In Beziehung auf das Höchste Edict vom 6ten April dk'efes Jahrs wegen Erhebung einer allgemeinen außerordentlichen Vermögenssteuer; CRegisrungsbkaLt 2^11 Bandes ares Blatt.)
In fernerer Beziehung auf die allgemeine Erhebungs-Instruction vom loten des. selben Monats ^(Regiertlngsdât 2ten Bandes 4tcs Blatt.)
In Gemäßheit endlich der, in deren IV, Titel Z. 43- , für die Stadt Frankfurt enthaltenen Verfügung;
ist, auf Höchsten Befehl, von hohem Finanz-Ministerium unterm iAten April darauf verordnet: (Jntelligenzblatt No. 33. erste Beylage, Nö. 34, dritte Beylage und No. 35. dieses Jahrs.)
Art. 1, In der Stadt Frankfurt wird für das Jahr 1812 die EMavèrmögcns- steuer mit einem halben Simplum, nach der Verordnung vom 2ten Aug. Â799 stuf did gewöh stiche Weise erhoben, und zu deren Abführung ein sechsivochentlicher Termin, vom roten Juny an gerechnet, festgesetzt.
Art. 2. Die dasUbst bestehende Rnl)nungs-Comrnission besorgt deren Erhebung.
Sämmtlichen dahieftgcn Eontributionspflichtigen wird diese Verordnung, bey dem Herannayenden Erhebungs-Termin dieses halben Simpli, anmit in Erinnerung gebracht, und, mit Bezug auf die der unterzeichneten 'Stelle ertheilten höchsten Jnstruc- tien d- d- Aschaffenburg den Zten Jänner 1811 (Jntelligenzblatt No. 4., Beylage 1. vom ulen Januar i8n) die gewissenhafte und pünktliche Befolgung der höchsten Befehle, zur ^Haltung der aus dre Ntchtbefolgung gesetzten Strafen und Nachtheile, empfohlen.
Die gedruckten Formularien zur Declaration der Vermögens-Beyträge werden auf unterzeichneter Stelle den Contribucnten ohnentgeldlich nutgetherlt, und sind von ihnen auögesullt und mit ihrer eigenhändigen Namensunterschrist versehen, nebst den darin oeclarurcn Beyträgen, einzuliesern.
l Die Beyträge selbst werden vom roten dieses Monats an^ während des sechs- Docheatlichcil Lerniins, alle Wochentage des Morgens von 8 — ra Uhr, angenommen, uyo die aus denselben roten dieses fällige Zins-Coupons können dabey statt bauten Gel- dev angegeben werden. •
Frankfurt den isten Juny 1812,
_ _______Grosheczogl. Schuldentilgungs Rechnungs-Commission.
®>i? Alisgebot hiesiger üouragc-Lieferung be» [ treffend. .
s Bekanntmachung.
loten ^uny, Vormittags ir klhr, soll die Fourage hiesiger Kriegs- vom lMu 2uiy a. c. bis i7ien Januar 1813 auf d Monate, für den We- vstentlichev Ausgebot gebracht werden. Die eigentliche Bedingungen Vormittagsstunden, in dem vormaligen Stadc-Canzleyzimmer, bey u-tterzogener Behörde zu vernehmen. Frankfurt, den saften May 1812.
___Maicre- Approvisioi.rrungs- Section.
. chi der Concurssache des Bur-gers und Rothgerbcrmeisters Georg Wilhelm Böhler j 'Lachsenhaufen, ist terminos ad liquidandum et ae prioritate certaudum auf Mitt-- ovi) roten Juny 1812, Vormittags 10 Ubr , coram Commissione, vorberaumt.
Llfcdiiores deS Gemeinschuldners werden' zu dem Ende vor derselben zu er- iuhemgeladen, unter Vermeidung des in der Edictal-LaHung angedroheten Prä- ludi.es. L-L»»mw Frankfurt am 29ml May 1812.
' AfpMtione ; Grrlchlö; Canzley.