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Zweites Matt.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage. verant-wrU. Redakteur: E. Schrecker ta ^m.

Rotationsdruck mb Verlag bet Buchdruckerei bei mein. CT. Waisenhauses in Hanau.

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Mertelsährlich 1.80 AL. monatlich 80 Bkg., Mr ane. mittige Abonnenten mit dem betreff. Poitausschla» Die einzeln« Nummer tostet 10 Pfg.

Nr. 38 »Yer« sp rechn« sÄluf; Nr. 230.

Dicnstllsi ben 14 Februar

Fernst rechanschlusi Nr. 230 1911

SlmMches.

Satzung der Carnegie-Stistnng für Lebensretter.

§ 1.

Mit dem von The Honourable Andrew Carnegie zur Verfügung gestellten Kapital von 1^ Millionen Dollar »ird unter dem Namen

„Carnegie-Stiftung für Lebensretter" eine Stiftung errichtet, über welche Seine Majestät der deutsche Kaiser und König von Preußen das Protektorat zu übernehmen die Gnade haben wollen.

§ 2.

Die Stiftung hat die Rechte einer juristischen Person und gilt als milde Stiftung im Sinne der Stempel- und Steuergesetze.

Sie hat ihren Sitz in Berlin und führt ein eigenes Siegel.

§ 3.

Der Zweck der Stiftung ist die Linderung der finan­ziellen Notstände, welche sich aus heldenmütigen An­strengungen zur Rettung von Menschenleben im Gebiete des Deutschen Reiches und seiner Seroäffer ergeben, sei es Mr die Lebensretter selbst durch deren vorübergehende oder dauernde Erwerbsunfähigkeit, sei es, im Falle des Todes derselben für ihre Hinterbliebenen.

In erster Linie sind dabei diejenigen Unglücksfälle ins Auge gefaßt, welche sich bei Ausübung friedlicher Berufe, z. B. derjenigen der Bergleute, Seeleute, Aerzte, Kranken­pfleger, Feuerwehrleute, Eisenbahn- und Polizeibeamte, er­eignen.

Unter „Lebensrettern" werden auch diejenigen Perso­nen verstanden, deren heldenmütige Anstrengungen zur Rettung von Menschenleben von Erfolg nicht gekrönt wor­den sind.

88 4 bis 12 rc.

§ 13.

Die von dem Kuratorium zu bewilligenden Beihilfen sind einmalige oder fortlaufende. Letztere sollen

a) für Lebensretter

auf die Dauer ihrer völligen oder teilweisen Er­werbsunfähigkeit,

b) für Hinterbliebene von Lebensrettern

und zwar für Witwen bis zur eventuellen Wieder­verheiratung und Mr Kinder bis längstens zur Er­reichung eines zur selbständigen Ernährung be­fähigenden Alters

gewährt werden.

: Für besonders befähigte Kinder können zu ihrer Er­ziehung für einen gehobenen Beruf in Bezug auf die Höhe und Dauer der Unterstützung außergewöhnliche Aufwen­dungen gemacht werden.

Den Hinterbliebenen können gleichgeachtet werden an­dere nähere Verwandte, welche mit dem Verstorbenen einen Haushalt gebildet und in ihm den Ernährer verloren haben.

Die Zahlungen sollen in der Regel monatlich bewirkt werden.

Sämtliche Bewilligungen aus der Stiftung erfolgen unter Voraussetzung der Würdigkeit und Bedürftigkeit der Empfänger, die fortlaufenden dementsprechend mit dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, wenn diese Voraus­setzung nicht mehr zutreffen. Vor Entziehung der Bei­hilfen soll den Empfängern jedoch Gelegenheit gegeben werden, sich wegen des ihnen zur Last gelegten Betragens oder der eingetretenen Aenderungen ihrer finanziellen Lage zu äußern.

Das Vorhandensein der Voraussetzungen der Bewilli­gung ist in angemessenen Zwischenräumen einer Nach­prüfung zu unterziehen.

§ 14.

