(welches auf Lrm kleinen Hirschgraben F 77 Dlrnstagri und Zre-tag! ausgegeben wird.)
Ro.84. Freytag, den 4> October iSil
Mgrmems Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
Nachdem der hiesige Burger und Buchhändler auch gewesene Senator Herr Johann Carl Trönnrr wegen seines zerrütteten Gemüchstustandrs durch das Erkenntniß des Broß- herzozlichen SppcaationS Gerichtes de nten Kustis für interdirirr erklärt und eine Curatel in den Personen der Doctoren Jaffoy und Martin Stark, des Handelsmannes Wolfgang > Fischer und des Buchhändlers Heinrich Carl Remigius Brönner angeordnet worden ist; i» wird dies hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht.
Iranksurbden löten Sepè. igir.
Appellations , Ssrichts , ksnzley.
Den nten October soll im Weilruh'orst eine Partbie Buchenscheitholi versteigert werden. Die Kaustustigr können sich des Morgens um 9 Uhr an besagtem Tage auf dem Frankfurter Haus einßnden.
Frankfurt den rhsten Sept. i8n.
Oberforst r Inspektion.
Mit der Prolongation der verfallenen Pfandscheine, von den Monaten Jan., Febr, März und April ihn wird den ifien Octobrr angefangen, und bis den giften besagten MvnatS , Dienstag und Donnerstag Vormittags fortgefa^en / nachhero kann keine Pro» longarion angenommen, foi bern die darauf folgende vier AmtStäge, nämlich vom isten b>r dien Nvv. inclusive, gegen die gewöhnlichen Spesen nur noch auSgelößt, aber nicht : Mprnfirt werden. Während der Verganrhung womit den Uten Nov. Nachmittags um L UHr der Anfang gemacht wird, kann um das Verganthungs Register, in behöriger Ordnung ausjiehen zu können, weder Kompensation, Prolongation noch das Ausisfen, der in • obigen benamten 4 Monaten verfallenen Pfandscheine, mehr statt finden.
Frankfurt den rzsten Sept. 1811.
GreKhsrzogl. Lombards -Direetion.
I Ohngeachteè die Vormünder und Curatoren unterm aysten April 1811 erinnert woe« ben sind, ihre fälligen Rechnungen gehörig abzulegen, so sind doch nicht nur mehrere da- p ait 'm Rückstand verblieben , sondern es sind auch inzwischen andere dazu gekommen, welche fällig geworden, und abgelegt hatten werden sollen. Da nun höchsten Befehls ^mäß , die Rechnungen alle Jahre abgelegt werden müssen, und mit aller Strenge ge-
l sen die säumigen Vormünder und Curatoren verfahren werden soll; f» werden dieselben