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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei bt» verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

General-Anzeiger

ANMks Organ fit Stakt- ani fanikrtia genau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

verantwort!. Redakteur: & Schrecker in Hana»

Mk. 36 ^ernspiechanschlnst Nr. 330

Samstag neu 11. Februar

Fernspreckianschlitf; Nr. 330 1911

Sie beMgeNsANtt nmfaW Süßer D.HiterielWIlitl 18 Seiten.

AmMches. Eandkreis Fjanau.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich unter Bezugnahme ruf meine Verfügung vom 15. Oktober 1894 — A. 2921 — am Berichterstattung über die Höhe der Rückstände der Ee- meindekassen.

Hanau den 10. Februar 1911. A. 470

Der Königl. Landrat.

F r h r. L a u r.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Das Ortsstatut betr. Stundenplan der gewerblichen Fortbildungsschule für das Sommerhalbjahr 1911 liegt vom 13. d. M. ab 2 Wochen lang zur öffentlichen Kenntnis in Zimmer 11 des Rathauses aus. Einsprüche sind während dieser Zeit bei uns anzubringen.

Hanau den 8. Februar 1911. 3709

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

Bekanntmach nng.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 4. bis 10. Februar 1911:

1 Bäcker, 1 Fahrbursche, 1 Goldarbeiter, 2 Haus» burschen, 1 Möbelschreiner, 5 Tagelöhner»

Gesucht werden 4 Dienstmädchen.

Hanau den 11. Februar 1911. 3707

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.

Verdingung.

Die Schreiner-, Glaser-, Anstreicher- und Entwässerungs» arbeiten des Erweiterungsbaues der Schule in Rückingen sollen in vier Losen öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen können, soweit der Vorrat reicht, gegen Einsendung von 0.75 Mark für jedes Los vom Unterzeichneten bezogen werden.

Derdingungstermin Samstag, 18. Februar d. 3- vor­mittags 10 Uhr.

Zuschlagsfrist 4 Wochen.

Hanau den 10. Februar 1911. 3719

Stübing, Kreisbaumeister.

Parlamentarisches.

Der Militäretat in der Budgetkommission.

„ mb. Die Budgetkommission bewilligte gestern im ersten Teil ihrer Sitzung die Mehrforderungen des Etats für Fuß- artillerie und Pioniere ohne Erörterung. Generalmajor Wandel begründet die Forderung eines Kraftfahrbataillons und führt atr>, daß die Mannschaften dieses Bataillons nicht nur im technischen Dienst, sondern auch im infante­ristischen Eefechtsdienst ausgebildet werden müssen. Dazu ist es erforderlich, dass die Kompanieführer beritten sind. Auf Anfrage von fortschrittlich« Seite betont Generalmajor Wandel, daß die dienstlich für kommandierte Generale und andere höhere Offiziere beschafften Kraftwagen nur zu dienstlichen Zwecken benutzt werden dürfen. Die Freigabe für Familien sei vom Reichstag angeregt, aber aus recht­lichen und dienstlichen Bedenken noch nicht zur Ausführung gekommen. Außerdem gebe es bei der Kraftfahrtruppe ein­zelne Uebungsfahrzeuge, die innerhalb Berlins oder der Umgebung zu dienstlichen Fahrten Offizieren zur Verfügung gestellt würden. Dadurch würden unter anderem Reisekosten erspart. Von Mißbräuchen sei der Heeresverwaltung bis­her nichts bekannt geworden. Der Austausch von Offizieren innerhalb der Verkehrstruppen und damit der Wechsel bei der Kraftfahrtruppe sei begründet dadurch, daß die For­mation noch nicht etatsmäßig sei und dadurch, daß ein ge­wisser Wechsel dem allgemeinen Ausbildungsinteresse der Offiziere nötig seien. Von einem Abgeordneten werden Mißbräuche in der Benutzung von Kraftwagen ohne Na­mensnennung zur Sprache gebracht. Der Kriegsminister bittet um Mitteilung der Namen und sagt Abhilfe zu. Der Kriegsminister richtet an die Mitglieder der Budgetkom- Mission eine Einladung zur Besichtigung des Vekleidungs- amts Berlin. Generalmajor Stabs weist darauf hin, daß die Einrichtung des Zivilbetriebs in den Vekleidungsäm- tern auf Anregung des Reichstags erfolgt ist: eine beson­dere Beschleunigung in der Durchführung dieser Maßregeln liege nicht im Interesse der Heeresverwaltung. Es begann

