Erstes Matt.
Hanauer K Anzeiger
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VkerkeksährNH 1.80 WL, monatlich M Pf«., Ws «l» wattige Abonnenten mit dem betreff. PostauNchla«. Die einzelne Nummer tostet 10 Psg.
Potatkonsdruck und Verlag der Buchdruckerei des «rein. «o. Watsenhause» in Hanau.
Gcncral-Anzciger
Amtlilhes Orgm für SUib nui fanikrtis Sanaa.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Sie ^gespalten, Petitzeil» oder deren Raum 20 Pß^ im Reklameateil bk ZeU, 46 Psg.
Verantwort!. Redakteur: D. S^tedci ia Hana».
$?L 64 ^eniipredjanfdfhn’i Nr. 230.
Donncrstlsst den 16. März
n mif|tred)aufdHuft Nr. 230 1911
Die ktlltllltNulllNtt umtos anfier MMiHiijW
14 Serien.
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Amtliches.
Beknnntmaâzllttg.
Infolge anderweiter Festsetzung der ortsüblichen Tage- löhne wird unsere Bekanntmachung vom 5. April 1904 über die Höhe der Beiträge zur Invalidenversicherung für den Kreis Hanau (Land) geändert wie folgt:
Vom 1. Juli 1911 ab.
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Für
Ein Wochenbeitrag der Lohnklaffe
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12. Die in den Gemeinden Vcrqcn, Dischoss'icim, Fechenheim, Grißaiibeim und ßfrotYro^eu- Burg sowie in den Gutdbèzirken Obcnörsterci Hanau, Pulveifabrik, Wilhelmsbad und Ober- försterei Wolfgang beschäftigten Pcroncn, welche' nicht in der Land- und Forstwirtschaft tätig und un' keiner der vorgenannten Kranken kaffen angchören:
a) erwachsene männliche Personen . - . b) „ weibliche Perionen . . - ei Lehrlinge über 16 Jahre alt ...
d) Lehrmädchen über 16 Jahre alè ° -
13. Die in den üb igei! Gemeinden des Land« ' kreiies Hanan beschäftigten Personen, welle nicht in dèr Land- und Forstwirtschaft tätig sind und keiner der vorgenannten Krankenkaffen angehören:
a) erwachsene männliche Personen . . .
b) „ weibliche Personen . . . c) Lehrlinge über 16 Jahre alt . . .
d) Lehrmädchen über 16 Jahre alt . .
von
Für diejenigen Personen, welche als Lohn oder Gehalt eine feste, für Wochen, Monate, Vierteljahre oder Jahre vereinbarte bare Vergütung erhalten, sind Beiträge derjenigen Lohnklasse zu entrichten, in deren Grenzen die bare Vergütung fällt, sofern diese Beiträge höher sind, als die nach der vorstehenden Bekanntmachung maßgebenden.
Cassel den 21. Februar 1911.
Der Vorstand der Landes-Versicherungsanstalt Hessen-Nassau.
I. V.: I)r. Schro eder. J 219
Kunst und Heben.
Ein Wohltätigkeits-Konzert.
Der hiesige Gesangverein „Eintracht" (Leiter Herr Wilhelm Hamburger) hatte vorgestern abend zu einem Wohltätigkeits-Konzert zum Besten des Vaterländischen Frauenvereins nach den Sälen der Centralhalle eingeladen. Das gediegene Programm versprach ja von vornherein erlesene musikalische Genüsse, nun aber hat der schöne Verlauf der Veranstaltung die Erwartungen weit übertroffen, das ist das allgemeine ilrteil der Besucher. Einen Massenchor kann der Gesangverein „Eintracht" für sich allein durch seine Sänger auf das Podium stellen, denn nahezu 100 Köpfe stark vermochte er aufzutreten, wodurch auch die Darbietungen eine außerordentlich starke Wirkung erzielten. Die Vortragsordnung wies als einleitenden Chor auf E. Goltermanns „Gebet" (Herr, den ich tief im Herzen trage). Ernst und feierlich rauschten die ergreifenden Akkorde durch den Raum, die Wiedergabe entsprach vollauf dem Geiste dieser herrlichen Komposition. F. Schuberts „Liebe", R. Schumanns „Die Minnesänger", 6. Angerers „Mein Lied" und dann die packenden Volksweisen „Der letzte Tanz", „Aus der Jugendzeit", sowie „Altniederländisches Lied" (Komm, o komm holdes Kindchen) waren die weiteren Spenden des konzertgebenden Vereins. Besonderen Beifalls hatten sich die Volksweisen zu erfreuen, in denen sich schön abgeklärt alle Seiten des deutschen Volkslebens spiegeln. Die feine Abtönung der Lieder, das intime Eingehen auf den jeweiligen Stimmungsge- halt, alles das sprach deutlich dafür, daß der Dirigent, Herr W. Hamburger, auf diesem Gebiete mit Lust und Liebe arbeitet und seine Mühe auf fruchtbaren Boden fällt. Selbstredend fehlte es nicht an reichem Beifall, das „Alt- niederländische Lied" mußte sogar wiederholt werden. Als
Stadtkreis Fjanau.
