegang werden vorher öffentlich bekanntgegeben.
7. Zum Decken der älteren Rinder wird ein angckörter Simmenthaler Zuchtbulle gestellt. Sprunggeld wird nicht erhoben.
8. Streitfälle zwischen dem Eigentümer eines auf der Weide befindlichen Tieres und dem Weidevcrivalter entscheidet die Weidekommission, in zweiter Instanz der KreiSausschuß unter Ausschluß des Rechtsweges.
9. Die zur Weide kommenden Tiere müssen an kaltes, frisches Wasser und an den Aufenthalt im Freien gewöhnt sein. Es empfiehlt sich, t^nen mindestens 14 Tage vorher keinerlei zubereitete Tränke, sondern nur kaltes, frisches Wasser zu verabfolgen.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, diese Bekanntmachung in geeigneter Weise zur Kenntnis der Viehbesitzer
zu bringen und mir die bei ihnen eingehenden Anmeldungen gesammelt einzureichen.
Hanau den 15. April 1911.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses A 724 Frhr. Laur.
Genossenschaftsregister.
Genossenschaft: Niederrodenbacher Darlehnskassen- oerein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, in Niederrodenbach.
Durch Beschluß der Generalversammlung vom 2. April 1911 ist an Stelle des ausgeschiedenen Pulverarbeiters Karl Reußwig zu Niederrodenbach der Friedrich Iohannes Mook daselbst als Stellvertreter des Vereinsvorstehers in den Vorstand gewählt worden.
Hanau den 8. April 1911. 9493
Königliches Amtsgericht 5.
Aufgebot.
Der Handelsmann Jakob Kaufmann in Langendiebach hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Erundbuche von Mittelbuchen Band X Blatt Nr. 507 auf dem Grundstück Abteilung I Nr. 10 des Landwirts Wilhelm Müller (Friedrichs Sohn) in Mittelbuchen in Abteilung III Nr. 3 für den Handelsmann Jakob Kaufmann in Langendiebach eingetragene Hypothek von 100 Mk. Kaufgeld nebst 5°/o Zinsen seit 5. Juni 1893 sowie 7 Mk. 15 Kosten beantragt.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den
26. Oktober 1911, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hanau den 12. April 1911. 9491
Königliches Amtsgericht 5.
Verdingung von Erdarbeiten zur Regulierung des kleinen Bachs in der Zusammenlegungssache von Niedergründau im Kreise Gelnhausen.
Erdarbeiten : 4715 cbm zu lösen, 16350 qm Böschungsflächen zu planieren und anzusäen.
Die Verdingungsbedingungen und ein Auszug aus dem Kostenanschlag nebst den zugehörigen Massenberechnungen und Zeichnungen liegen bei dem Vorsitzenden der Ausführungskommission, Bürgermeister Emmel zu Niedergründau zur Einsicht offen.
Die zum Angebot nötigen Auszüge des Preis- und Massenverzeichnisses sind gegen Einsendung von 50 Pfg. von Oberlandmesser Streichelt zu Hanau, Birken- hainerstr. la, zu beziehen.
Angebote sind mit der ausdrücklichen Erklärung, daß der Bieter sich den ausgelegten Bedingungen unterwirft, schriftlich in verschlossenem Umschläge spätestens bis zum Beginn des Verdingungstermins an Oberlandmesser Streichert abzugeben.
Der Verdingungstermin findet am Freitag den 28. April d. I., vormittags 9 Uhr, in der Gastwirtschaft von Emmel in Niedergründau statt.
Der Zuschlag erfolgt auf Grund der im Preisverzeichnis von dem Bewerber geforderten Einheitspreise entweder im Termin oder spätestens 14 Tage nach dem Termin.
Hanau den 15. April 1911. 9489
Königliche Spezialkommission.
Kreissparkaffe zu Hanau.
Die Kreissparkaffe verzinst Spareinlagen mit 33/< °/o.
Die in den ersten drei Tagen eines Monats bewirkten Einlagen werden vom 1. des betr. Monats ab verzinst und Einlagebücher kostenfrei ausgestellt.
____________Der Vorstand. 653
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: I goldene Brosche (auf dem Friedhof), 1 gestrickter Wams (auf dem Marktplatz), 1 Schlüsselring mit 3 Schlüsseln, 1 Double-Kneifer mit Spirifeder. Verloren: 1 Double-Armband (auf dem Friedhof). Zugelaufen: 1 toter Dachshund, m. Geschl.
Hanau den 18. April 1911.
Politische Rundschau.