sodann die Beratung des § 1 der Heeresvorlage, der die > Friedenspräsenzstärke festsetzt. Das Zentrum sprach sich für das Quinquennat aus, aber gegen die Ausdehnung des Einjährigenprivilegs auf die Mittelschulen. Weiter wünscht das Zentrum, daß ein Teil der Arbeiten für das Militär den Gefängnissen überwiesen werden soll. Von fortschritt­licher Seite wird der Forderung, den Mittelschulen den Einjährigenschein vorzuenthalten, entschieden entgegenge­treten. Von feiten der Heeresverwaltung wird erklärt, daß gerade im Interesse des kleinen Handwerks von einer weiteren Heranziehung der Gefängnisarbeit abgesehen worden sei. Ein Zentrumsmitglied begründet sodann einen Antrag seiner Parteifreunde, wonach in den § 1 der Heeres­vorlage folgende Bestimmung ausgenommen werden soll: Durch die Verteilung des Ersatzbedarfs für die Marine darf nicht eine prozentuale Mehrbelastung an Rekruten für das Landheer und die Marine zu ungunsten einzelner Kontin­gente hervorgerufen werden. Generalmajor Wandel hält diesen Zentrumsantrag nicht für erforderlich, weil für ab­sehbare Zeit eine Mehrbelastung von Bayern, Sachsen und Württemberg durch den Marineersatz ausgeschlossen ist. Der Antrag wird zurückgezogen. Generalmajor Wandel gibt sodann Auskunft über die Absichten, die für die frühere Zulassung der Absolventen neunklassiger Mittelschulen zur Einjährig-Freiwilligenprüfung bestehen, sowie darüber, daß für die Zulassung der Schüler kunstgewerblicher Anstalten zur erleichterten Prüfung Erwägungen schweben und teilt Zahlen über die Ablegung der erleichterten Prüfung zum Einjährig-Freiwilligendienst mit. Auf Grund der Bestimm­ung, wonach durch hervorragende Leistungen im praktischen Leben ohne wissenschaftlichen Befähigungsnachweis das Zeugnis für den einjährigen Militärdienst erworben wer­den kann, sind in den Jahren 1900 bis 1905 989 Berechti­gungsscheine erteilt worden. Es wird angeregt, alljährlich die Ergebnisse der hierbei in Betracht kommenden Prü­fungen zu veröffentlichen, um den jungen Leuten Anregung zu geben, auch darnach zu streben, in ihrem Fache etwas hervorragendes zu leisten, und um es auch Eltern und Leh­rern zu ermöglichen, auf Grund von Tatsachen zu entschei­den, ob sie jungen Leuten raten können, diesen Weg zur Erlangung der Einjährigzengnissen zu versuchen." Der Kriegsminister dankt dem Vertreter der Sozaildemokratie für das Vertrauen zur Heeresverwaltung, das darin zu er­blicken sei, daß die Heeresverwaltung oder einzelne ihrer Glieder bestimmen sollen, ob ein junger Mann ein oder mehr Jahre zu dienen habe. Die Heeresverwaltung habe dagegen aber Bedenken. Der Vergleich mit den Dispositions- urlpubern stimme nicht, weil da bürgerliche Verhältnisse ausschlaggebend seien. Die Heeresvorlage wird angenommen. Das Zentrum stellt im Anschluß hieran folgenden Antrag auf Abänderung des Artikels 60 der Reichsverfassung: die Friedensstärke des Reichsheeres wird im Wege der Reichs­gesetzgebung .festgestellt. Der Kriegsminister erklärt, daß ihm eine Stellungnahme erst möglich sei, wenn er die Auf- : fassung der zuständigen Stellen im Reiche kennen gelernt ■ habe. Da von anderen Parteien Bedenken geäußert werden, wird der Antrag zurückgezogen. Es folgt die Beratung der Resolutionen. Das Zentrum ersucht den Reichskanzler, da­hin zu wirken, daß Gesuche um Befreiung von Militär­pflichtigen vom aktiven Dienst aus Billigkeitsgründen, be­sonders bei Gesuchen von Witwen, möglichst wohlwollend behandelt werden. Das Reichsmilitärgesetz soll dabin ge­ändert werden, daß bei Billigkeitsgründen die Befreiung Militärpfichtiger durch Ueberweisung zum Landsturm ersten Aufgebots sowie die vorzeitige Entlassung bereits dienender Mannschaften durch die Ersatzbehörden dritter Instanz zu verfügen ist. Von der Militärverwaltung und den Konservativen wird diese Resolution als überflüssig erachtet, von der Fortschrittspartei empfohlen. Sie wird schließlich angenommen unter Streichung der Worte „be­sonders bei Gesuchen von Witwen. In dieser Fassung erklärte Generalmajor Wandel die Resolution für unbedenklich. Die fortschrittliche Volkspartei beantragt eine Resolution, die den Reichskanzler ersucht, daß bei der Besetzung militärischer Stellen allein die persönliche Tüch­tigkeit ohne Rücksicht auf die politische oder konfessionelle Ueberzeugung oder die gesellschaftliche Stellung entscheiden soll. Eine zweite Resolution der Volkspartei verlangt unter Bezugnahme auf frühere Beschlüsse des Reichstags, daß die Reform des gesamten Militärstrafrechts, des Beschwerde­rechts und des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen Offiziere sowie der Stellung der nicht dem aktiven Militärstande angehörenden Personen in^ diesem Verfahren in die Wege geleitet wird. Ein Zentrumsredner spricht sich dagegen aus, daß die politische Ueberzeugung ganz allgemein nicht be­rücksichtigt werden soll. Sozialistische Offiziere dürfe es nicht geben. Auch die gesellschaftliche Stellung könne in dieser allgemeinen Fassung nicht unberücksichtigt bleiben. Nur die konfessionelle Ueberzeugung dürfe nicht zur Benachteiligung

