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(melden auf dem Meinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ausgegeben wird.)

Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen. ode^ Bekanntmachungen der Verwaltungs

■ und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

Schon in vorderen Zeiten hat dahier die zweckmäßige Anordnung bestanden, daß im

Wen LvNmsr, und bey eingetretener Trockenheit in jedem Hause eine Butte ^der ein guter mit Wasser stet» bereit gehalten werden mußte, um bey dem Ausbruch eines ZeuerS , ber Grsahr sogleich begegnen und der weiteren Ausbreitung des Brande», algbald Schranz im setzen zu können. .

Diese wohlthätige Einrichtung ist, wie man sich bey dem neulichen Brand -n Dachsen. Hausen >u Lberzc :gen Gelegenheit gefunden, bisher in Abnahme gekommen; gleichwohl er­heischt her durch die gegenwärtige Trockenheit eingetretene Mangel an Wasser, und da so» gar mehrere Brunnen in hiesiger Stadt kein Wasser mehr geben, noAwendig eine solche NorstchtSuaaßregel.

Die hiesigen Einwohner werden hoher aufgefordert, von nun an und so lange der derwalige Wassermangel dauert, in ihren Häusern Hütten oder wo solche nicht vorhandech Zeitigsten» einen Zuber mit Wasser beständig in Bereitschaft ju halten, um im Nothfall da. am Hülfe leisten zu können. Diejenigen, welche dieser jum allgemeinen Kesten und zum Wohl du Emjelen abjweckenden Anordnung gegen Erwarten nicht Nachkommen würden, sollen drüber zur Verantwortung und Strafe gejogen werden. Frankfurt den 14 Sept. 1811.

Der Geheimerath, Ober-Polizey-Directar von Jtzstein.

a « An ben biessaen Handelsstand und an die Thorschreiber . Seit der am ^7- ^ugâ d. I, e ^^^^chiespulver, wie unlängst geschehen,

Menen Bekanntmachung zur Verhütung, s w * . â.âürdjge Anzeige ge. >«•* MiSuideui.bdmll»-»*^ ■ « „ ,Jf,n6u„8

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Mfjn ihre Entstehung hu vechtndern- 0Deb teut«, imgleichen die Fuhrleute selbst, Diejenigen auswärtigen Handelsleute und Spur e ^ ojec von dem elende- Leiche entweder aus unverzeihlicher Unachtsamkeit 01 ^ 'Stabt mit ihren Einwohnern [^^ angetrieben, so gewissenlos handeln, ^Se bâ Ä d-n schrecklichsten Gefahren auSzuseuen, verdienen ihrer

-che Verschonen behandelt und auf da» Hrengstk bestraft werden.