Vor der Bewilligung von Beihilfen ist seitens des Kura­toriums zu prüfen, ob den Empfängern gegenüber Be­hörden, Organisationen, Kassen, Versicherungsgesellschaften, Stiftungen usw. ihrer etwaigen Pflicht zur Gewährung einer Rente, Unterstützung oder Belohnung gerecht ge­worden sind. Nur insoweit die hierdurch erlangten Mittel für die Berechtigten nicht als ausreichend anerkannt wer­den, soll die Stiftung helfend eingreifen. Insbesondere soll von dem Kuratorium darauf gesehen werden, daß die be­stehende ^ürsorgepflicht des Staates, der Kommunen, Be­rufsgenossenschaften, öffentlichen Anstalten usw. nicht durch die Tätigkeit der Stiftung in irgendeiner Weise beeinträch­tigt oder abgeschwächt wird.

8 15.

Die Stiftung tritt mit dem Tage ihrer landesherr­lichen Genehmigung in Kraft. Notstände, welche sich aus Unglücksfällen vor diesem Zeitpunkt herleiten, können bei dem Vorhandensein der satzungsgemäßen Voraussetzungen nach Maßgabe der am Schlüsse jedes Rechnungsjahres ver­bleibenden Ersparnisse durch Bewilligung einmaliger Bei­hilfen seitens des Kuratoriums berücksichtigt werden. Fort­laufende Beihilfen zu gewähren ist in solchen Fällen nur ausnahmsweise zulässia.

88 16 und 17 re.

den 17. Dezember 1910.

gez. Andrew Carnegie.

Auf den Bericht vom 29. Dezember 1910 will Ich der von Herrn Andrew Carnegie mit einem Kapital von 154 Millionen Dollar unter dem Namen „Carnegie-Stif­tung für Lebensretter" in Berlin begründeten milden Stiftung hierdurch auf Grund der zurückfolgenden Satzung vom 17. Dezember 1910 Meine landesherrliche Genehmi­gung erteilen.

Neues Palais, den 31. Dezember 1910.

gez. Wilhelm K.

ggez. Beseler. von Dallwitz. Lentze. An die Minister der Justiz, des Innern und der Finanzen.

Landkreis F)anati.

An die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf meine Kreisblattbekannt- machungen vom 27. Auqust 1908 — J. 912— und vom 20. Februar 1909 — J. 158 — in Nr. 204 bezw. Nr. 44 des „Hanauer Anzeigers", betreffend Aufnahme von Renten­empfängern in das Znvalidenheim zu Hofgeismar und in das Philippsstift zu Immenhausen, Kreis Hofgeismar, mache ich hiermit darauf aufmerksam, daß in beiden An­stalten z. Z1. wieder einige Plätze frei find.

Rentenempfänger, welche daher unter den bekannt ge­gebenen Voraussetzungen noch ausgenommen zu werden wünschen, ersuche ich aufzufordern, ihre AuMahme alsbald zu beantragen.

Diesbezügliche Anträge sind von den Ortspolizeibehör- den unverzüglich der Landesversicherungs-Anstalt Hessen- Nassau in Cassel direkt einzusenden.

Hanau den 6. Februar 1911. l 127

Der Königliche Landrat.

Frhr. Laur.

Hafer und Stroh (Roggenlangpreß- und Flegelstroh) kauft 449

Proviantamt Hanau.

Hus Hanau Stadt und fand.

Hana«, 14. Februar.

Handelskammer Hanan

Hk. Dem demnächst erscheinenden Jahresbericht der Handelskammer zu Hanau für das Jahr 1910 entnehmen wir folgendes:

Wirtschaftliches Gesamtbild.

