Zweites Matt.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. verant-wrU. Redakteur: E. Schrecker ta ^m.
Rotationsdruck mb Verlag bet Buchdruckerei bei mein. CT. Waisenhauses in Hanau.
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Mertelsährlich 1.80 AL. monatlich 80 Bkg., Mr ane. mittige Abonnenten mit dem betreff. Poitausschla» Die einzeln« Nummer tostet 10 Pfg.
Nr. 38 »Yer« sp rechn« sÄluf; Nr. 230.
Dicnstllsi ben 14 Februar
Fernst rechanschlusi Nr. 230 1911
SlmMches.
Satzung der Carnegie-Stistnng für Lebensretter.
§ 1.
Mit dem von The Honourable Andrew Carnegie zur Verfügung gestellten Kapital von 1^ Millionen Dollar »ird unter dem Namen
„Carnegie-Stiftung für Lebensretter" eine Stiftung errichtet, über welche Seine Majestät der deutsche Kaiser und König von Preußen das Protektorat zu übernehmen die Gnade haben wollen.
§ 2.
Die Stiftung hat die Rechte einer juristischen Person und gilt als milde Stiftung im Sinne der Stempel- und Steuergesetze.
Sie hat ihren Sitz in Berlin und führt ein eigenes Siegel.
§ 3.
Der Zweck der Stiftung ist die Linderung der finanziellen Notstände, welche sich aus heldenmütigen Anstrengungen zur Rettung von Menschenleben im Gebiete des Deutschen Reiches und seiner Seroäffer ergeben, sei es Mr die Lebensretter selbst durch deren vorübergehende oder dauernde Erwerbsunfähigkeit, sei es, im Falle des Todes derselben für ihre Hinterbliebenen.
In erster Linie sind dabei diejenigen Unglücksfälle ins Auge gefaßt, welche sich bei Ausübung friedlicher Berufe, z. B. derjenigen der Bergleute, Seeleute, Aerzte, Krankenpfleger, Feuerwehrleute, Eisenbahn- und Polizeibeamte, ereignen.
Unter „Lebensrettern" werden auch diejenigen Personen verstanden, deren heldenmütige Anstrengungen zur Rettung von Menschenleben von Erfolg nicht gekrönt worden sind.
88 4 bis 12 rc.
§ 13.
Die von dem Kuratorium zu bewilligenden Beihilfen sind einmalige oder fortlaufende. Letztere sollen
a) für Lebensretter
auf die Dauer ihrer völligen oder teilweisen Erwerbsunfähigkeit,
b) für Hinterbliebene von Lebensrettern
und zwar für Witwen bis zur eventuellen Wiederverheiratung und Mr Kinder bis längstens zur Erreichung eines zur selbständigen Ernährung befähigenden Alters
gewährt werden.
: Für besonders befähigte Kinder können zu ihrer Erziehung für einen gehobenen Beruf in Bezug auf die Höhe und Dauer der Unterstützung außergewöhnliche Aufwendungen gemacht werden.
Den Hinterbliebenen können gleichgeachtet werden andere nähere Verwandte, welche mit dem Verstorbenen einen Haushalt gebildet und in ihm den Ernährer verloren haben.
Die Zahlungen sollen in der Regel monatlich bewirkt werden.
Sämtliche Bewilligungen aus der Stiftung erfolgen unter Voraussetzung der Würdigkeit und Bedürftigkeit der Empfänger, die fortlaufenden dementsprechend mit dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, wenn diese Voraussetzung nicht mehr zutreffen. Vor Entziehung der Beihilfen soll den Empfängern jedoch Gelegenheit gegeben werden, sich wegen des ihnen zur Last gelegten Betragens oder der eingetretenen Aenderungen ihrer finanziellen Lage zu äußern.
Das Vorhandensein der Voraussetzungen der Bewilligung ist in angemessenen Zwischenräumen einer Nachprüfung zu unterziehen.
§ 14.
