Erstes Matt.
EinräckungsgebWe»
Die Fgespaltene Petitzeile oder deren Raum 80 Pf- tat ReklamenteU die Zell« 45 Pfg.
«ezugs-relsr Vierkelsährlich 1.80 DL, monatlich 60 Pfg., für aus« lvärtige Abonnenten mit dem betreff. Postaufschlag. Die einzelne Nummer tostet 10 Pfg.
Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein. ev. Waisenhauses in Hanau.
AmWer Grzan fit SW und Landkreis Kanan
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. mit belletristischer Beilage. verantwor«. Redakteur: «. Schrecker in Sam».
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12 Seiten.
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„Amtliche Beilage Nv. 3".
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Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Die in der Gemarkung Großauheim gelegenen, der Stadt Hanau gehörenden Grundstücke
C. 78 = 307 qm,
C. 198 = 708 qm,
C. 199 = 708 qm
sollen Montag den 10. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, im Zimmer Nr. 4, Neustädter Nathaus, verpachtet werden.
Pachtliebhaber werden eingeladen.
Hanau den 4. April 1911. 8631
Stadthauptkaste.
Städtisches Wasserwerk.
Diejenigen, welche mit Zahlung des Wassergeldes und der Kanalgebührfür Januar-März 1911 noch im Rückstände sind, werden hierdurch aufgefordert, diese Rückstände bis zum 11. April bei unsrer Kaste Leipzigerstratze 17, während der Stunden vormittags von 10—12% Uhr einzuzahlen, da vom 12. April ab die zwangsweise Beitreibung der rückstän- digen Beträge erfolgen wird.
Bemerkt wird noch, datz die Mahngebühr auch dann zu zahlen ist, sobald die Mahnzettel zur Zustellung ausgegeben sind.
Hanau den 4. April 1911. 8663
Die Wasserwerks-Direktion.
v. Eätzler.
Gefundene und verlorene Gesienstönde re.
Gefunden: 1 goldene Damenuhrkette, 1 Matrosenmütze mit der Aufschrift „Aviso Hella", 1 Schlüsselbund (6 Stück).
Hanau den 6. April 1911.
Stadttheater in Hanau.
„Johannisfeuer." — „Die geschiedene Frau."
Zum besten der Unterstützungskasse des deutschen VLhnenvereins für bedürftige Bühnenangehörige fand am Montag eine Aufführung des Sudermannschen Schauspiels „Johannisfeuer" statt. Der Inhalt des Schauspiels ist bekannt. Der Ort der Handlung ist nach einem ostpreußischen Eutshofe verlegt und führt uns die Tragik zweier Notstandskinder vor Augen, die sich schon lange gefunden haben,jedoch durchVerkettung von Umständen auseinanderkommen. Inder Einsamkeit der Johannisnacht, wo die Feuer draußen auch das Feuer im Innern der jungen Menschenkinder entfachen, gewinnt das Böse Macht über sie. ^Heimchen", das weibliche Notstandskind, geht auf in der Liebe zu dem, nach dem sie so sehnsuchtsvoll verlangt. Der nächste Morgen bringt die Ruhe und läßt uns im Dunkeln, wie sich die Lebenswege der Hauptpersonen des Stückes weiter gestalten werden. — Die Aufführung war eine recht annehmbare. „Marikke", das Kind der Bettlerin, wurde von Frau Rubens sympathisch gestaltet, für den jungen Georg von Hartwig fand Herr Freytag, der auch die Regie führte, entsprechende Töne, den gutmütigen, aber patriarchalischstrengen Gutsbesitzer Vogelreuter, gab Herr K l i e w e r mit treffender Charakteristik. Fräul. Gumprecht als „Trude" konnte ebenfalls befriedigen, für die Verkörperung des Predigers Haffke mußte Herr Hell eintreten, weiter waren noch beschäftigt Frau Hammer, Frau Schneider-Sieg, Frl. Arens, Frl. Rentrop.
Die nahe am Schluffe der Spielzeit noch neueinstudiert in den Spielplan aufgenommene melodiöse Operette „Die geschiedene Frau" hat gestern abend ihre letzte Aufführung erlebt, wobei in der Partie des „Karel" für das im nächsten Winter neuzubesetzende Fach des 1. Operettentenors als Bewerber Sierr R S h a l g o vom Stadttheater
Donnerstag den 6. April
politische Rundschau.
