IN per eontmtuuiyv w» tw jimu ^1«« ^w^|1^^, ,,. —.......— — ..<!»„«„,«« et super prioritate certandum auf Mittwochen den IZ. May , Vormittags io Uhr, coram Commissione vorberaiimt. Es werden demnach sämtliche Gläubiger des Gemèili- schuldners vor derselben in unterzeichneter Canzley, bey Vermeidung des in der Edictal- Ladung angedroheten Präjudizes, zu erscheinen, hierdurch vorgeladen.
Signatum, Frankfurt a. M., den Losten April 1812.
(L. S.) Appellanons - Gerichts - Canzley.
In der Debit- und Concurs-Sache des hiesigen Burgers und Tuchbereitermchkers ^Iohainr Marimilian Burck, ist terminus ad liquidandum coram Commissione auf Mittwochen den Losten May 1812 , Vormittags ro Uhr angesetzt, vor welcher die Ereditoren des Gemeinschuldners, zu Vermeidung des in der Ebiccal-Ladung angedro- heten Präjudizes, zu erscheinen hierdurch vörgeladen werden.
Signatum, Frankfurt den Isten May i8r2.
Bvpellations ; Gerichts - Canzley,
In Auftrag des Herrn Finanz-Ministers ersucht Unterzeichneter sämmtliche Groß- Herzogliche Behörden und das Publikum, vom 8ten dieses Monats an alle, an das Finanz-Ministerium zu richtende Berichte, Anfragen und Vorstellungen nach Aschajsen- burg zu senden. Frankfurt ben Lten May 1812.
Der Generalsekretär.
Köhler.
Schon öfters sind Klagen eingelaufen, daß die Fuhrleute, welche das Brennhel; vom Mayn führen', sich beygehen lassen, rmter Wegs Scheiter von ihren Wagen zu nehmen und die Elgenthümer darum verkürzen.
Ein neuster Verfall dieser Art hat bewiesen, daß die Beschwerden, welche s Publikum hierüber führt, gegründet sind, und es ist Pflicht der Obrigkeit, einen yeom gegen dergleicl-en Entwendungen kräftig zu schützen. ,
Die Fuhrleute werden demnach angewiesen) wenn sie Holz vom M-M l fuhren, nicht nur fleißig darauf zu sehen, daß ihnen von ihren Wägen keine Scheiter nMMMNY sondern man ermahnt sie hiermit auch auf das nachdrücklichste, sich ftlbsteâ auf mm Weise einer foldjen betrüglichen Entwendung schuldig zu machen , widrigen ^llcv m- jenige, welcher hierüber betreten, oder and) nachmals einer solchen That ii&et'Vicj wird, auf der Stelle verhaften und nad) aller Strenge der Gesetzen bestraft werden! - Das Polizenpersonal ist zugleich angewiesen, auf dergleichen Entwendungen wachsames Auge zu haben, und jede Übertretung auf der Stelle anzuzergen.
Frankfurt am 4tcn May 1812. ..
Der Geheime Rath , Oberpolizey Director von
Bekanntmachung. , §,5
Zur Großherzoglichen Frankfurter 4Zsten Klassen-Lotterie, wovon die erste.
«m ?4st n Iuny gezogen wird, sind ganze und getheilte Originalloose um den P ' mäßigen Preiß â st. 6. zur ersten Klasse, Plane aber gratis zu haben bey Joy. tist Zrealer am Friedbergerthor neben dem Zell. __-
Es werden bis »n Ende künfttgey MonatS Iuny, alle Arten Leinwand und auf die Heilbronner Bleiche, welche in diesem laufenden Jahr alle weiß zurück MN, angenommen, beyI. W, Trap man auf der Schnnblstude,