(welches auf dem-kleinen Hirschgraben F 77 ausgegeben wird.)
Dienstags und Freytags
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Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs^ und Justizbel-Stden des Departements Frankfurt. ^ ‘
M 863. des Hauptregisters.
Frankfurt, den 21. Februar 181»..
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Departement Frankfurt.
Der grastet F r e y h e r r von G ü n d e r r 0 d e.
Durch das Großherzogliche hohe Ministerium der auswärtigen Verhältnisse, erhalte id) folgende demselben durch die K. K. Französische Gesandschaft da Heer mitgcthcilte Bekanntmachung / die Naturalisation der Franzosen in auswärtigen Staaten betreffend:
//Die Franzosen/ sowohl der alten als die der neuen Departements/ welch '^ nach //den Dekreten vom aosten u. 28;kn August lstu , die Ermächtigung ven Sr. Ma- „jestat dem Kaiser undRönig nachzusuchen haben, entweder nach Frankreich zurückzd« , //kehren / oder aber zur Rechfertigung ihrer Legrtimarion in dem Ausland / oder abeü
■ //zum Verbleiben, oder aber um in den Dienst auswärtiger Machte $u treten / babenX ^/ihr Ansuchen sechsten unt> schriftlich an Se. Excellenz den Herrn Grostrichter Mini- //ster der Zustitz zu richten. Ihre Namen, Vornamen , Zunamen / Qualität, oder //Profession, ihr Alter, ihr Geburtsort, der Ort ihres jüngsten Aufenthalts in Frank- //reich, ihr dermaliger Aufenthalt, müssen in der Bittschrift ausgedrückt seyn und //nebstdiesen! die Beweggründe ihres Ansuchens.
//Es «ollen diese Bittschriften nicht unmittelbar dem Herrn Großrichter^zugesandt
//werden, sondern der Kaiserlich Französischen Gesandschaft bey Sr. Königlichen //Hoheit dem Herrn Groß Herzog von Frankfurt, welche beauftragt ist, selbige Sr. //Exzellenz zu übermachen.
deren Inhalt hierdiwch zu Jedermanns Kenntniß gebracht wird.
Freyherr von Günderrode.
Ohmrachter der von unterzogener Stelle in dreien ^^ktertt mehrn a ^rne machten Erinnerungen/ daß in FwlgeHöMert Weisung ^der^ ed)fl§u«8ë-Praestanda jedesmal mit Ablauf des Lermms anhervP unftlich z habe/ so ist hiermit der erwünschte Zweckdennoch nicht erreicht l^ördn./ so i - I ; ^
welche auf ultimo Dec. igr i und noch früher Schätzung zu zahlest gr.^ab hv ihrer Obliegenheit nicht Genüge geleistet.