Der englisch-japanische Handelsvertrag. Der Handelsvertrag zwischen England und Japan setzt die Ermäßigungen des neuen japanischen Tarifs zu Gunsten wichtiger Klasten von Texlilfabttkaten fest, die für die britische Industrie von besonderem Interesse sind. Die Zollsätze werden um ein Drittel bis ein Fünftel für die verschiedenen Klassen herabgesetzt, die Sätze des neuen Zolltarifs für Eisen- und Slahl- blechplatten um zwei Neuntel bis zwei Fünftel, für Roheisen um ungefähr ein Sechstel und für Farben um ungefähr ein Drittel ermäßigt. Der Wert der britischen Einfuhr der genannten Artikel nach Japan beläuft sich auf ungefähr 31/» Pfund jährlich und die britische, Einfuhr beträgt mehr als 80 Prozent der Gesamteinfuhr dieser Artikel. Der Vertrag setzt ferner fest, daß 10 Klassen der japanischen Erzeugnisse wie bisher zollfrei in Großbritannien zugelassen werden. Die Einfuhr dieser Erzeugnisse hat gegenwärtig einen Wert von 2 150 OOO Pfund pro Jahr. Der Vertrag gewährt endlich den beiden Ländern gegenseitig das Meistbegünstigungsrecht.
Rus Hanau Stadt und Eand.
Panait, 6. April.
Die Entwäfferungsordnung l
Das in der Versammlung des Vereins der „Hanauer Haus- und Grundbesitzer* am 30. v. MtS. erstattete, von Herrn Justizrat Carl Wertheim- Frankfurt a. M. eingeholte Gutachten über die Rechtsgültigkeit der Ordnung betr. die Deckung der Kosten der Entwässerungsanlage der Stadt Hanau a. M. vom 9. September 1910 hat folgenden Wortlaut:
Die vorstehende von dem Bezirksausschuß genehmigte Ordnung bezweckt die Aufbringung des für die städtische Entwässerungs-Anlage aufgewendeten Kapitals, der Verzinsung desselben und der Verwaltungs-und Unterhaltungskosten durch Gebühren und Beiträge.
Es sind drei verschiedene Gebühren, eine einmalige Gebühr, die sog. Anschlußgebühr, ferner zwei laufende Gebühren, die sog. Benutzungsgebühr und die sog. Ableitungsgebühr, vorgesehen, und außerdem werden jährliche Bei, träge auf Grund des § 9 des Kommunal - Abgaben- Gesetzes erhoben. Die Beiträge werden als Jahresbeiträge von allen an einer kanalisierten Straße belegenen Grundstücken, die Benutzungsgebühr als Jahresbeiträge von allen Wohnungs-Inhabern nach Maßgabe des Mietwertes und die Ableitungsgebühr von allen an die Entwässerungs-Anlage angeschlossenen Grundstücken, bemessen nach der Menge der den Kanälen zugeführten Abwässer erhoben. Während die Benutzungs- und Ableitungs-Gebühren sich als laufende und
in Kaiserslautern auftrat. Der East war, wie wir hören, etwas verspätet eingetroffen, er mußte also sofort in Tätigkeit treten, sodaß über manche Aeußerlichkeiten hinweggesehen werden muß. Seine stimmlichen Mittel sind als recht annehmbare zu bezeichnen, das Spiel kann auch befriedigen, ob er jedoch als der rechte Partner für die auch zur nächsten Spielzeit verpflichtete Operettensängerin Frl. Mia Adam angesehen werden kann, muß doch gewissem Zweifel begegnen.
Kunst und Eeben.
Das wichtigste Mineral, das unsere Erde birgt, ist die Steinkohle, denn es gibt heute niemanden, der nicht direkt oder indirekt ihre Einflüsse verspürte, dessen Wohlergehen nicht von ihnen abhinge. Ja, unsere heutige Kultur — und nicht nur die technische — beruht im wesentlichen auf den Errungenschaften, die dem Menschen durch die Ver- ; wertung der Steinkohle ermöglicht worden sind. Die Ee- , schichte der Kohlengewinnung und -ausnutzung zeigt uns mit überraschender Klarheit die mächtigsten, Richtung ; gebenden Faktoren der menschlichen Kulturentwickelung. Es genügt schon, sich den enormen Einfluß zu vergegenwärtigen, den die Entwickelung der Verk-Hrsmittel auf allen Gebieten unserer geistigen Kultur ausgeübt hat und stets ausüben muß. Und wo wäre ein vollendetes Verkehrs- ! mittel, das seine Vetriebsmöglichkeit, zum mindesten seine Entstehung nicht der Kraft verdankte, welche die brennende | Steinkohle erzeugt! Es kann daher für den Kulturmenschen nichts wichtigeres geben, als die Fragen: Was ist denn eigentlich Steinkohle, wie ist sie entstanden und — wird sie nicht eines Tages verbraucht sein? Der bekannte Landesgeologe und Profeffor an der Bergakademie zu Berlin, Dr. Henry Potoniä, hat sich diese Fragen zum Thema genommen für eine sehr gründliche, in vollendeter Sprache und populärer Darstellung gehaltene Abhandlung, die er im 7. Band« 1
Fernsprechaitfchlusr Nr. 230 1911
wiederkehrende Gebühren für die Benutzung der Entwästerungs-Anlage barstellen, handelt es sich bei der Anschlußgebühr um eine einmalige Abgabe, welche eine sehr wesentliche Belastung eines Teiles der Grundbesitzer Hanaus darstellt, und durch welche nach dem Voranschläge ein Betrag von 675 000 Mk. von etwa 1400 Grundbesitzern Hanaus aufgebracht werden soll.
