Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs- Und Aussrzbehörden des Departements Frankfurt. #
Da die äußere Stadt-Anlagen mit allgemeinem Beyfall ausgenommen sind, und ein jeder Bewohner Frankfurts darauf Anspruch zu,machen har, so ist auffallend,.daß manche sich deygehen lassen, ihre Hühner- und andere große Hunde dahin mit sich zu nennen, unb selbsten dadurch veranlassen, daß solche die Wege verunreinen, die frisch bearbeiteten Bosquets verderben, urid die jungen Pstauzen ausscharren. Matt hofft, daß es unterbrechen werde, widrigens man siè als Stößer des offenen Vergr?ür gens zur Verantwortung ziehen wird. Frankfurt am roten März i8ir.
Großheczogliche Ober - Potizey - Direction«
No. 721.
des Hauptregistcrs, ✓
Frankfurt, den ukn März 1812.
Groß He r z o gjhum Frankfurt."
Mairie F r a n k f m r t.
Den Verwandten des von hier gebürtigten, unter den Herzogs. Nassauischen Trup^ pen in Spanien gestandenen und daselbst verstorbenen AÄoh Albert/ wird anmikbekannt gemacht/ dali sie den Todesschein des gedachten Albert auf dähiesiaer Mairie in Empfang nehmen tonnen. y
Der Drrectorialrath und Maire der Stadt Frankfurt,
> G 3 i o 1 1 e t t.
Die bereits vor mehreren wahren wegen der Versmtlg^ dessen erlassene Ker und doubliut» Bold- und Silberwaaren in unw®‘ Sä^ Höchste Verordnung enthält zwar bereits schon mehrere BrstmuauMN n . J^^ Stem- Halt die hiesigen Arbeiter das Gold und Silber verarbenen so.^n, m ptzu-lirten und pel diese • verfertigten Waaren zu versehen/ und wie lnsbcsonoerev ^^ ^^ man plattirten Silber- und Goldwaaren von den massiven zu unNrich^ - i : punftlid) Ker mehrmalen wahrgenommen/ daß diese bestehende Dorschn^m ^-.^ ^ ^dt befolgt / und besonders zur Zeit der hiesigen Messen derglemM -oaa reschen häufig,zum Verkauf gebracht worden/ die'entweder zu germMaing , ^ aus
kein ordentlicher Stempel aufgeschlagen ist, als wodurch der Anrauw. ,