Einzelbild herunterladen
 

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegcoen wird.)

Ro. 76, Donnerstag, den 10, Sept. 1812. ^Kb^

^. .. ----- ■■ ■■» wr» , ■ ux«8a»nre^.A- i».tiaaT,!Utf?^.j^iTi!«jufc«.^^ .., -------__. ’

Mzenume Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwalmugsr und Justizöehörden des Departements Frankfurt.

G r 0 ß h e r z 0 g t h u m Frankfurt.

Der Minister der Justiz, der Polizei) und des Innern mâ zufolge Att. 118. des Gesetzbuches bekannt, daß bey dem Großherzogl. Stadt- k ^iidaericht zu Frankfurt folgendes Erkenntniß erlaßen worden sey:

In Sachen der Ehefrau des hiesigen Bürgers und Pfandhauscontrolleurs Heinrich Wilhelm Deuker, Amreu Sophien, verehelicht gewesenen Nicolai, geb. Schmutz­ler, Jmvlorantin, entgegen ihren verschwundenen mütterlichen Halbbruder Joh Gottlieb Held, Jmploraten, Abwesenheits-Erklärung des letztem 6etrv ist der Be­scheid : „

Es wird nach bereits in Gefolge Art. ri-6. des Code Napoleon von Seiten der durch ihren Ehemann legal autorisirten Jmploranrin beygebracht, ihrer Intention zur Seite stehenden Dokumenten, das Zeugenverhör angetragener­maßen für zulaßig erklärt, und dessen Bewerkstelligung über die beygebrack- ten Artikel, No. 6. Actorum den Herrn Commissariis orciinsdlis hierdurch aufgetragen. Decretum Stadtgericht den 25. August 1812^

Hanau den 29. August 1812.

Freyherr von Alömi.

Nachdem Ihrs Königl. Hoheit unser gnädigster Herr zu verordnen geruhet Wen- daß ein jeder, welcher sich zu Meßzeiten mit der Roß-Mackelerey abgiebet, dazu tcyder Recheney einen Crlaubniß-Schem, gegen eine Tar-Gebühr von einem Gulden i» losen schuldig seyn soll: als wird solches Jedermann, insonderheit. ab er denen M Meßzeit sich dahier aufhaltenden jüdischen Roß Macklern, wieder­holt.zur Wissenschaft und Achtung mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß der- oder diejenige, welche es dennoch unterlassen sollten, dieser höchsten Verordnung schuldige solze zu leisten, mit einer Geldstrafe von fünf Reichsthalern unnachstchtlich wer- m beleget werden. Frankfurt den 4ten Sept. 1812.

Großherzoglich? Recheney.

In der Cvncurssache der Handelsjuden, Gebrüder Gumperz Joseph und Nathan Jo- M Trier, ist eineElassifications-Urtel, in welcher zugleich die Präclusion aller derjr- ">zen, welche sich mit ihren Forderungen nicht gemeldet, und solche gehörig liquidirt