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(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstag- und A«stag- «u-gegeben wird.)
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Mgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltung-, und Justizbehörden des Departements Frankfurt»
No. 3741. der Hauptregister-.
Krankfurt, den 13. Nov. 18 u
Großherzogthum Frankfurt.
Mairie Frankfurt.
Stuf Ansuchen der Geschwornen der Perückenmacher-Innung wir- zum Schutz ihrer Nahrung die längst bestehende Verordnung:
-aß außer den dahiesigen Messen durchaus keine au-wârt- verfertigten Perücken anher zu bringen und dahier zu verkaufen gestattet, noch zu-elassen werden solle, hierm.t in Erinnerung gebracht und jedermann sich dessen, wie auch aller andern Eingriffe m das Geschäft der Perückenmacher zu enthalten, ermahnet, bcp Vermeidung Wer nach Beschaffenheit -e- Kalle- darauf stehenden Confiscation»- und anderer Strafen.
Der Direktorialrath und Maire der Stadt Frankfurt, Guiollett.
No. 3782 des Hauptregister-.
Frankfurt, den 13. $M. igi^
Großherzogthum Frankfurt.
Mairie Frankfurt.
Mrungsschutz des Kürschner, hüttdwerkè betreffend.
. vermöge bestehender Verordnung stehet dem Kürschner-andwerk die Verfertiaunq «" Pelz verbrämter Kappen, Handschuhen und anderer Kleidungsstücke au-sch-irßlich tu «ut Ansuchen der Geschwornen desselben wird daher ein jeder, der nicht zum Kü-chner- Mdldrrk gehört, hiermit ermahne:, sich der Verfertigung und des Verkaufs keraksichen «ttiktl bey Confi-cation-- oder nach Befinden anderer Strafe zu enthalten.
Der Directorialrach und Maire der Stadt Frankfurt,
Guiollett.