bei Besetzung von militärischen Stellen führen. Ein natto- nalliberales Kommissionsmitglied äußert sich im gleichen Sinne wie der Zentrumsredner. Der sozialdemokratische Redner hält diesen Standpunkt für verfassungswidrig: die Sozialdemokraten würden dadurch zu Staatsbürgern zwei­ter Klasse gestempelt. Zur Resolution betreffend die Be­setzung militärischer Stellen nimmt Kriegsminister von Heringen auf die Ausführungen seines Vorgängers Bezug. Die persönliche Tüchrigkeit entscheide jetzt schon ohne Rück­sicht auf politische oder konfessionelle Ueberzeugung. Sozial- demorkraten seien davon natürlich ausgenommen. Die ge­sellschaftliche Stellung soll sich nach der Begründung des Antrages auf einen vermeintlichen Unterschied zwischen Adel und Bürgertum beziehen: der Kriegsminister kennt keinen Unterschied in der gesellschaftlichen Stellung adliger oder bürgerlicher Leute. Auch im Offizierkorps werde da kein Unterschied gemacht. Auf erneute Angriffe von sozial­demokratischer Seite bestreitet der Kriegsminister, seiner­seits eine Einteilung der Bevölkerung in zwei Klassne ge­macht zu haben: er fügt hinzu, niemand habe ein Recht da­rauf, Vorgesetzter zu werden. Dafür müssen die Geeignetsten ausgewählt werden. Sozialdemokraten seien ungeeignet schon deshalb, weil sie an die Stelle des Kaisers die Re­publik setzen wollen. Der Kriegsminister nimmt Bezug auf den Artikel 63 der Reichsverfassung, nach diesem Artikel steht das Heer im Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers. Schließlich führt der Kriegsminister aus: Die Be­setzung der Stellen im Heere sei ein Recht der Kontingents- Herren: für Preußen usw. des Kaisers. Die Resolution be­deute einen Eingriff in die Rechte des Kaisers und der an­deren Kontingentsherren. Mithin müsse er sich auf das schärfste gegen diesen Teil der Resolution aussprechen. Die Antragsteller ändern ihre Resolution durch Weglassung der Worte „ohne Rücksicht auf die politische oder konfessionelle Ueberzeugung oder die politische gesellschaftliche Stellung" ab. Die Konservativen und die Militärverwaltung lehnen entschieden auch den abgeänderten Antrag ab. Die erste Re­solution wird hierauf abgelchnt, die zweite Resolution an­genommen. Nächste Sitzung Dienstag.