Vor der Bewilligung von Beihilfen ist seitens des Kuratoriums zu prüfen, ob den Empfängern gegenüber Behörden, Organisationen, Kassen, Versicherungsgesellschaften, Stiftungen usw. ihrer etwaigen Pflicht zur Gewährung einer Rente, Unterstützung oder Belohnung gerecht geworden sind. Nur insoweit die hierdurch erlangten Mittel für die Berechtigten nicht als ausreichend anerkannt werden, soll die Stiftung helfend eingreifen. Insbesondere soll von dem Kuratorium darauf gesehen werden, daß die bestehende ^ürsorgepflicht des Staates, der Kommunen, Berufsgenossenschaften, öffentlichen Anstalten usw. nicht durch die Tätigkeit der Stiftung in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder abgeschwächt wird.
8 15.
Die Stiftung tritt mit dem Tage ihrer landesherrlichen Genehmigung in Kraft. Notstände, welche sich aus Unglücksfällen vor diesem Zeitpunkt herleiten, können bei dem Vorhandensein der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach Maßgabe der am Schlüsse jedes Rechnungsjahres verbleibenden Ersparnisse durch Bewilligung einmaliger Beihilfen seitens des Kuratoriums berücksichtigt werden. Fortlaufende Beihilfen zu gewähren ist in solchen Fällen nur ausnahmsweise zulässia.
88 16 und 17 re.
den 17. Dezember 1910.
gez. Andrew Carnegie.
Auf den Bericht vom 29. Dezember 1910 will Ich der von Herrn Andrew Carnegie mit einem Kapital von 154 Millionen Dollar unter dem Namen „Carnegie-Stiftung für Lebensretter" in Berlin begründeten milden Stiftung hierdurch auf Grund der zurückfolgenden Satzung vom 17. Dezember 1910 Meine landesherrliche Genehmigung erteilen.
Neues Palais, den 31. Dezember 1910.
gez. Wilhelm K.
ggez. Beseler. von Dallwitz. Lentze. An die Minister der Justiz, des Innern und der Finanzen.
Landkreis F)anati.
An die Ortspolizeibehörden des Kreises.
Unter Bezugnahme auf meine Kreisblattbekannt- machungen vom 27. Auqust 1908 — J. 912— und vom 20. Februar 1909 — J. 158 — in Nr. 204 bezw. Nr. 44 des „Hanauer Anzeigers", betreffend Aufnahme von Rentenempfängern in das Znvalidenheim zu Hofgeismar und in das Philippsstift zu Immenhausen, Kreis Hofgeismar, mache ich hiermit darauf aufmerksam, daß in beiden Anstalten z. Z1. wieder einige Plätze frei find.
Rentenempfänger, welche daher unter den bekannt gegebenen Voraussetzungen noch ausgenommen zu werden wünschen, ersuche ich aufzufordern, ihre AuMahme alsbald zu beantragen.
Diesbezügliche Anträge sind von den Ortspolizeibehör- den unverzüglich der Landesversicherungs-Anstalt Hessen- Nassau in Cassel direkt einzusenden.
Hanau den 6. Februar 1911. l 127
Der Königliche Landrat.
Frhr. Laur.
Hafer und Stroh (Roggenlangpreß- und Flegelstroh) kauft 449
Proviantamt Hanau.
Hus Hanau Stadt und fand.
Hana«, 14. Februar.
Handelskammer Hanan
Hk. Dem demnächst erscheinenden Jahresbericht der Handelskammer zu Hanau für das Jahr 1910 entnehmen wir folgendes:
Wirtschaftliches Gesamtbild.
