Frankfurter .
Intelligenz * Blatt,
(welches auf dem kleinen Hirschgrabcn F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)
No. 16. Dienstag, den 25. Februar 1812.
Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
Nachdem sich, aus der näheren Untersuchung des Bestandes der Verlassenschaft des, dahier, verstorbenen hiesigen Bürgers, der Rechten Doctors und Geheimen Raths, Gerhard Dominicus von Mettingh, ergeben, daß die Passiven, die Activen, übersteh gen, und daher Concurs eröffnet werden muß, wie solcher, unterm heutigen, erkannt worden: So werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde, Anspruch und Forderung, an i. en gedachten Gerhard Dominicus von Mettingh, um dessen Nachlassen-
%öU ' ^ vsrmeynen, hiermit citirt und vorgeladen, binnen einer pcrem- Sechs Wochen, von dem unten gesetzten Datum an, bey dem Appellations-Gerichte dahier, selbst oder durch ordnungsmäßig Be- biN^^^M ^ kvlchrinen, ihre Federungen und Ansprüche, gehörig an- und vorzu- yc&m'i ^^^^f” Ad§ auszuführen, und, über dieses alles, bis zum Schlüsse, iln-e Fod^n^> daß diejenigen, welche nicht erscheinen, und aeschw^n Ü^ü " ^ anzeigen werden, von der Masse, präcludirc und aus- ru Anhoruna des keine weitere Ladung, in dieser Sache, als, bicfi.vn ß^^ Reproduktion dieser Edictal-Ladung ergehenden Urtels, an der schon'd.beri wird; so wird den Creditoren, bekannt gemacht, daß Kurator dieser Verlassenschaft, in der Person des Advocaten Dr. "geordnet worden sey. Frankfurt a. M., den 2W1 Jan. ^12.
Großtzerzsgl. Apprilations r Gerichts - Canzley.
^ a ^ er n e n - Restanten.
entrichten ;7 ^kern*ngeld alle Jahr nach der Höchsten Verordnung zum Voraus zu sinbÂrrb^ damit bis giften December i8n rückständig deren trudv^n1^ 'olchev in Zeit von 14 Tagen so gewiß zu bezahlen, als nach Fraw's b^U âu C'intreibung desselben das Weitere verfüget werden wird, ü^mjurt am igtcn Februar 1812.
Gcoßherzogl. Bau - Laternen - Direktion.
Juny , verfallenen Pfandscheine, von den Monaten May, ten Monars, D'ena?,"^ ^’l? ^n 4ten Febr. angefangen, und bis den 2?ftcn besag- Prolongation Donnerstag Vormittags fortgesahren, nachhero^kann keine
lösten Febr ^^mmen, sondern die darauf folgende vier Amtstäg^, nämlich vom sevt. bis den 5kn Marz inclusive, gegen die gewöhnlichen Spesen nur noch