BekanIitrtmchtMft.
Die Arbeiten zur Herstellung von Kanalisationsleitungen in der Scharnhorststraße und Straße Nr. 5 sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingunsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und sind dort erhältlich.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zu dem auf Donnerstag den 23. d. M., vormittags 11K Uhr, festgesetzten Eröffnungstermin einzureichen.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 13. März 1911. 6543
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus.
Bekmmtmlrchmtg.
Die Arbeiten zur Herstellung eines gemauerten Kanals in der Körnerstraße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten und die Lieferung von Materialien für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaus, Zimmer 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Verschlossene, mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zu dem auf Donnerstag den 23. d. W., vormittags 11 Uhr, festgesetzten Eröffnungstermin einzureichen.
Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Hanau den 13. März 1911. 6541
Der Magistrat.
Dr. Eebeschus.
Dienstm lynchten Ms dem Kreise.
In der Gemarkung Gronau und Ravolzhausen ist die Schweineseuche erloschen.
Hanau den 14. März 1911.
Liegengeblieben in der neuen Badeanstalt: 1 Taschenmesser, 1 Ring.
Gefunden auf dem Marktplatz: 1 Damengürtel; vor dem Althanauer Hospital: 1 Schlüsselring mit mehreren kleinen Schlüsseln.
Abzuholen auf der Armenverwaltung. 6539
mitwirkende Solistinnen hatte der Verein gewonnen die in den hiesigen Konzertsälen durch ihr früheres erfolgreiches Auftreten bestens bekannten Damen Frau Marie Louise Bailey-Avfelbeck, Klaviervirtuosin aus Wien, und Frl. Johanna Schnitzer, Konzertsängerin von hier (Sopran). Frau Marie Louise Bailey-Apfelbeck, eine anerkannte Künstlerin auf ihrem Gebiete, bot F. Chopins „Große Polonaise" (As«dur), sowie F. Mendelssohn-Bar- tholdns „Elfentanz" aus „Sommernachtstraum" und „Lied ohne Worte", op. 53, Nr. 4 (F=dur), zum Schluß Th. Lesche- titzkys „Tarantella Napoli". Ihr durchgeistigtes Spiel, ihre wundervolle Technik, die geschmackvolle Wahl ihrer Darbietungen erbrachten wiederum nicht endenwollenden Beifall, für den sie sich durch eine Zugabe erkenntlich zeigte. Aber auch Frl. Johanna Schnitzer, unsere einheimische jugendliche Konzertsängerin, konnte mit dem Erfolge ihres erneuten Auftretens zufrieden sein. Zudem harte sie sich mit der Darbietung der Arie der Elisabeth aus „Tannhäuser" eine nicht besonders leichte Aufgabe gestellt, deren Lösung ihr jedoch mit anerkennenswertem Geschick gelang. Weiter bot sie noch die beiden Lieder „Von ewiger Liebe" von Brahms und „Er ist's" von H. Wolf, die ihr gleichfalls reiche Beifallsspenden eintrugen. Eine Zugabe war auch hier die Quittung für die Beifallskundgebungen. Am Klavier wirkte Frl. Jenny Hamburger aus Frankfurt a. M., die sich auch ihrer Aufgabe vollauf gewachsen zeigte. Den Beschluß des Konzertes machte die Darbietung des gefälligen Chores „Ausfahrt", ein Gruß an den Frühling, der ja mächtig an die Tore pocht und auch der Konzert- zeit ein Ende machen wird, die in diesem Winter uns prächtige Abende vermittelt hat, von denen der vorgestrige mit zu den genußreichsten gehört. Dem rührigen Gesangverein „Eintracht" und seinem kunstsinnigen Dirigenten Herrn W. Hamburger, die ihr Können diesmal in den Dienst der Wohltätigkeit gestellt hatten, sei nochmals Dank und Anerkennung gezollt.
PotitiTcbe RundTd/>au.
