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an den HsfleMichkeittn in Berlin verschoben und sich nach der UuMftcn« beaeben. ES erweckt in Schiffahrt«- und Fachkreisen hohe Befriedigung, wie prompt und glatt btt NeitunaSarbeiten an dem Unterseeboot vor sich gingen im Gegensatz zu der Hüfissigkcit, mit der man ähnlichen Fällen in Frankreich ntgenübersiand.

Kiel, 18. Januar. Das Unterseeboot U 3 ist heute morgen 4 Uhr mit Hilfe des Hebeschiffes „Vulkan" geborgen worden. Die im Turm befindlichen Kapitänleutnant Fischer, Leutnant Kolbe und Matrose Pieper wurden leblos aus dem noch mit Luft gefüllten Turm herausbefördert. Die Wiederbelebungsversuche sind bisher erfolglos geblieben.

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Eine folgenschwere Entscheidung.

mb. Die Neichsversichcrungskommission erledigte gestern zunächst einige Bestimmungen über die Mitgliedschaft der Krankenkaffen im wesentlichen nach den Beschlüssen erster Lesung. Die Frage der Halftelung oder Drittelung bei der Zusammensetzung des Vorstandes soll an das Ende der Be­ratung gefetzt werden. Vor eine folgenschwere Entscheidung wurde die Kommission bei dem von ihr in erster Lesung abgelehnten § 343 gestellt. Nach diesem Paragraphen der Regierungsvorlage soll der Vorstand der Landkrankenkaffen nicht wie bei den Ortskrankenkassen aus einer Wahl hervsr- gehen, sondern durch den Eemeindeverband bestellt werden. Der Staatssekretär des Innern verlangt die Wiederher­stellung dieses Paragraphen und erklärt im Auftrage der verbündeten Regierungen, daß die ganze Reichsversiche­rungsordnung ohne den § 343 unannehmbar sei. Er be­streitet die Behauptung des polnischen Mitgliedes der Kom­mission, daß es sich bei diesem Paragraphen um ein Aus­nahmegesetz gegen die Polen handle. Auch eine wesentliche Abänderung dieser Bestimmung der Regierungsvorlage könne nicht akzeptiert werden. Es komme auch nicht etwa die Verabschiedung eines Teiles der Versicherungsordnung in Frage, denn die verbündeten Regierungen müßten auf alles verzichten, wenn auch nur einzelne Teile aus der Ver- ficherungsordnung in Wegfall kämen. Mit Rücksicht auf diese Erklärungen des Staatssekretärs vertagte sich die Kom­mission auf Mittwoch. Der Staatssekretär gab in Bezug auf den vorgestern veröffentlichten Entwurf des Privatbeamtsn- verficherungsgesstzes dis Erklärung ab, daß der Entwurf dem Bundesrate noch nicht vorgelegen habe. Die Veröffent­lichung sei erfolgt, um bei der Kürze der Zeit der Oeffent- lichkeit Gelegenheit zur kritischen Stellungnahme zu geben.

mb. Die Eewerbekommission des Reichstages begann gestern die Beratung der Gewerbenovelle. Die Vorlage war dem Reichstage bekanntlich schon vor zwei Jahren zuge­gangen, zur Verabschiedung war aber nur der Abschnitt über die Regelung der Hausarbeit, in Gestalt eines gesonderten Gesetzentwurfes, gelangt. Es handelt sich jetzt zunächst um die Frage der Lohnbücher und Arbeitszettel. Nach der Vor­lage zu § 114a kann der Bundesrat für bestimmte Gewerbe Lohnbücher oder Arbeitszettel vorschreibcn, in die einzu- tragsn sind der Zeitpunkt der Übertragung von Arbeit, Art und Umfang der Arbeit, bei Akkordarbeit die Stück­zahl, ferner die Lohnsätze, die Bedingungen für die Liefe­rung von Werkzeugen und Stoffen zu den Arbeiten, der Zeitpunkt der Ablieferung, sowie Art und Umfang der ab­gelieferten Arbeit, der Lohnbetrag unter Angabe der etwa vorgenommenen Abzüge, der Tag der Lohnzahlung. Die Sozialdemokraten verlangen statt dieser fakultativen Be­stimmung die obligatorische Einführung von Lohnbüchern oder Lohnzetteln bei allen Arbeiten, die in Stuck- und Akkordlohn vergeben werden. Don industrieller Seite wird auch gegen die Vorschläge der Regierung lebhafter Wider­spruch erhoben, da eine Preisgabe von Geheimnissen des Betriebes befürchtet wird. Die Vorlage wird aber schließ­lich angenommen unter Ablehnung des sozialdemokratischen Antrages. Ebenso wird ein Antrag der Sozialdemokraten abgelehnt, der alle Eintragungen mit Ausnahme der in der Vorlage ausdrücklich erwähnten verbieten will. Dagegen wird auf Antrag Ciesberts sZtr.) das für die Ausstellung von Zeugnissen geltende Verbot der Anbringung von Merk­malen auch für die Lohnbücher und Arbeitszettel in An­wendung gebracht. Nächste Sitzung Freitag.

