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Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau.

in SleNameuteU die Zeil« 45 Pfg.

AAllichcr Organ für Stabb uni Landkreis Sana».

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, verantwort!. Redakteur: T. Schrecker tu Hana».

Mt. 11 Fernsprechanschlutz Nr. 230.

Freitag den 13. Januar

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Fernspr-chanschluk Nr. 230 1911

Amtliches.

Stadtkreis Hanau.

Diejenigen Arbeitgeber, welche in ihren Betrieben aus­ländische Arbeiter beschäftigen, werden darauf aufmerksam gemacht, daß deren Jnlandslegitimationskarten (Arbeiter­legitimationskarten) mit dem 31. Dezember d. 3- ihre Gültigkeit verlieren und daher behufs Erneuerung seitens der Arbeiter — mit den in Händen befindlichen Heimat­papieren — im Sekretariat — Zimmer 5 — hier vorzu­legen sind.

Letzte Vorlagefrist am 15. Januar 1911.

Die nach dieser Frist zur Vorlage kommenden Karten werden nur bei Zahlung der Legitimationsgebühren von 5 Mk. bezw. 2 Mk. neu ausgesertigt.

Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Arbei­ter die vorschriftsmäßige Umschreibung ihrer Legitimations­karten binnen einer Frist von drei Tagen nach Antritt des neuen Arbeitsverhältnisses hier zu beantragen haben.

Hanau den 29. Dezember 1910. P. 15138

Königliche Polizeidirektion.

Frhr. Laur.

Am Dienstag den 17. Januar 1911, nachmittags 21/» Uhr, werden in dem Kreishaus Hainstraße Nr. 10 hier 33 ausrangierte Tuchröcke und 34 ausrangierte Helme gegen bare Zahlung versteigert, wozu Kaufliebhaber ein­geladen werden.

Hanau den 29. Dezember 1910. P 15231

Königliche Polizeidirektion.

Frhr. Laur.

Bekanntmachttttst.

Durch Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten vom 20. Dezember 1910 — A. II 10834 — sind die ortsüblichen Tagelohnsätze gewöhnlicher Tagearbeiter für den Stadtkreis Hanau vom 1. Juli 1911 ab wie folgt festgesetzt worden: für erwachsene männliche Arbeiter . . 3.20 Mk. für erwachsene weibliche Arbeiter ... 2.00 „ für jugendliche männliche Arbeiter . . 1.80 „ für jugendliche weibliche Arbeiter . . 1.40 „ für Kinder unter 14 Jahren .... 0.90 „ Hanau den 5. Januar 1911. 625

Der Magistrat.

J. A.: Varthmutz.

Handelsregister.

1. Firma: Peter Deines Söhne in Hanau.

Dem Kaufmann Rudolf Küstner zu Hanau ist Prokura erteilt.

2. Unter der Firma:

Carl Söhnlein & Söhne ist mit dem Sitze zu Hanau eine offene Handelsgesell­schaft errichtet worden, welche am 1. Januar 1911 be­gonnen hat.

Persönlich haftende Gesellschafter sind:

1. Silberwarenfabrikant Carl Söhnlein,

2. Zeichner und Ziseleur Gerhart Söhnlein,

3. Kaufmann E m i l S ö h.n l e i n, sämtlich zu Hanau.

3. Offene Handelsgesellschaft in Firma:

Limburg, Koch & Co. mit dem Sitze in Hanau.

Der Gesellschafter Kaufmann Heinrich Koch in Hanau ist durch seinen am 12. März 1910 erfolgten Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Das Handelsgeschäft wird zu Hanau unter unver­änderter Firma von den weiteren Gesellschaftern:

Kaufmann Carl Limburg und Kaufmann Carl Kneisel, beide in Hanau, als offene Handelsgesellschaft fortgeführt.

Einträge des Königlichen Amtsgerichts 5 in Hanau zu 1. vom 4. Januar 1911, zu 2. vom 6. Januar 1911 und zu 3. vom 7. Januar 1911. 1223

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Langenselbold belegenen, im Grundbuche von Langenselbold Blatt 2746 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Heuhändlers Johann Wilhelm Koch in Langenselbold eingetragenen Grundstücke:

