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Dritte Beylage zu No. 69. Freytag, den 21. August 1812;

No, 4528 Frankfurt, den 20. August 1812.

des Mptregisters.

Groß Herz ogthum 5r ankfurt.

Departement Frankfurt.

Der Präfect Freyherr von Gunder rode.

Es sind auf Kosten der unter meiner Aufsicht stehenden Frankfurter Bürgermiü- tairWr mehrere Bürgeruniformen angeschafft worden, um durch deren Darleihung zum Dienst, unbemittelten Bürgern Erleichterung zu verschaffen.

Da aber èjDt der Fast eingctretten ist, daß dergleichen Kleidungsstücke unerlaub- terweise verpfändet und veräußert wurden, so muß die Bürgermilita'.rkasse gegen die hieraus erwachsen könnende Benachtheiligunq sicher gestellt werden, und wird daher vnordntt: daß künftighin nur diejenige Veräußerung oder Verpfändung einer gemeinen Bürgermlsttair-Uniform als rechtmäßig angesehen werden wird, wobey der Veräußerer oder Verpfänder eine von seinem Capitain ausgestellte und vpn dem bürgerlichen Zeug- Haueverwalter mit unterzeichnete und besiegelte Bescheinigung/ daß Hierbey kein An­stand verwalte, dem Käufer oder Pfandnehmer einhändigen kann.

/Nur auf diese Art wird sich gegen di'e Wegnahme der widerrechtlich veräußerten Durgkrmilitair-Uniformkn sicher gestellt werden können / und sich Jedermann gegen Schaden zu sichern vermögen.

Freyherr von Günderrode.

Bekanntmachung.

In der Nacht vom 17. auf den 18. August/ sind aus einem Hause dahier, folgende Augsburger Prove habende Silbergerathschaften entwendet worden: 6 Löffel und 6 vier- znikigc Gabeln / mit dem K. K- Ocsterreichischen Punzirungszeichen versehen \ i großer , kumpiger Suppen -Vorleglöffel, inwendig vergoldet; i kleiner flacher Gcmüs-Vorleg- lefftl / beide ebenfalls mit dem K. K. Oesterreichifchen Punzirungszeichen versehn ; 3 Theelöffclchen. Denjenigen, die der unterzeichneten Behörde, von diesem Diebstahl etwas entdecken werden, wird- eine angemessene Belohnung und die Verschweigung ihres Namens zugesichert. Frankfurt den 19. August 1812.

Großherzogüche Ober - Pslèzey ; Direction.

Der hiesige Bürgerssohn und vormals Gräflich Dauniche Rath Johann Rudolph Henrizi/ welcher durch das im Jahr 1760 errichtete Testament seines Vaters, des wey- laud hiesigen Bürgers und Apothekers Johann Bernhard Henrizi unter Curatel gesetzt worden / starb im Jahr 0810 als Schauspieler zu Danzig und hinterließ eine letzte Dis­position, in welcher er folgende Kinder aus zwey Ehen anerkennt: Aus der ersten Ehe mit Regine Charlotte geb. Gräven ein Kind £ouife Justine / verehelichte Heinze, und — aus der zweyten Ehe mit Auguste Louise Henriette geb. Zander drey Kinder, Johann üncdrjch Rudolph, Carl Wilhelm Rudolph und Friederike Pauline Henriette.

Da nun oben erwähnte Curatel bis zum Tode des Rudolph Henrizi datierte, auch nom zur Zeit besieht, und zu wissen nöthig ist, ob nicht etwa mehrere kompetenten zu Hinan, hauptsächlich in einem Gute zu Ober Eschbach im.Großherzogthum Hessen bey Stankfurt, bestehenden Vermögen sich melden könnten, so ist gegenwärtige Ladung er- «iiiit worden ; Es werden demnach alle diejenigen, welche an den Nachlaß des gedach-