Die allmähliche Aufwärtsbewegung der wirtschaftlichen Gesamtlage, welche im Jahre 1909 sich vorbereitete und ihren Anfang nahm, hat im Berichtsjahre sich weiter vollzogen, wenn auch nicht auf allen Gebieten gleichmäßig, und sich langsam gesteigert. Damit scheint uns die wirtschaftliche Situation und die Richtung ihrer Entwicklungstendenz für 1910 jn ihrer Gesamtheit zutreffend gekennzeichnet zu sein. Mehr wagen wir jedenfalls dem verflossenen Wirtschaftsjahre nicht nachzurühmen, und mehr durfte man von ihm auch kaum erwarten angesichts der überaus schwierigen Aufgabe, vor welche die deutsche Voftswirtschaft einerseits durch den tiefgreifenden Konjunkturrückgang des Jahres 1908 und andererseits durch die vorjährige Reichsfinanzreform mit ihren elementaren Einwirkungen auf Erzeugung und Konsum sich gestellt sah. Das waren zwei gewaltige, und noch dazu zeitlich zusammenfallende Störungen, die unser gesamtes Wirtschaftsleben schwer getroffen haben, und deren Folgeerscheinungen zu überwinden es einer Reihe von Jahren bedürfen wird. Als dah erste Jahr in dieser, hoffentlich ohne neue wesentliche Störungen verlaufenden Reihe glauben wir das Jahr 1910 ansprechen zu dürfen. Nach den uns vorliegenden Berichten hat es zwar für die verschiedenen
Gewerbzweiqe teilweise recht divergierende Ergebnisse gebracht; aber hinsichtlich derEntwicklungimEanzen haben wir doch genügend sichere Anhaltspunkte dafür, daß sich die Wendung zum Bessern zwar langsam, aber entschieden ein, zustellen begonnen hat. In dieser Beziehung können wir nachstehend einige Ziffernreihen anführen; aber wir haben, wie auch in unserem letzten Bericht, Wert darauf legen zu sollen geglaubt, daß sie einen Vergleich mit mehreren Vorjahren ermöglichen und nicht nur mit den teilweise recht zurückstehenden Ergebnissen der Jahre 1909 und 1908. Ein Ueberholen ihrer Ziffern darf, eben weil sie niedriger als normal waren, allein noch nicht als Zeichen des Fortschritts gelten; und außerdem möchten wir noch besonders darauf Hinweisen, daß in einer Volkswirtschaft, welcher jährlich etwa 900 000 Seelen zuwachsen, eine gewisse Steigerung aller llmsatzziffern von Jahr zu Jahr schon naturgemäß bedingt ist, und daher von einem unbestreitbaren wirtschaftlichen Aufschwung erst dann gesprochen werden darf, wenn sich eine solche Steigerung in wesentlich erhöhtem und stetig wachsendem Maße verzeichnen läßt. .Letzteres glauben wir feststellen zu dürfen z. B. Mr die E i n= nahmen der deutscher» Eisenbahnen aus dem Güterverkehr; sie pflegen einen wichtigen und ziemlich maßgebenden Gradmesser für die wirtschaftliche Konjunktur zu bieten, und, wie aus folgender Tabelle ersichtlich, weisen schon seit Mitte 1909 alle Monate eine Erhöhung gegen die entsprechenden Monate des Vorjahres auf, und seit Mitte 1909 scheint ein dauernd so Hobes Niveau erreicht zu sein, wie noch nie zuvor. Auch die Zahl von über 3000 Mk. Einnahme pro 1 Kilometer, welche wir zum ersten Male im Oktober 1907. also kurz vor Eintritt des rückläufigen Um schwungs konstatieren konnten, ist im Oktober 1910 be weitem überholt worden. Wir lassen die entsprechende Zf belle für die Jahre 1901 bis 1910 hier folgen:
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Ein nach unseren obigen Borbebalten weniger günstig e Bild zeigen die Ziffern für die Werte des deutsch cu Außenhandels; sie sind zwar durchweg Höber als d e des Vorjahres, erreichen ober übertreffen aber nur zum Tel diejenigen von 1907. Das würde also nichts Geringeres besagen, als daß der deutsche Außenhandel drei volle Jahre fast sich im Rückgang oder d»ch Stillstand befunden hat, wobei jedoch erfreulicherweise bemerkt werden kann, daß die AuSsuhrziffern sich gegen 1907 nicht unbedeutend gehoben und jedenfalls, wie auch schon im Vorjahre, weit günstiger gestaltet haben als die Einfuhrziffern. Das zeigen nachstehende Tabellen.