8 r â B k T u rter
3 n t e (H g e n z - B la t t,
(welchrs auf Lem fleitun HirschgWen F 77 Dlrnsikgs und Frestags ^^^^
«u-L^örrr wird.)
Ro.102. Freytag, den 6. December :8U. ^è
| AsiMmrènr Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
No. 3884. Frankfurt, den «7sten Nov. 1811.
-es Hauptregistrrs.
Großherzogthum Frankfurt.
Mairie Frankfurt.
' Den Mchrung-schutz des Hiesigen
BuchhuiderbÄUdwecks Herr.
Die zum Nahrungsschutz des Buchbinderhandwerks ergangene Verordnung untersagt allen zum Buchbinderhandwerk nicht gehörigen hiesigen Einwohnern jeden Eingriff in die i Nahrung diese» Handwerks, will, daß keine in den benachbarten Städten und Ortschaf, len, «ß skye zum Verkauf oder auf Bestellung gebundene Bücher, Kalender unt> for.fh'« eigentliche Du^inder-Arbeiten, wie sie Namen haben mögen, zwischen den Messen in * hiesige Stadt gekrackt werden sollen und versiehst sich zu sämmtlichen hiesigen Burgern und Einwohnern, daß sie ihren zu diesem Handwerk« gehörigen Mitbürgern und Mitein, wvhnern, die ohnehin solide Arbeit gegen billige Preise zu liefern, jederzeit den Bedacht nehmen werden, die Nahrung nicht entziehen und solche Pfuschern und Auswärtigen nicht zuwenden.
Auf Ansuchen der Geschwornen des Handwerks wird diese Verordnung hiermit in Erinnerung gebracht und Jedermann hey den darin ausgedruckten Strafen derselben nach, zukommen angewiesen.
Der Direttorialrath und Maire der Stadt Frankfurt,
G e i 0 1 1 e t t.
——— .—.. .....................
Da das NoßmühlenhauS auf dem Graben neben der Glockengießerei dahier Diens. * tag den toten des nachstkünftigen Monats December, des Nachmittags um 3 Uhr, in vW Haus selbst zur Benutzung als Waarenlager auf mehrere Jahre an den Meistbietcn^ den vermiethet werden soll; Sv wird solches mit dem Anfügen bekannt gemacht, baf ^«gen vorheriger Besichtigung dieses Hauses, an den Wochentagen Les Vormittags nach Neun Uhr bey der hiesigen Domainen Recrptur Anmeldung zu thun ist.
Frankfurt den ssffon Nov. ihn.
Großherzogl. Domainen-Jnspectio».