Der Gesetzentwurf über die PflichtfortbilÄungsschuken. Dem preußischen Abgeordnetenhaus« ist der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Errichtung und den Besuch von Pflichtfortbildungsschulen zugegangen. Das Gesetz bezweckt die Errichtung von Fortbildungsschulen und die Verpflichtung zu ihrem Besuche, die beide bisher von der Entschließung der einzelnen Gemeinden abhängig waren, auf eine neue Grundlage zu stellen. Alle Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern sollen verpflichtet werden, Fortbildungsschulen zu errichten. Dieselbe Verpflichtung soll unter bestimmten Voraussetzungen auch kleineren Gemeinden durch Beschluß des Bezirksausschusses auferlegt werden können, während im allgemeinen es bei diesen dabei verbleiben soll, daß die Errichtung einer Fortbildungsschule von ihrem freien Ermessen abhängt. Zum Besuch der auf Grund des Gesetzes zu errichtenden Fortbildungsschulen will das Gesetz alle in den betreffenden Gemeinden in öffentlichen oder privaten Diensten beschäftigten männlichen Personen unter 18 Jahren drei Jahre lang verpflichten. Das Eescg erweitert somit die Fortbildungsschulpflicht über den Bereichtet gewerblichen Arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung, die bisher allein zum Fortbildungsschulbesuche herangezogen werden konnten. Nach der dem Gesetz beigegebenen Begründung werden 42 Gemeinden genötigt werden, Fortbildungsschulen neu zu errichten; die Zahl der zum Schulbesuch neu heranzuziehenden jungen Leute wird auf 93 600 veranschlagt. Ausgenommen von der gesetzlichen Schulpflicht sind die weiblichen Arbeiter. Dagegen ist für die Gemeinden die Möglichkeit vorgesehen, auch diese im Wege des Ortsstatuts zum Besuche der Fortbildungsschule zu verpflichten. Der Unterricht in der Fortbildungsschule soll für jeden Schüler jährlich 240 Stunden umfassen, die in der Regel auf 40 Wochen zu verteilen sind. Durch statutarisch« Bestimmung kann die Studenzahl erhöht oder mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde bis auf jährlich 160 ermäßigt werden. Ueber die Unterrichtsstunden bestimmt das Gesetz, daß sie auf die Werktage und in die Tagesstunden zwischen 7 Uhr morgens und 8 Uhr abends zu legen, und daß Ausnahmen von diesem Grundsätze nur aus besonderen Gründen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig sind. In den Strafbestimmungen folgt das Gesetz den Vorschriften Der Gewerbeordnung, ergänzt und mildert sie indes durch die Bestimmung. daß eine polizeiliche oder gerichtliche Bestrafung von Fortbildungsschülern nur erfolgen kann, soweit nicht Bestrafung im Wege der Schulzucht erfolgt ist. Als Tag des Inkrafttretens des Gesetzes ist der 1. April 1912 in Aussicht genommen. Die Aufsicht über die Fortbildungsschulen ist den Regierungspräsidenten, die Ausführung des Gesetzes dem Minister für Handel und Gewerbe zugewiesen.
Ein seltenes Jubiläum.
Hanau, 15. März
In unserer Sängerstadt Hanau haben wir in dem letzten Jahrzehnt schon wiederholt den Fall registrieren können, daß ein Sänger auf eine fünfzigjährige ununterbrochene aktive Zugehörigkeit zu einem Gesangverein („Sumser" und „Weinser") zurückblicken konnte. Zu diesen im allgemeinen immerhin seltenen SLngerjubiläen kommt am heutigen Tag ein Jubiläum, welches wohl weit und breit einzig in seiner Art dastehen dürfte: UnserbekannterMitbärger, Herr Franz Waßmuth, kann heute sein 50- jähriges Jubiläum als Gesangssoli st fei» ern ! Bei Gelegenheit eines Konzertes, welches d-r Frank, furter Komponist und Chordirigent Karl E o l l m i ck am 15. März 1861 mit dem Weins'schen Gesangverein in Hanau veranstaltete, traten als Solisten auf Frl. Marie Carl (dramatische Sängerin), Herr U11 n e r (Bariton) und die Herren Ruppert und Becker (Violine). In der Umgebung dieser Künstler beteiligte sich zum ersten Mal» öffentlich als Solist das Weinser-Mitglied Herr Franz Waßmuth. Er sang mit Herrn U t t n e r zusammen das Duett „Die beiden Grenadiere" von Gollmick. K. Fr. A,
Die Matthäuspassion in Frankfurt a. M.
Am Karfreitag, den 14. April, findet in der Städtisches Festhalle zu Frankfurt a. M. eine Ausführung von Bachs „Matihäuspassion" statt, die eine besonders glänzende zu werden verspricht. Das Konzert wird gemeinschaftlich von dem Frankfurter Cäcilien-Verein und der Maatschapij tot Vevordering der Toonkunst in Amsterdam veranstaltet, den beiden großen Oratorienvcreincn, welche unter Leitung des Dirigenten der Frankfurter Museumskonzerte. Willem Mengelberg, stehen. Der Amsterdamer Verein hat durch Konzertreisen in Holland, Frankreich und Italien eine hervorragenden Ruf erlangt, und auch der Cäcilien- Verein, der in Bälde sein 100jähriges Bestehen feier«