Die Einwohnerzahl des Deutsche« Reichs betrug am 1. Dezember 1910 64 896 881 Personen, und zwar 32 029 890 männliche und 32 866 991 weibliche; davon ent. fielen auf Preußen 19 845 811 männliche und 20 310 980 weibliche, Bayern 3 375 229 bezw. 3 501 268, Sachsen 2 322 185 bezw. 2 480 300, Württemberg 1 191 383 bezw. 1244 228, Baden 1059137 bezw. 1082695, Mecklenburg- Schwerin 317 884 bezw. 321 995, Sachsen-Weimar 204409 bezw. 212 757, Mecklenburg-Strelitz 53 523 bezw. 52 824, Hessen 639 214 bezw. 642 005, Oldenburg 243 825 bezw. 238 605, Braunschweig 242 739 bezw. 251 648, Sachsen- Meiningen 136 687 bezw. 142105, Sachsen-Altenburg 106 385 bezw. 109 928, Sachsen-Koburg-Gotha 125 353 bezw. 131855, Anhalt 161171 bezw. 169 876. Schwarz- burg-Sondrrshausen 44194 bezw. 45 790, Schwarzburg- Rudolstadt 49 350 bezw. 51362, Waldeck 30 541 bez«. 31182, Reuß ä. L. 34 695 bezw. 37 921, Reuß j. 8. 74 264 bezw. 78 501, Schaumburg-Lippe 23 396 bezw. 23 254, Lippe 73 230 bezw. 77 519, Lübeck 56 888 bezw. 59 645, Bremen 148 419 bezw. 150 317, Hamburg 505 935 bezw. 509 772, Elsaß-Lothringen 964 043 bezw. 907 659. AuS dieser Zusammenstellung ist ersichtlich, daß nur in Schaumburg-Lippe und Elsaß-Lothringen die männliche Bevölkerung größer ist als die weibliche, während sonst i« Reiche das umgekehrte Verhältnis herrscht.
Das Staatsdepartement in Washington erklärt, daß der Rücktritt Hills nicht mit seiner Haltung in der Kalifrag« zusammenhänge.
Die Lage in Mexiko.
Rew:Pork, 17. April. Nach einem Telegramm auS der Stadt Mexiko an die „Newyork Times' ist in allen mexika- nischen Staaten das Schwinden der Macht der Bundesregierung deutlich bemerkbar. Daß die Flut des Aufruhr» im Wachsen begriffen ist, zeige auch das Auftauchen zahlreicher Banden, die das Land brandschatzen, aber nicht zu bett Anhängern Maderos gehören. Die Bundesbehörden seien nnfähig, den Räubereien Einhalt zu tun. Dir Lage einiger abgelrennt liegender Teile beS Landes ist unzweifelhaft bedenklich. — Die Regierung erließ einen allgemeinen Aufruf an Freiwillige zur Ableistung eines sechsmonatigen Miütâr- dienstes.
Marokko.
Paris, 17. April. Der Marinepräfekt erhielt gestern Befehl, das Transportschiff „Vinh Long' auszurüsten, da» sich nach Marokko begeben soll.
Paris, 17. April. Mit Rücksicht auf die gegenwärtige Lage in Marokko beschloß die Regierung, die Truppen im Schaujagebiet zu verstärken. Vier Bataillone Kolonialtruppe« gehen binnen kurzem dorthin ab.
Tanger, 17. April., Nach einem von der Mahalla bt* Sultans eingetroffenen Brief fand am 9. dS. ein Kamps mit den Scherarda statt, dir von den Beni Mter Verstärkungen erhalten hatten. Im Verlaufe beS Kampfe» hatten die Scherarda 10, bie Beni Mter 40 Tote. Es geht aus dem Briefe nicht hervor, ob das Gefecht unter den Maliern von Fez stattfand oder ob die Mahalla in den Kampf verwickelt war.
-Tanger, 17. April. (Agence HavaS.) Infolge des Abfalls deS Beni Sadden und der Beni Uaraiu im Südoste« von Fez berief der Sultan seine Mahalla zurück, welche gegen die Scherarda operiert. Der französische Konsular- Agent von Akkassar konnte dem Kommandanten der Mahalla, Bremond, Geld und Munition überbringen. Brcmond führt die Mahalla trotz des außergewöhnlichen starken Regens zurück. In der Gegend von Gharb ist alles ruhig.
Madrid, 17. April. Die Zeitung „El Mundo' meldet aus Fez unter dem 9. dS.: Die Beni Mter unternahmen einen Angriff auf die Hauptstadt, deren Tore geschlossen wurden. Die Verteidigerzahl der Stadt ist schwächer geworden. Es schien Lebensmittel.
Madrid, 17. April. Der „Jmparcial' meldet au» Fez vom 9. ds.: Der Stamm der Beni Augam ist abgefallen. Die Einschließung der Stadt Fez ist dadurch enger gezogen. Am 9. April beschoß Artillerie unter Leitung des Obersten Mangin seit dem Morgengrauen das Feindeslager ununterbrochen. Die Beni Mter verwüsteten das Gebiet bei Stammes und töteten zahlreiche Eingeborene. Die Konsuln rieten dringend den Europäern an, Fez nicht zu verlassen. Die Lage ist ernst und könnte sich nur durch da» Erscheinen der unter dem Befehl Bremonds stehenden Mahalla bessern.