Krtbl. 45 Nr. 34 Acker am Weihertsweg 33,58 ar, 4,63 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 45 Nr. 35 Acker am Weihertsweg 29,84 ar, 4,67 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 12 Nr. 36 Acker über den 14 Morgen 43,85 ar, 7,36 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 12 Nr. 37 Acker über den 14 Morgen 50,74 ar, 6,89 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 6 Nr. 89/10 Acker die 20 Morgen 46,60 ar, 7,65 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 6 Nr. 90/10 Acker die 20 Morgen 43,24 ar, 6,95 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 6 Nr. 91/10 Acker die 20 Morgen 40,76 ar, 6,36 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 6 Nr. 92/10 Acker die 20 Morgen 23,55 ar, 4,14 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 6 Nr. 93/10 Acker die 20 Morgen 24,61 ar, 4,29 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 6 Nr. 94/10 Acker die 20 Morgen 21,46 ar, 3,71 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 6 Nr. 95/10 Acker die 20 Morgen 26,98 ar, 4,72 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 6 Nr. 96/10 Acker die 20 Morgen 22,41 ar, 4,24 Tlr. Reinertrag,

2. die in derselben Gemarkung belegenen, im Grund- buche. von Langenselbold Blatt 2718 zur Zeit der Ein­tragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Heuhändlers Wilhelm Koch, Wilhelms 2. Sohn, und dessen Ehefrau Wilhelmine geb. Fischer in Langenselbold je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücke:

Krtbl. 46 Nr. 11 Wiese auf dem Bocksgehörn 72,82 ar, 16,76 Tlr. Reinertrag,

Krtbl. 66 zu Nr. 49/28 :c. Hofraum im Dorf 0,75 ar, Krtbl. 66 zu Nr. 49/28 rc. Hofraum im Dorf 0,19 ar, Krtbl. 66 zu Nr. 49/28 rc. Hofraum im Dorf, 3,95 ar,

Am Steinborn Haus Nr. 20,

a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten 330 Mk. Nutzungswert,

b) Scheune mit Stall, am 24. Februar 1911, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werden.

Langenselbold den 4. Januar 1911.

Königliches Amtsgericht. 1241

Das Kollegium des Bezirksausschusses, Abteilung II, hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 1910 beschlossen, den An­trag des Vorstandes der Deutschen Krankenunterstützungs- kaffe (eingeschriebene Hilfskaffe) zu Werne auf Genehmi­gung eines Statutnachtrags abzulehnen.

Das Kollegium ist nach dem bisherigen Eeschäftsge- bahren, dem Ergebnisse der erfolgten Kaffenrevision, sowie nach dem Inhalte des zur Genehmigung vorgelegten Nach­trages und nach den mit solchen Hilfskaffen gemachten Er­fahrungen zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Kaffe die Förderung der Jntereffen ihrer Mitglieder nicht ernstlich bezweckt, sondern mehr die Vorteile der Gründer der Kaffe und deren Angestellten auf Gehalt, Provision usw. verfolgt.

Arnsberg den 18. Oktober 1910.

Der Bezirksausschuß, Abteilung n. (Unterschrift.)

Vorstehenden Beschluß bringe ich mit dem Hinzufügen zur Kenntnis, daß die Deutsche Krankenunterstlltzungskaffe zu Werne, die inzwischen ihren Sitz nach Bochum verlegt hat, unterm 15. Juli 1909, B. A. II, C XVII, 69/09, als eingeschriebene Hilfskaffe zugelaffen worden ist. Ihre Tätig­keit erstreckt sich über das Deutsche Reich. Zweck der Kaffe ist die Unterstützung ihrer Mitglieder in Krankheitsfällen und die Zahlung eines Begrähnisgeldes an die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder nach Maßgabe der statutarischen Bestimmungen. Nach der mir vorliegenden Verhandlung über die letzte, am 9. August 1910, durch die Aufsichtsbe­hörde vorgenommene, unvermutete Revision der Kaffe be­trugen die Einnahmen vom Tage der Gründung, d. i. am

1. Oktober 1909, bis zu diesem Tage 5425.79 Mk.

Davon sind allein 4430.97 Mk. an Verwaltungskosten (2888.53 Mk. für persönliche und 1542.44 Mk. für sächliche Ausgaben) und nur 481.60 Mk. an Krankengeld, 13.50 Mk. für ärztliche Behandlung und 10.85 Mk. für Arzeneien ge­zahlt worden. Hiernach entfallen auf die Verwaltungs­ausgaben 81,67 Proz. der Gesamteinnahmen. Mithin wer­den die Beiträge der Mitglieder nur zu einem kleinen Teile zur Erfüllung des Kassenzwecks verwendet.

Da die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen keine Handhabe bieten, gegen die Kaffe wegen der unverhältnis­mäßig hohen Verwaltunaskosten einzuschreiten, erscheint es

angezeigt, das Publikum auf die vorerwähnten Tatsachen hinzuweisen und vor dem Beitritt zu der genannten Kasse hierdurch zu warnen. (1.18, Nr. 1720)

Arnsberg den 10. Dezember 1910.

