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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags

ausgegeben wird.) /

Freytag, den 31. Januar 1812. ^»ZMN

Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Iustizbehètden des Departements Frankfurt.

Die Schuldner des hiesigen Rothgerbermeisters Georg Wilhelm Böhler werden hiermit sub poena dnpli angewiesen, ihre Zahlungen nur an den verpflichteten Masse- Curatorem Âdvocatum Diem. Büchner zu leisten.

Frankfurt am Mayn, den 29sten Jan. 1812.

AppellationS r Gerichts r Canzley.

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Herabwerfen des Schnees von den Dächern ist für die Vorübergehenden mit vielen UnmineLmMi.u verbunden. Man wird erschreckt/ die Kleider werden bescha- vlgt, und ennge Personen sind sogar dadurch verwundet worden.

. ^^^ s" beseitigen/ wird verordnet, daß jeder Hauseigenthümer, bao Lach vom Schnee reinigen laßt, so lange als dieses Geschäft dauert, jemanden -W ^'ner Wohnung stellen muß, der die Vorbeygehenden zu warnen, und von der Nahe des Hauses abzuhalten hat.

^nn»^n>l "'^derhandelnden werden mit 3 fl. bestraft, und sind für die Folgen vek- antwortlich. Frankfurt den 2gsten Jänner 1812.

. Der Geheimerach, OberrPolizey-Director von Jßstein.

den Mtâ^^âAnMmmg über daS wechselseitige Ausweichen der sich begegnen- selbst we m'n»/»^^Eu. wrrd haussg übertreten. Vorzüglich glauben die Karcher, einhalttn .- b ^ Fladen sind, sich berechtigtstets die Mittender Straße beuae Aboâ^^^,"^ ^ erwarten, daß jedes andere Fuhrwerk ihnen gänzlich aus- werden könnet" tt?äè^? daß durch diese Unnachgichrgkeit widrige Zufälle herbeygeführt zur AbKüluna^»?M»"2"'^4 ^^"t wegen der oft dabey entstehenden Streitigkeiten, K Mißbrauche dringend aufgefordert.

Uchst ausww!u^< ^^M jeder Fuhrmann ermahnt, dem begegnenden Fuhrwerk {(/.in* » "Ä rwar so, daß beyde die rechte Seite behalten.

gewiesen, auf die M^Ä^ ^ M ^^ 3 fl. gestraft, und das Polizey-Personal lstW 1 / aus die Beachtung bietet Vorschrift aufmerksam zu sepr.

- oranhurt den Een Senner 1812.

Der Geheimerath Ober -Polizey-Director von Ihstein.