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Intelligenz * Blatt,

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F ^ Dienstags und Freytags ^^««^««s

ausgegcbcn wird.)

No. 29. Samstag, den 4. April 1812. ^ÄV-

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Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs­und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

No> i83I- Frankfurt, den Zosteir Marz i8u.

des Hauptregisiers. _

Groß ber, 0 sthuin 8 t a n c surt.

Departement F r a n k f u r t.

Seine Königliche Hoheit dâwßherzog in stetem Bemühen den Bewohnem der

Stadt Frankfurt Beweise Ihres höchsten Wohlwollens zu geben, «ÄJS denselben während der Abwesenheit Les Feldmililairs die Verrichtung der, Wachemen- stes durch das Butgermillta-r, auf alle nur thunliche Art zu erleichtern, und me -re - aus erwachsenden saften linier alle so hieraus Lorchetl ziehst,, Alâ zu vertyeuen, haben huldreichst beschlossen und geruhen du sä) mich von Burger mrlitatr-Avminni trons wegen Nachfolgendes bekannt machen zu lassen: , - fnM3fi(.[

i) Alle seitherigen Defreyungen von Beywirkung zum Burgcrmllitairdrenst, i y im Allgemeinen, als auch insbesondere alle deswegen seither, -und ohneym umer a . , vera'ydrxtm Verhältnissen, ertheilten Dispensationen von diesem Dienste, verueren Wirrung. * .. <x^v,

2) Künftig werden bemittelte Personen nur in dem Falle von WwJfL richtung des B ü r g er nn l i t ai r d i e u si e S ganz dispensirt, wenn ihnen erwresene Kra -n die Erfüllung dieser Obliegenheit unmöglich macht. Sie blechen alsdann .aber s dauernd verpflichtet, durch Errichtung eines Thalers an die Burgermmratrtane, an lhnen stehende Wachereihe abzusaufen.

3) Arme Personen werden durch erwiesene Krankheit sowohl von perlonnwr. Dienste, als auch von Bezahlung des Wachethalers ganz frey. .

4) Diejenigen, so aUS den unter 2. Md 3. bemerkten Ursachen, stM DEM» -^ Anspruch machen, haben deswegen ihre, mit zureichender BeMeimaung '?^ J - Heu und ihrer Armuth unterstützten schriftlichen Gesuche, bey der Prafectur einzure ne und selbst Entscheidung zu erwarten, die rücksichtlich der Armen und Kranken / Stempel- und andere Gebühr ertheilt wird.

5) 6ur Erleichterung aller die Wache bezichenden gemeinen Mannschaft, -wtio der, tvn Seiner Königlichen Hoheit aus Höchsteigenen Mitteln gnädigst ""tuftutzlcn Bürgermilita'.rkasse, ein noch weiter bekannt gemacht werdendes Wachegeld bezahlt w.roen.

In Abwesenheit des Herrn Prafecten,

Der Generaiprafectur. Secretair , Regierungsralh j h w»