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3 Ntellig e N z * Bl a t t, (welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ^^^ ausgegeben wird.)

No. 26 Sar.istag, den 28. März 1812. ^EL

Allgemtins Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs! und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

No. 1620. des Hauptregisters.

Frankfurt, den 21. März 1812,

Großherzogthum Frankfurt.

Departement Frankfurt.

^^^' Präfect Freyherr von Gunder rode. dM^eme Königliche Hohm der Großherzog haben durch gnädigstes Rescript vom 19. h n'itzusetzen geruht, daß in Abwesenheit des FeldmilitâirS die Verpflichtung durch Waw^anung zur Erhaltung der allgemeinen Sicherheit Ryzutragen, auch allen dahier wohn hassen besoldeten Bediensteten ohne Rücksicht au- Rang und Stand so wie den Bür- âwzu Franksurt obliege^ ledoa) dergestalt, daß sie sich v^n dieser kast, so oft sie hierzu dw Reihe trifft, durch Bezahlung eines Thalers, als welcher zu Einstellung eines Lohn- wüchterS verwendet wird, befreien können-.

E^^.^cy dieser zum allgemeinen Sefreu getroffenen höchsten Verfirgung bey einigen S U"g besoldeten Dlcnern eine Ausnahme-statt finden müssen; so haben Se. Königliche Ho- Unte^rützung u? deswegen die möglichste Erleichterung, ja sogar eine

NR ^^ dre in diesem Fall zu seyn glaubt, kann daher sein Anliegen schrift? Entscheidung erfolgen ^wird "^^" * Wocauf nach gehöriger Prüfung der Sache, baldige ------------ Freyherr von«der rode. .

waefc^ ^t lerther aus Ansuchen,verschiedener Individuen, die ihnen

a neK Generalen und Staabs-Ochierm, die sie in ihre ei-

lea- , konnten, noch wollten, knWitthèhauser und Gasthofe ver-

^"^/r Mdie diesfalls sich ergebenen Kosten unter dieselben dabey gehabte ^" leerer Austheclung aber, hat die Quartier-Section sur ihre , Disputen ""^ Unannehmlichkeiten, sich verschiedener Unzufriedenheit u.

Anordnuna 8C C a'^ un^ ândet sich daher vermüßiqet, diese i'ither bestandene SS und fürohm einem j^n wlbfien seine

nehmen, eöev m und ihme zu überlassen, ob er solche in seme Wohnung auf»

verlegen wolle. 61 ^'^^S^ dem Range des Einguartierten angemessenes Quarher