mt>. In der Budgetkommission des Reichstages wurde Oie Besprechung des Zulagewesens in bet Marine gestern fortgesetzt. Von fortschrittlicher Seite wurde ausge­führt, daß die dem Etat beigegebene Denkschrift über die Zulagen durchaus unvollständig sei, aber trotzdem erkennen lasse, daß trotz der vorjährigen Reichstagsbeschlüsse die Zu­lagen an gewissen Stellen noch immer viel zu hoch seien. Dies gelte besonders von den Tafelgeldern der höheren L 'fiziere in auswärtigen Gewässern. Dort betrugen die Zu­schläge für Citiere bis zu 200 Prozent, während die Mann- fchaiten nur eine Zulage von 21 Prozent erhielten. Dabei sei es im Auslande an vielen Orten keineswegs teurer als in Deutschland. Niemand dürfe Taielgelder erhalten, wenn er nicht tatsächlich an Bord sei. Man habe aber nicht er­wartet, daß den Heizern, d-e einen besondern schweren Dienst hätten, ihre bisherigen Zulagen gekürzt seien. Die wich­tigsten Zulagen seien in der Denkschrift überhaupt nicht an­geführt. Beim glänzenden Avancement in der Marine seien die vielen besonderen Zuwendungen, die die Armee nicht kenne, bei den hohen und höchsten Bezügen nicht zu ver­teidigen. Weiter bemängelte der Redner die der Marine- Rundschau gewährte Subvention von 20000 Mk., da der Verleger sicher ein g'änzendeS Geschäft mache. Verbitten müsse es man sich, daß in diesem oisiziösen Blatte, wie es kürzlich geschehen sei, gegen England gehetzt werde. Zum Schluß beantragte der Redner zur genauen Prüfung deS Zu­lagewesens die Einsetzung einer Subkommission. Staats­sekretär von Tirpitz nahm in seiner Entgegnung darauf Be­zug, daß die bisherigen Zulagen vom Reichstage genehmigt und nach den Gesichtsqunkten, die der Reichstag selbst be- schlossen habe, zur Ausführung gebracht seien. Der erheb­liche Abstrich gegen früher sei ihm sehr schwer geworden. Die Auslandstafelgelder seien keineswegs zu hoch, "denn die Schiffe hätten im Ausland repräsentative Verpflichtungen