Das nachfolgende Gutachten beschränkt sich darauf, ob die Anschlußgebühr gesetzlich gerechtfertigt erscheint.
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Nach § 2 der Gebühren-Ordnung ist die Anschlußgebühr als einmalige Gebühr für jedes Gebäude zu entrichten, welches an eine öffentliche Entwästerungs-Anlage mittelbar oder unmittelbar -a »geschloffen ist oder an geschlossen wird und zwar in Höhe des siebenfachen bet zuletzt staatlich veranlagten Gebäudesteuer.
Schon diese Bestimmung gibt zu ernsten Bedenken io folgender Richtung Anlaß.
Nach dem klaren Inhalt der Ordnung handelt eS sich bei dieser Anschlußgebühr nicht etwa um Beiträge im Sinne beS § 9 des Kommunal-Abgaben-GesetzeS, sondern um Gebühren auf Grund deS § 4 des Kommunal-Abgaben-GesetzeS. Als Beiträge kommen nach dieser Ordnung nur die unter H not« miertenlaufendenJahreSbeiträgein Betracht. Gebühren im Sinn« deS § 4 des Kommunal-Abgaben-GesetzeS können aber nur erhoben werden für die Benutzung der von den Gemeinden im öffentlichen Interesse unterhaltenen Veranstaltungen. Notwendige Voraussetzung für die Anforderung von Gebühr« ist daher, daß seitens der Gemeinden eine Leistung in der Benutzung der Veranstaltung gewährt wird, wogegen die Gemeinde in Gestalt von Gebühr« die Gegenleistung zu erhalten hat.
Hieraus folgt, daß unbedenklich eine Gebühr für die Her- stellung der Hausanschlüsse an die Kanalisation erhoben werden kann, weil eben in der Herstellung deS Anschlusses die Benutzung der Veranstaltung zu erblicken ist.
Vergl. Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Band 31. Seite 56 und Preußisches Verwaltungsblatt Jahrgang 25 Seite 557, sowie Jahrgang 26 Seite 961.
Höchst bedenklich ist jedoch, die sog. Anschlußgebühr, welche die Gegenleistung für bie Herstellung deS Anschlusses bilden soll, auch von denjenigen Hausbesitzern anzufordern, welch« bereits vor Inkrafttreten dieser Ordnung an die Entwässe, rungs-Anlage angeschlossen sind. Diesen wird keine Leistung mehr von der Stadtgemeinde gewährt. Der Anschluß war bereits erfolgt und eS können nicht rückwirkend für eine vor Inkrafttreten der Ordnung gewährte Leistung nachträglich Gebühren angefordert werden.
Auch die Bestimmung deS 8 5 Absatz 1 der Ordnung,
von Hans Kraemers wundervollem illustriertem Prachtwerke „Der Mensch und die Erde" veröffentlicht. Der Verfasser hat auf weiten Reisen das Material für seine Arbeit gesammelt, deren hohen Wert schon der Ruf dieses ausgezeichneten Gelehrten verbürgt. Was diese Arbeit aber in unvergleichlicher Weise nodj besonders auszeich- net und empfiehlt, das ist die große Zahl von umfangreichen farbigen Bilderbeilagen und Textillustrattonen, von denen jede eine Seltenheit von besonderem Werte darstellt. Mtt Hilfe dieser technisch vollendet reproduzierten bildlichen Texterläuterungen wird selbst jedem Laien das Studium dieser gewiß interessanten und aktuellen Materie leicht und eine Freude sein. — llebrignes bietet auch der Inhalt der übrigen soeben beim Deutschen Verlagshaus Bong u. Co., Berlin W. 57 (Lieferung zu 60 Pfg.) erschienenen Lieferungen 120—124 eine reiche Fülle des Interessanten und Wertvollen. Sie bilden den Anfang des unter dem Untertitel „Der Mensch und das Feuer" erschienenen 7. Bandes und zeigen uns, unterstützt durch ein erstaunlich reichhaltiges Bildermaterial, wie das Feuer als Kraft-, Licht- unb Wärmequelle zu den grundliegenden Bedingungen alles Lebens gehört. — Auch dieser Band wie die vorhergehenden wird zu den seltenen Büchern zählen, die als wirkliches modernstes Bildungsmittel bedingungslos zu empfehle» sind.
Albumblätter.
Die besten, ja bie einzig korrekten Handlungen sind die« jenigtn, die keiner Erklärung und keiner Entschuldigung b* dütten.
Ein Rätsel ist das Menschensein, Kem Grübler denkt es aus, Jung lebt Freuden man hinein, AuS Schmerzen alt hinaus