Frankfurter
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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags
ausgegeben wird.)
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M 28, Donnerstag, den L April I8!S.
Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
No. 2000. FraMirt, den soffen März 1812.
des Hauptregisters.
Gr 0ß herzogthum H r a n kfür t.
Departement Frankfurt.
Seisse Königliche Hoheit der Großherzog in stetem Bemühen den Bewohnern der Stadt Frankfurt Beweise Ihres höchsten Wohlwollens zu geben, insbesondere aber denselben während der Abwesenheit, des Feldmilitairs die Verrichtung des Wachedien? stes durch das Bürgermilitarr, auf alle nur thunliche Arc zu erleichtern und dz» hieraus erwachsenden Lasten unter alle so hieraus Vortheil ziehen , gleich zu vertheilen^ haben Huldreichst beschlossen und geruhen durch mich von Bürgermilitair-Administ^ ; tions wegen Nachfolgendes bekannt machen zu lassen:
j) Alle seiclMigen Befreyungen von BeMirkling zum Bürgermilitairdienst, sowohl - im Allgemeinen, als auch insbesondere alle deswegen seither, und ohnehin unter anjetzt veränderten Pechältnissen, ertheilten Dispensation n von diesem Dienste, verlieren ihre , Wirkung.,
. / 2) Künftig^ werden bemittelte Personen nur in dem Falle von persönlicher Ver-
. s richlung des Bürgermilitairdrenstes ganz dispensirt, wenn ihnen erwiesene Krankheit die^Ersüllung dieser Obliegenheit unmöglich macht. Sre bleiben alsdann aber fort» ita'tnb werpflichtet, durch Entrichtung eineë Thalers an die Bürgermilttairkasse, die an ihnen stehende Wachereihe abzukaufen.
' i< 3) Arme Personen werden durch erwiesene Krasikheit sowohl von persönlichem Dienste, als auch von Bezahlung des Wachethalers ganz frey.
4) Diejenigen, so aus den unter 2. und 3. bemerkten Ursachen, aiifSièpenfytion Anspruch machen, haben deswegen "ihre, mit zureichender Bescheinigung ihrer Krank- ycil und ihrer Armuth unterstützten schriftlichen Gesuche, bey der Präfeetur einzureichen, »Md da;elbst Entscheidung zu erwarten, die rücksichtlich der Armen und Kranken ohne Stempel- und andere Gebühr ertheilt wird.
M 5) Äur^ Erleichterung aller die Wache beziehenden gemeinen Mannschaft, wir-d aris der, von Seiner lichen Hoheit au^ Höchsteigenen Mitteln gnädigst unterstützten k Burgermilttairkasse, ein noch weiter bekannt gemacht werdendes Wachegeld bezahlt werden. In Abwesenheit des Praseeten, *
Der Generqlxräfecmr-SecMaic, Negier^Zsrath Ihm.