ES sei allerdings nicht zu vermeiden, daß einzelne Komman­danten in dieser Beziehung nicht das erforderliche Pflichtgefühl hätten und zu große Ersparnisse machten. Die Höhe der Zulagen rechtfertige sich auch durch den überaus beschwer- lichen Dienst, den die Flotte jetzt in der Nordsee habe. Zu­lagen bei den Segelyachteu würden nur dann gezahlt, wenn ein wirklicher Dienstauftrag vorliege. Den Heizern ihre Zu­lage zu nehmen, sei ihm sehr schwer geworden, sie erhielten aber eine Extraverpflegung. DaS Marineamt würde sehr damit einverstanden sein, wenn die Kommission die frühere Vorlage wieder herstellen wolle, der Abstrich belaufe sich auf eine halbe Million Mark. Der kritisierte Artikel der Marine- Rundschau sei ein wissenschaftlicher und deshalb nicht zu beanstanden. Die Zulage für den Oberwerstdirektor fei nötig, um die Stellung möglichst stabil zu machen. Ein Vertreter deS ReichsschatzamtS bittet, keine neuen Erhöhungen vorzunehmen, weil dadurch unangenehme Präzedenzfälle ge­schaffen würden. Der Sprecher des Zentrums lehnt die Be­teiligung an einer Subkommission ab, da nach den bis­herigen Erfahrungen die Zulagen dann noch höher werden. Im großen und ganzen verdiene cs Anerkennung, daß der Staatssekretär so erhebliche Abstriche erreicht habe, was bei der Militärverwaltung nicht annähernd möglich gewesen sei. Wenn jetzt Tafelgelder an solche Personen, die nicht an Bord seien, nicht mehr gezahlt würden, so lei das ein Erfolg. Von sozialdemokratischer Seite wird die Zwitlerstellung der Ma­rine-Rundschau, die bald als Privatunternehmen, bald als amtliches Blatt deklariert werde, scharf kritisiert. Scheinbar habe der Reichstag beim Zulagewesen einen Erfolg erreicht, aber tatsächlich liege eine Reform nicht vor. Eine Ersparnis fei lediglich bei den untersten Stufen eingetreten. Die Haltung des Zentrums habe sich leider völlig geändert. Wolle das Reichsschatzamt die Halbs Million für die Heizer nicht bewilligen, so habe die Kommission die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, durch andere Ab­striche den Heizern zu ihrem Recht zu verhelfen. Der Staatssekretär erklärt, daß „blinde Tafelgelder" in Zu­kunft nicht mehr gezahlt würden; wenn ein Offizier länger als einen Tag vom Bord bleibt, fällt das Tafelgeld fort. Ein Nationalliberaler bedauert, die Reorganisation auf Kosten der Heizer, deren Einkommen von 10 auf 10 Mk. monatlich reduziert wird. Ein Inlendanturrat erklärt, daß die Heizer 126 Mk. jährlich Zulage erhielten, obwohl sie ihre allge­meine Dienstpflicht erfüllten. Die Heizer bekamen besonders kräftiges Essen. Von fortschriitlicher Seite wird an das Reichsschatzamt die Anfrage gerichtet, ob die Streichung der Zulage für die Heizer von ihm ausgegangen sei. Wer diese Streichung veranlaßt habe, kenne "den schweren Dienst der Heizer überhaupt nicht. Den Seeoffizieren habe man ihre Bezüge ganz minimal gekürzt; die gerühmten Ersparnisse seien ausschließlich auf Kosten der ohnehin schlecht besoldeten Kategorien erfolgt. Ter Reichstag habe die moralische Ver­pflichtung, hier Abhilfe zu schaffen, deshalb sei eine Sub­kommission nötig. Ein nationalliberales Mitglied hält es für wünschenswert, den Heizern eine bessere Verpflegung zu geben, das sei wichtiger für sie als eine Geldzulage. Im iveiteren Verlauf der Aussprache wird vom Marinsamt be­stätigt, daß die Offiziere der Reserveschiffe Tafelgelder er­halten, ohne daß sie die Fahrten mitmachen. Der Antrag auf Einsetzung einer Subkommission wird mit Rücksicht auf den starken Widerspruch zurückgezogen. In der nächsten Sitzung am Mittwoch soll zunächst der Etat deS NeichSamts des Ittnern verhandelt werden.

SeriâtZsLa). Schöffengericht Hanau. Sitzung vom 17. Januar 1911.

