Intelligenz- Bl a k t,
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ^»»»^“^ ausgegeben wird.) ^^^/^^A
----—-----—-------- Ro. 32. Dienstag, den 14. April 1812. M°-Bx
--- -----------—' " '"". I .ii.i - —
Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
No. 2123. Frankfurt, den roten April 1S1?» des Hauptregisters. Großherzogthum Frankfurt.
Departement Frankfurt.
Der Prä fec t Freyherr von Günderrode.
Da durch das Austreten des Mayttstuges mehrere Verkäufer in dem Absatz ihrer Waaren gehindert worden sind und deswegen um Verlängerung derMesse nachgesucht traben , so wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß in Ansehung derer an dem Maynufer feilhaltenden Kaufleute dir gegenwärtige Ostermesse um Tage, mithin bis zum Lzsten April verlängert rvvrden, welcheVerlangcrung jedoch auf die in dieser Messe, nach Gesetz-Vertrag oder Handelsgebrauch verfallende Wechsel- Waaren- oder andere Zahlungen und Abrechnungen, nicht den geringsten Einfluß haben kann.
* Freiherr von Günderrode.
G r 0 ß h e r z 0 8 t d um Frankfurt.
Der Minister der Justiz , der Polizey und des Innern.
Macht zufolge Art. n8 des Gesetzbuches bekannt, daß bey dem Großherzogl. Stadt» und Land-Gerichte zu Frankfurt nachfolgendes Erkers worden sey:
Auf gehorsamste Beweisantretung Ueberrerchung und Bitte, von Seiten der Ehefrau des hiesigen Burgess und Krämers, Johann Egidius Ludwig Augsburger, Susanna Magdalena, Kcbörne. Munzert, Jmplorantin und Produzentin, Abwesenheits-Erklärung ihressH^läudevs- Johann Daniel Munzert betreffend, mit Anl. i —3 de pr. 19. cm.;> Decret. Ponatur cum adjns. ad acta, und wie nach den producrrten Actensiü siu nnestheils der Ehemann der Jmplorantin, als Curator des präsumtiv abwPä Hen Munzert ^iniongltd) le» gitimirt erscheint, und in dieser Eigenschaft si ch- -sielst bestättigt, anderntheilS der angerretenc Zcugeiibeweis für zulaßig erfannri^irv; so wird tue ordnungsmäßige eidliche Abhörung der voraeschlagenen Zeugen, der bestehenden Commission aufgetragen, welche annock ex officio die Fragen hmzuzufügen hat: *