Die allmähliche Aufwärtsbewegung der wirtschaftlichen Gesamtlage, welche im Jahre 1909 sich vorbereitete und ihren Anfang nahm, hat im Be­richtsjahre sich weiter vollzogen, wenn auch nicht auf allen Gebieten gleichmäßig, und sich langsam gesteigert. Damit scheint uns die wirtschaftliche Situation und die Richtung ihrer Entwicklungstendenz für 1910 jn ihrer Ge­samtheit zutreffend gekennzeichnet zu sein. Mehr wagen wir jedenfalls dem verflossenen Wirtschaftsjahre nicht nach­zurühmen, und mehr durfte man von ihm auch kaum er­warten angesichts der überaus schwierigen Aufgabe, vor welche die deutsche Voftswirtschaft einerseits durch den tief­greifenden Konjunkturrückgang des Jahres 1908 und an­dererseits durch die vorjährige Reichsfinanzreform mit ihren elementaren Einwirkungen auf Erzeugung und Konsum sich gestellt sah. Das waren zwei gewaltige, und noch dazu zeit­lich zusammenfallende Störungen, die unser gesamtes Wirt­schaftsleben schwer getroffen haben, und deren Folgeer­scheinungen zu überwinden es einer Reihe von Jahren be­dürfen wird. Als dah erste Jahr in dieser, hoffentlich ohne neue wesentliche Störungen verlaufenden Reihe glauben wir das Jahr 1910 ansprechen zu dürfen. Nach den uns vorliegenden Berichten hat es zwar für die verschiedenen

Gewerbzweiqe teilweise recht divergierende Ergebnisse ge­bracht; aber hinsichtlich derEntwicklungimEanzen haben wir doch genügend sichere Anhaltspunkte dafür, daß sich die Wendung zum Bessern zwar langsam, aber entschieden ein, zustellen begonnen hat. In dieser Beziehung können wir nachstehend einige Ziffernreihen anführen; aber wir haben, wie auch in unserem letzten Bericht, Wert da­rauf legen zu sollen geglaubt, daß sie einen Vergleich mit mehreren Vorjahren ermöglichen und nicht nur mit den teilweise recht zurückstehenden Ergebnissen der Jahre 1909 und 1908. Ein Ueberholen ihrer Ziffern darf, eben weil sie niedriger als normal waren, allein noch nicht als Zeichen des Fortschritts gelten; und außerdem möchten wir noch besonders darauf Hinweisen, daß in einer Volkswirtschaft, welcher jährlich etwa 900 000 Seelen zuwachsen, eine ge­wisse Steigerung aller llmsatzziffern von Jahr zu Jahr schon naturgemäß bedingt ist, und daher von einem unbestreit­baren wirtschaftlichen Aufschwung erst dann gesprochen wer­den darf, wenn sich eine solche Steigerung in wesentlich er­höhtem und stetig wachsendem Maße verzeichnen läßt. .Letz­teres glauben wir feststellen zu dürfen z. B. Mr die E i n= nahmen der deutscher» Eisenbahnen aus dem Güterverkehr; sie pflegen einen wichtigen und ziemlich maß­gebenden Gradmesser für die wirtschaftliche Konjunktur zu bieten, und, wie aus folgender Tabelle ersichtlich, weisen schon seit Mitte 1909 alle Monate eine Erhöhung gegen die entsprechenden Monate des Vorjahres auf, und seit Mitte 1909 scheint ein dauernd so Hobes Niveau erreicht zu sein, wie noch nie zuvor. Auch die Zahl von über 3000 Mk. Einnahme pro 1 Kilometer, welche wir zum ersten Male im Oktober 1907. also kurz vor Eintritt des rückläufigen Um schwungs konstatieren konnten, ist im Oktober 1910 be weitem überholt worden. Wir lassen die entsprechende Zf belle für die Jahre 1901 bis 1910 hier folgen:

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Ein nach unseren obigen Borbebalten weniger günstig e Bild zeigen die Ziffern für die Werte des deutsch cu Außenhandels; sie sind zwar durchweg Höber als d e des Vorjahres, erreichen ober übertreffen aber nur zum Tel diejenigen von 1907. Das würde also nichts Geringeres besagen, als daß der deutsche Außenhandel drei volle Jahre fast sich im Rückgang oder d»ch Stillstand befunden hat, wo­bei jedoch erfreulicherweise bemerkt werden kann, daß die AuSsuhrziffern sich gegen 1907 nicht unbedeutend gehoben und jedenfalls, wie auch schon im Vorjahre, weit günstiger gestaltet haben als die Einfuhrziffern. Das zeigen nach­stehende Tabellen.