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Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekunttmachungen der Verwaltungs, und Iustizk-ehörden des Departements Frankfurt.

Nachdem der hiesige Kurgerssohn Philipp Jacob Hounecker, vermöge Beschlusses des Gryßhèrzsglichen ÄppeNations-GenchteL de io. hajns «ar unfähig erklärt worden. Wir Mwirküng des ihm zum Beystände beygeordnettn und v^rWichtän Hiessgm Bürgers und Lehniutschers Peter Honnecker im Gerichte aufzutveten, MMudlickkEen zu übernehmen, Vergleiche Ozuschiießen) Anlehen »uElMMLy, anfknnddare Kapital fim zu. erheben oder darüber zu qnittircn, irgend etwas zu veräußern oder sein Ver- nwgm nur Hypotheken zu beschweren,.so wird dieses hülmü zur Kenntniß des Publi­kums gebracht. Frankfurt a. M. den sofrea April jSk.

ÄppMünop^ . Gerichts - Canzley.

des Kran Christvr-h Kilian , von Münnâld,

aus irgend einem Grunde einen Anspruch zu machet. ^7 her Ntcide sich LnnerhM' 3 Wochen, von heute an, in unterzeichneter Ca-rzley, oW gewärtige, daß dèt fragliche Nachlaß den allen fallsigen Ephen des Verstorbenen, ohne totilers, wird verabfolgt wer­den. Frauisurt an: Ätam, Leu aistcn April >802,

\L S. ) Stadt- und Land - Gerichts - Canzley.

Die Vormünder und Curatoren, welche-Mechnungen abzul-gen hahèn, und danrir im WäWnd sind , werden hiermit erinnert, solche binnen 14 Tagen um so gewisser cmzureichen, als sie Mist ohne weitere DtahuuNg sogleich durch die höchst verordnete Vtras-Derfugungen dtW ungehalten werden sollen. '

v^ankfurt den i?tcn April 18-2.

Curatel - Sektion.

Ver 0 rd n u n gD

Sowohl zur Einführung eines bessern Rechnungswesens, bey der Juspeetiou der V ch^»cu dahier, als auch am die arme und mittlere Klasse der StemrpAicht^.

t ^/^yru) Gestattung zweyer Zahluugßzieler zu erleichtern'- ist zufolge Höchster - nt«

^Dre SlhtzMgspssichtigen überhaupt sind berechtigt, ihre Ehrliche Schuldigkeit .tu zwey Terminen abzutragen.

d â Zahlungs-Termine werden ass die Monate May und Octsber jeden Jahres nlrgejctzt.