Einzelbild herunterladen
 

welchen fremden Kriegsdiensten der vrafumirv-abwrsende Munzert int 5m 1771 von hier abgegaugen, und: waS Oie Ursache leyn möge, daß derselbe seitdem keine Nachricht von sich ertheilt habe 'i Woraus daS Protseöll zur - weitern Verfügung anhero zu befördern ist. Decret in Pleno deß Stadt- und Land-Gerichts, den 24. März 1812.

Hanau , den Een März 1812. ,

Freyherr von Alötnu

No. 2061, Frankfurt / den 8ten April 1812.

des Hauptregisterß.

Großherzogthu-n Frankfurt.

Departement Frank furt.

Der.Prafect Freyherr von Günd er rode.

Auf höchsten Befehl Sr^ Königlichen Hoheit des Groffherzogs wird hierdurch ge­kannt gemacht, daß den 15 reit nachstkommenden Monats May hundert fünfzig tausend Gulden Frankfurter Staatspapiere öffentlich auf'dem Römergebaude verkochet und so» dann zurückbezahlt werden sollen.

Frey Herr von Günderrobe.

Mittwoch den rasten April soll in dem Weilruhfoest die Versteigerung des Tot» nenscheithvlzes fortgesetzt werden. Die Kaußustige HÄM sich daher an besagtem Tage Morgens rmr neun Uhr auf dem Oberforsthaus einzvstnden.

Frankfurt den ntcn April 1812.,

Großhsrzsgl. Oöerforst - Jnspection.

Bey uMerzeichmter Stelle werden Mittwochs den iZten dieses Monats, Venmb tags 10 Uhr, folgende Früchte parthirweis meistbietend verkauft:

i) Korn \ ..........250 Achtel

2) Waizen

3) Gerste ...........60

,. 4) Hafer ............. ^^u Oie Kaustubhabcr hierdurch eingeladen werden. Bergen den 4. April iM Großhrrzogl. Frankfmlische Renterey bleibst.

Bekanntmachn ng.

. E^ob^ Höffer, GemeinLsnmmr und Müller zu Michelbach, sich c« ' »öst an rem Kahlbache liegende Mühle mit einem Mahl- und S^- B'A ^ ^fitvevstoatges neues Hau^rue Scheuer, fünf Schwcinstalle, ^ S. H^V^^u, HofrmthplWUurd 2 Morgen Wiesen öffentlich «« ^-st"n zu lasten^ ^o rst zu dieser Versteigerung Termin auf Dienstag Pen llN anberaumt worden , allwo man diese in dem Gewelnv Wirthshaus zur Bretzel amtlich MhânÄird. Wzeyqu am poften Marz 1812.

Großherzogl, Hessisches Amt Hieselbst.

,, In fidem 9

Hädrich, Amts-Actuat'.