Hus Hanau Stadt und EantL

»Oana«, 11 Februar.

* Meisterprüfungen. Die diesjährigen Frühjahrs­meisterprüfungen der Handwerkskammer werden voraus­sichtlich am 24. und 25. Februar 1911 hier im Gebäude der gewerblichen Fortbildungsschule abgehalten. Am 24. Fe­bruar werden geprüft: Bäcker, Metzger, Schuhmacher, Schneider, Spengler, Weißbinder und Tapezierer: am 25. Februar: Schlosser, Schmiede, Wagner, Mechaniker, Elek­trotechniker, Schreiner, Glaser, Buchdrucker, Lithographen, Damenschneiderinnen und Putzmacherinnen. Das Bestehen der Meisterprüfung berechtigt zur Anleitung von Lehr­lingen.

* Jugendpflege. Die am morgigen Sonntag, abends halb 8 Uhr, in der Aula der Eberhardschule für die hiesigen Fortbildungsschule! gebotene Veranstaltung hat allgemeine» Interesse, weshalb wir an dieser Stelle darauf Hinweisen und zum Besuche einladen. Herr Lehrer Arendt von der gewerblichen Fortbildungsschule wird über „Das Handwerk im Mittelalter" sprechen und seinen Dortrag durch Licht­bilder erläutern. Für die Angehörigen des Gewerbes ist ein Rückblick in die Geschichte des Handwerks, in die Zeit der Zünfte, höchst lehrreich und durch die Einschaltung zahl­reicher Lichtbilder zugleich unterhaltend. Außerdem wird der rübmlichst bekannte Rezitator Herr Bock von hier durch poetische Vorträge ernsten und heiteren Inhalts zu einer anregenden, edlen Unterhaltung beitragen.

• Die brennendste soziale Frage für die Handlung», gebissen, wie überhaupt für alle Privat-B.amlrn ist gegen­wärtig das Peusions-BersicherungSgesetz. Am Donnerstag, 16. Februar, abends 9 Uhr, wird Herr Oskar Thomas- Berlin in einer öffentlichen Versammlung, die im Hotel zum Riesen, Krämerstraße, ftahfinbd, über den Gesetzentwurf, den die Regierung kürzlich veröffeinl'chte und der demnächst dem Reichstage zur D ralling überwiesen werden dürfte, spiechen. Nach dem Vortrag findet eine freie Aus­sprache statt. In Anbetracht des wichtigen Themas ist eS allen Handlungsgehilfen und Piivatkeamien dringend zu cmpsehlkn, diese Versammlung vollzählig zu bestichen.

• Saalbau „zum deutschen Haus". Militair- Konzert. Das morgen Soumag abend von unserer Niaukn- kaptlle, unter Leitung des Herrn ObermuflkmeisterS Urbach, statlfindende Streich-Konzert, gestaltet sich vielseitigen Wüa- ichen entsprechend, zu einem der beliebten Operetten« Abende mit sehr interessantem Programm. Beginn drs Konzertes 8 Uhr.

* Das Hahnenkammhaus ist nur Sonntags rum 12 Ubr ab geöffnet.