Erste Beylage zu N». 87. Freylag, dm 16. Ottober 1812. ,
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Bekanntmachung.
Nachdem über den hiesigen Handelsmann, Jndemann Beer Doctor, Jber Concurs und gegenwärtige, Ladung erkannt, worden ; so-werden alle diejenigen, welche rechtliche Ansprüche und Forderungen an denselben zu haben vermeynen, vorgeladen , binnen 6 Wochen, welche von unten gesetztem Dato an, pefemtoric anberalrmt morden, vor Gericht in Sclbstpcrson oder durch einen hinlänglich bevollmächtigten Anwald zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechtlich darzuthun, sich über das angebrachte Cessions- Gesuch zu erklären, auch über die Priorität unter sich zu verfahren, oder zu gewärtigen, daß sie in dieser Debirsache weiter nicht gehört, sondern von diesem Concurs ausgeschlossen, und adgewiesen werden sollen. Es soll auch hierin keine fernere Ladung, als an hiesiger Gerichtslhüre, und zwar nur zu Anhörung des nach geschehener Step re* duction dieser Citation ergehenden Bescheides erlassen werden.
Frankfurt a. M., dèn 28sien Sept, 1812.
(L. S.) Appellatchns - Gerichts < Canzley»
Mit der Prolongation der verfallenen Pfandscheine, von den Monaten Januar, Febr., März und April 1812, wird den 6ten Oet. angefangen, und bis den sg^cn besagten Monats, Dienstag und Donnerstag Vormittags fortgefahcen, nachhero kann keine Prolongation angenommen, sondern die darauf-folgeirde vier Amtstage, nämlich vom gasten Oet. bis den 6t en Nov. inclusive, gegen die gewöhnlichen Spesen nur noch ausgelößt, aber nicht compensirt werden. Während der Verganthung, womit den 9. Nov. Nachmittags um 2 Uhr der Anfang gemacht wird , kann um das Verganthungs- Register, in bèhöriqer Ordnung ausziehen zu können, weder Kompensation, Proton- Mio'n Noch das Auslösen , der in obigen benannten 4 Monaten verfallenen Pfan-- f^e:ne, mehr statt finden. Frankfurt den galten Sept. 1812.
Großhrrzogl. Lombards - Direetion.
Montags den 26sten dieses und an den darauf folgenden Tagen, Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 6 Uhr, sotten dre wr Concursmasse der^Gold- scheider Carl Christoph Schillèkschen Eheleute dahier gehörige Scheidungsgerathschaf» ten und vorräthiges Kupfer, Bley, so wie auch derselben Mobilien und^Effecten, öf- ftMch in deren Behausung kit. H No. 21 versteigt werden. '
Offenbach den isten Öct. r8rr.
Fürstliches Oberamt
H a r l è m e p Blumenzwiebeln.
Von denjenigen ertra schönen achten holländischen Blumenzwiebeln, welche während der Messe die Herren E. H. .Krelage und Komp. hier verkauften, sind jetzt in Commission in Lit. K No. 128 am Römerberg in billigen Preisen zu befommetf: auch sind ^stlbst die Verzeichnisse darüber gratis zu haben.
Seit dem 27sten Sept. a. c. ist ein Frachtbrief nebst dem dazu gehörigen Certifieat «uf bot Bestätterey abhanden gekommen. Der Finder, oder der, welchem beyde ruge- komchkn, wird ersucht, solche gegen ein Douceur an gedachte Bestätterey abzuliefern, Mem ohnehin kein anderer geblauet) davon gemacht werden kann und darf.
A u f höhe r n Befe h l.
Stiper.