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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags arrsgegeben wird.)
Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen dder Bekanntmachungen der Verwaltungs-
und Justizbehörden des Departeme'uts IranksMt.
Da die äußere Stadt-Aulagen mit allgemeinem Beyfall ausgenommen sind, und ein jeder Bewohner Frankfurts darauf Anspruch zu machen hat, so ist auffallend, daß manche sich beygshen lassen, ihre Hühner. und andere große Hunde dahrn mit sich zu nehmen, und sechsten dadurch veranlassen z dgß solche die Wege vcruureinen, die frisch bearbeiteten Bosqnels verderben, und die jungen Pflanzen ausscharren. Man hofft, daß es unterbleiben werde, widrigeus man sie als Stwer des offenen Vergnü
gens zur Veraniwommg ziehen wird. Frankfurt am iotm März iSu*
Großherivgliche Ober - Postzeyr Directson.~
' No. 721' r
^èö ^puuptrcßiflcr^- <jtcnf|uvt/ &on nt^n ^l^â ^812,
^roßherzogthum' Frankfurt.
i r re F r a n k fur t.
Peä in'SvaniengebürtigtLn, untewden Herzogs. Nassauischen Trup- ' gemacht, daß siè den verstoröenenWcobAlbert, wird anmitbekannt nehmen können. -^^IdMti des gedachten Albert auf Oabiefigcr Mairie in Empfang
50er Dwectorialcath und Maire der Stadt Frankfurt,
G u i o 1 1 e t r.
Die bereits vor mehreren Jahren wegen der Verfertigung rind dem Verkauf ma,- !!vcr und doubl re ter Gold- und Silberwaaren in und außer den hiesigen Messen erlaßene H'-We Verordnung enthält zwar bereits schon mehrere Bestimmungen nach welchem^einge- hatt d-e hiesigen Arbeiter das Gold und Silber'verarbeiten sollen, mir welchem Stempel diese verfertigten Waaren zu versehen, und wie insbesondere dre doubli'dcn und Plartrrten Silber- und Goldwaaren von den massiven zu unterscheiden sind. Da nmn aber mehrmalen wahrgenommen, daß diese bestehende Vorschriften n:d)t lo pumtlid) \^^ f ^^sbesonderö ^M Zeit der hiesigen Messen dergleichen Waaren tu Oie Stadt ?"'^s lum Verkauf gebracht worden, die entweder zu geringhaltig sind, oder welchen
ordentlicher Stempel ausgeschlagen ist, als wodurch der ^Ankäufer, zumal aus