Die Milch ,die der Milchhändler Jakob H. an einem Septembertage in der öffentlichen Milchverkaufsstclle hier- selbst feilbot, erwies sich als verfälscht, da sie einen viel zu geringen Fettgehalt besaß. Er sagte damals, er habe sie ab­gekocht und die Haut, die sich dann bilde, entfernt, da seine Kunden, namentlich die Kinder, diese nicht genießen wogten. Dadurch muffe sich der niedrige Fettgehalt erklären. Der als Gutachter vernommene Nahrungsmittelchemiker Dr. Braun­müller, der die Mich damals untersuchte, erklärte indessen, daß die beim Abkochen der Milch sich bildende Haut, nicht Fett, sondern geronnenes Eiweiß enthalte. Trotz des Ab­kochens und des Bildens dieser Haut müsse die Milch, wenn sie normal sei, den natürlichen Fettgehalt besitzen. Der Angeklagte beteuerte, er habe nichts Unerlaubtes mit der Milch gemacht, er sönne sich die Beschaffenheit der Milch nur dadurch erklären, daß sein Lieferant die Nahmcnt- ziehung vorgenommen habe. Da dieser tatsächlich in frag­licher Zeit wegen Milchfälschung bestraft worden war, der Angeklagte aber noch unbescholten ist, so hielt das Gericht nur ein fahrlässiges Verschulden für erwiesen und verurteilte ihn zu 10 Mark oder 2 Tagen Haft. — Wegen zweier Dieb­stähle wurde der Mechanikerlehrling Ludwig H. von hier mit 1 Woche Gefängnis bestraft. Gelegentlich kam er auch in die hiesige Centralhalle. Diese Gelegenheit benutzte er um dem Lokalinhaber verschiedene Teile einer elektrischen Lichtanlage, wie Birnen, Fassungen, Einschalter usw. zu entwenden. Sodann bestahl er nach und nach seine Arbeit­geberin, die Firma Böhme u. Winkler um Handwerkszeug im Werte von 40 Mark. — Der Mechaniker Peter B. von hier war von der städtischen Polizeiverwaltung mit 6 Mk. oder 2 Tagen Haft bestraft worden. Er war beschuldigt, einen seiner Lehrlinge an 2 Tagen grundlos dem Unterrichte der Fortbildungsschule fern gehalten zu haben. Dagegen hatte er Einspruch erhoben, ohne indes diesen zu begründen, oder im Termine zu erscheinen. Da der als Zeuge auftre­tende Leiter der Fortbildungsschule erklärte, V. halte seine Lehrlinge des öfteren dem Unterrichte fern, so erhöhte das Gericht die Strafe auf 10 5Rart oder 2 Tage Haft. — In einer hiesigen Schankwirtschaft geriet der Kaufmann EmU V. von hier mit dem Ziseleur Gustav R. in einen Streit. Unter Drohungen verlies V. das Lokal. Als R. einige Stun­den später auch nach Hause gehen wollte, trat ihm V. an dem Hausausgange plötzlich entgegen und versetzte ihm einige Schläge an den Kopf und vor die Brust. Wegen Mißhand­lung wurde er mit 20 Mark oder 4 Tagen Gefängnis be­straft. — „Manchmal bin ich nicht ganz klar", so sagte der Weißbinder Johann H. aus Windecken und tivvte

sich dabei vieldeutig auf seine Stirne. Diese Antwort gab er auf die Frage des Vorsitzenden, wie er als lediger junger Mann dazu gekommen fei, feiner Logiswirttn einen Frauen­rock zu stehlen. Er hatte die Tat verübt, als er sein Hanauer Logis verließ und von hier fortzog. Früher hatte er geleug­net, der Rock wurde aber bei einer Haussuchung unter seinem Bette versteckt gefunden. Für etwaige perverse, namentlich sadistische Neigungen war sonst bei den Verhandlungen nichts hervorgetreten. Wegen Diebstahls erhielt er einen Tag Gefängnis. — Am 22. November wurde die Ehefrau Johanna B. in der Pedro-Jungftraße von einem Schutzmann mit einer Schürze voll Kohlen, etwa %—% Zentner ge­troffen, die sie auf der Straße aufgelesen haben wollte. Daß dies nicht wahr war, lehrte der Augenschein, denn die Straße war auffallend schmutzig, die Kohlen hingegen ganz rein. Es bestand der Verdacht, daß sie die Kohlen von den dort in der Nähe auf Vahngelände stehenden Kohlenwagen entwendet hatte. Da Zeugen der Tat fehlten, nahm das Gericht nur Fundunterschlagung als erwiesen an und verurteilte sie dicserhalb zu 3 Mark oder 1 Tag Gefängnis und wegen un­befugten Betreten des Bahnplanums mit 1 Mark oder 1 Tag Haft. — Eine Sache wurde vertagt, ein Einspruch gegen eine polizeiliche Strafverfügung wurde zurückgezogen. —- Am 19. November v. J. erhielt der Diamantschleifer Karl S. von hier von dem Diamantschleifer Wilhelm Metschan 25 Steine unter der Bedingung zum Schleifen, daß sie innerhalb 1 Woche fertig gestellt sein müßten. Schwarz versprach das und erhielt darauf den Schleiferlohn in Höhe von 46.85 Mark als Vorschuß ausbezahlt. S. machte aber an den Steinen nichts, sondern ließ sich von dem Dra- mantschleifercibefitzer Johannes Schmidt ebenfalls eine Kollektion Steine, zugleich aber auch wieder den Lohn dafür als Vorschuß geben. Diese Steine bearbeitete er, diejenigen des Metschan aber nicht, trotzdem dieser es an Drängen und Bitten nicht fehlen ließ und die Frist von 1 auf 3 Wochen verlängerte. Schließlich mußte er sie zurückholen und selbst schleifen. Das Geld hatte er verloren, denn von Schwarz ist nichts zu haben. Das Gericht verspürte Neigung, den Ange­klagten S. ins Gefängnis zu stecken, da er aber offen­bar in einer Notlage gewesen war — er hat für 11 Kinder zu sorgen — so verurteilte es ihn nur zu einer Geldstrafe von 50 Mark oder 10 Tage Gefängnis.