Der Regierungspräsident.

J. V.: gez. Bo eh Ike.

II. Das Kollegium des Bezirksausschusses, Abteilung II, hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 1910 beschlossen, dem Anträge des Vorstandes der Rheinisch-Märkischen Kranken- unterstützungskaffe (eingeschriebene Hilfskaffe) zu Bochum auf Genehmigung des Statutnachtrages vom 20. August 1910 die Genehmigung zu versagen. Das Kollegium ist nach dem bisherigen Geschäftsgebahren, der Art der Re­klame in den Zeitungen, dem Ergebnisse der erfolgten Kaffenrevisionen, sowie nach dem Inhalte des zur Geneh­migung vorgelegten 9iadj träges zu der Ueberzeugung ge­langt, daß die Kasse nicht die Förderung der Jntereffen ihrer Mitglieder e'"«i«<d bezweckt, sonde-n mt die Vorteile der Gründer der Kaffe und der Kaffenangestellten auf Ee, halt und sonstige Vort"«- verfolgt.

Die Beiträge der Mitglieder sind, abgesehen von säch­lichen Derwaliungskosten, fast ganz an die geschäftsführen­den Vorstandsmitglieder, die General- und Unterugenten als deren Bezüge uno nur zu einem sehr geringen Teile zur Erfüllung des eigentlichen Kaffenzwecks an die Mit­glieder verwandt worden.

Arnsberg den 18. Oktober 1910.

Der Bezirksausschuß, Abteilung II. (Unterschrift.)

Vorstehenden Beschluß bringe ich mit dem Hinzufügen zur Kenntnis, daß die Rheinisch-Märkische Krankenunter­stützungskaffe zu Bochum unterm 22. Oktober 1909 als ein­geschriebene Hilfskaffs zugelaffen und am 1. Januar 1910 in Kraft getreten ist. Ihre Tätigkeit erstreckt sich über Deutschland und ihr Zweck ist, ihren Mitgliedern aus deren Beiträgen — nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit — in Krankheitsfällen und bei Unfällen Unterstützungen sowie im Falle des Sterbens von Mitgliedern Geld zur Bestrei­tung der Begräbniskosten zu sichern.

Irgendwelche Barmittel hat die Kaffe nicht in Reserve. Nach der mir vorliegenden Verhandlung über die letzte — am 13. Oktober 1910 — durch die Aufsichtsbehörde vorge­nommenen unvermuteten Revision der Kaffe betrugen die Einnahmen 15 090.55 Mk. und die Ausgaben 15 084.50 Mk. Der Barbestand von 6.05 Mk. wurde durch verauslagtes Porto nachgewiesen.

Von den Gesamtausgaben entfallen auf:

a) Verwaltungskosten .... 14 245.05 Mk.

b) Krankengeld....... 627.20 „

c) ärztliche Behandlung .... 106.50 „

d) Arzenei und Heilmittel . . . 88.40 „

e) Kur- und Verpflegungskosten . 13.00 „

f) zurückgezahlte Beiträge . . . 8.00 „

g) sonstige Ausgaben..... 2.40 „

Danach betragen die Verwaltungsausgaben allein 94,40 Prozent der Gesamteinnahmen.

Da die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen keine Handhabe bieten, gegen die Kaffe wegen der unverhältnis­mäßig hohen Verwaltungskosten einzuschreiten, erscheint es angezeigt, das Publikum auf die vorerwähnten Tatsachen hinzuweisen und vor dem Beitritt zu der genannten Kaffe zu warnen.

Arnsberg den 10. Dezember 1910. (1.18, Nr. 1721) Der Regierungspräsident.

J. V.: gez. Boeh lke.

to'berstfro für öen Lanökttis Ssm.

Samstag den 21. d. M., nachmittags 4 Uhr, findet im Gasthaus „Zum goldenen Löwen" in Hanan eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Zu dieser Versammlung werden die Dereinsmitglie- der eingeladen und gebeten, recht chlreich zu erscheinen.

Tagesordnung:

1. Mitteilung des Vorsitzenden über die Tätigkeit des Ver­eins im Jahre 1910.

2. Abhörung der Jahresrechnung pro 1910.

3. Wahl von Ersatzmännern für die statutengemäß ausschei­denden Vorstandsmitglieder.

4. Wahl von Vertrauensmännern für die statutenmäßige Wahlperiode.

5. Wahl von Schiedsrichtern.

6. Wahl eines Vereinstierarztes.

Ravolzhausen, 12. Januar 1911. 127®

Der Vorsitzende.

Clauß.