(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegcoen wird.)
Ro. 76, Donnerstag, den 10, Sept. 1812. ^Kb^
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Mzenume Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwalmugsr und Justizöehörden des Departements Frankfurt.
G r 0 ß h e r z 0 g t h u m Frankfurt.
Der Minister der Justiz, der Polizei) und des Innern mâ zufolge Att. 118. des Gesetzbuches bekannt, daß bey dem Großherzogl. Stadt- k ^iidaericht zu Frankfurt folgendes Erkenntniß erlaßen worden sey:
In Sachen der Ehefrau des hiesigen Bürgers und Pfandhauscontrolleurs Heinrich Wilhelm Deuker, Amreu Sophien, verehelicht gewesenen Nicolai, geb. Schmutzler, Jmvlorantin, entgegen ihren verschwundenen mütterlichen Halbbruder Joh Gottlieb Held, Jmploraten, Abwesenheits-Erklärung des letztem 6etrv ist der Bescheid : „
Es wird nach bereits in Gefolge Art. ri-6. des Code Napoleon von Seiten der durch ihren Ehemann legal autorisirten Jmploranrin beygebracht, ihrer Intention zur Seite stehenden Dokumenten, das Zeugenverhör angetragenermaßen für zulaßig erklärt, und dessen Bewerkstelligung über die beygebrack- ten Artikel, No. 6. Actorum den Herrn Commissariis orciinsdlis hierdurch aufgetragen. Decretum Stadtgericht den 25. August 1812^
Hanau den 29. August 1812.
Freyherr von Alömi.
Nachdem Ihrs Königl. Hoheit unser gnädigster Herr zu verordnen geruhet Wen- daß ein jeder, welcher sich zu Meßzeiten mit der Roß-Mackelerey abgiebet, dazu tcyder Recheney einen Crlaubniß-Schem, gegen eine Tar-Gebühr von einem Gulden i» losen schuldig seyn soll: als wird solches Jedermann, insonderheit. ab er denen M Meßzeit sich dahier aufhaltenden jüdischen Roß Macklern, wiederholt.zur Wissenschaft und Achtung mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß der- oder diejenige, welche es dennoch unterlassen sollten, dieser höchsten Verordnung schuldige solze zu leisten, mit einer Geldstrafe von fünf Reichsthalern unnachstchtlich wer- m beleget werden. Frankfurt den 4ten Sept. 1812.
Großherzoglich? Recheney.
In der Cvncurssache der Handelsjuden, Gebrüder Gumperz Joseph und Nathan Jo- M Trier, ist eineElassifications-Urtel, in welcher zugleich die Präclusion aller derjr- ">zen, welche sich mit ihren Forderungen nicht gemeldet, und solche gehörig liquidirt