Aus Banau Stadt und Tand.

Aanau, 18 Januar.

* Geflaggt haben zum heutigen patriotischen Gedenktage die öffentlichen Gebäude unserer Stadt.

* Den 48jährigen Geburtstag des neuen deutschen Reiches begehen wir heute, am 18. Januar. Im Schlöffe zu Ver­sailles fand am 18. Januar 1871 vor einer glänzenden Fest- verfammlung durch den Grafen Bismarck jene denkwürdige Kaiserproklamation des Heldenkönigs Wilhelm I. statt, die die Einigung aller deutschen Stämme herbeiführte und den Fortfall der Maingrenze auch äußerlich zum Ausdruck brachte. Dieser Tag ist in der Geschichte unseres Volkes so groß und herrlich, als daß er jemals, so lange deutsche Zungen klingen, vergessen werden könnte. Ein nationales Kleinod ist's, die deutsche Einigkeit und Freiheit, die wir seit jenem Tage unser eigen nennen, und die uns dazu verhalfen hat, daß Macht und Ansehen des jungen deutschen Reiches sich immer mehr geweitet und gemehrt haben. 40 Jahre goldenen Friedens liegen seit jenem 18. Januar hinter uns, und mit Recht können wir stolz darauf fein, daß es unserem Vaterlande möglich wurde, die weltbeherrschende Machtstellung zu bewahren und dabei doch den Frieden in jeder Weise zu schirmen, während in vielen anderen Staaten dies nicht der Fall war. Sollen uns aber die Segnungen des Friedens erhalten bleiben, so muß das Wort: „Willst du den Frieden, so rüste zum Kriege" stets feine ausschlag­gebende Bedeutung behalten. Mit der Bitte, daß Gott uns auch fernerhin den Frieden erhalten möge und mit dem Gefühle innigsten Dankes an den heldenmütigen Streiter jener Zeit begehen wir den 40. Gedenktag der Wiederauf­richtung des deutschen Reiches, dessen Zugehörigkeit wir allezeit freudig und kräftig empfinden werden.

* Ernennung. Der bisher im Ministerium des Innern kommissarisch beschäftigte Landrat v. Gröning-Gelnhausen ist zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat in diesem Ministerium ernannt worden.

* Zu den Einweihungsfeierlichkeiten der neuerbauten evangelischen Kirche in Großauheim werden am nächsten Sonntag eine große Anzahl Festgäste, besonders aus Hanau und Umgebung, erwartet. Da zur Zeit des Beginnes der Feier, nachmittags um ^3 Uhr, keine Zugverbindung nach Großauheim besteht, würde die Königl. Eisenbahndirektion des Dankes Vieler sicher fein, wenn sie den Personenzug 461 (ab Frankfurt-Ost 1.23 nachm., an Hanau-Ost 2.02 nachm.) am nächsten Sonntag bis nach Großauheim weiterführen würde. Durch eine solche Anordnung der Direktion würde denjenigen Einwohnern unserer Stadt, und deren Nachbargemeinden, welche an der Feier teilzu­nehmen beabsichtigen, Gelegenheit geboten, kurz vor Beginn derselben in dem Festorte einzutreffen.

* Hanauer Kriegerverein. Heute abend von 8 Uhr ab Zimerstutzenschießen im Vereinslokal.

* Ein Frühlingsbote? Ein lustig flatternder Schmetter­ling, der in einer Fabrik zum Fenster hineingeflogen war, wurde uns gestern überbracht. Dieser Frühlingsbote scheint sich doch etwas verfrüht zu haben.

* Der Fürsorge-Verein für entlassene Strafgefangene veranstaltet heute abend von halb 9 Uhr ab im kleinen Saale der „Concordia" eine öffentliche Versammlung, in welcher Herr Pfarrer Götze aus Preungesheim einen Vor­trag halten wird über das Thema: „Bilder aus der Ge­fangenenfürsorge einst und jetzt". Damen find zu dieser Versammlung herzlich willkommen.