(wk>cher üuf Kita kreinen Hirsch,graben F 77 DienstagZ und Ireptags ^,^-—"^-^,
. ausgegrben wird.) Z&v^
ÄÄ? Beschlüsse, Verfügungen oder Bekünnkmachungm der VèrrvaltunÄS, und Justizbehörden des Departements gunffutt.
Wenigen Meßfremden, welche dahier M-ßladen eigenthümlich beflyen, werden an. ' «itechesor-eet, ihren schuldigen' Beytrag zum halben StttrröstAA-Kimylu« tut’« lau. f* Wi nächsten Samstag den 7U11 oder längstens den ^rrfag darauf in der ersten Wwvchr, den 14. d. Mon. Vormittags von io — 12 Uhr, ân unrerze^chnete Stelle «MhchN und um so gewisser zu entrichten/ als ansonsten von den Busgäliri^nen jener viyaaz auf ihre Kosten unverzüglich erhoben werden wird. Frankfurt den's. Sevt »Lu.
Grosherzogl. SchuldentklZUttgSäochnungs^Commissisn.
ki ist zur Antrige gekommen, daß mehrere hiesige Einwohner ihre Hur.de, de,« Nacht« vi'cht in ihren Wohnungen und Höfen rinhalten, sondern solche Hepauj oen -tragen
^' Da hiâch die nächtliche Ruhr der Einwohner gestöhrt wird, indem das Bellen «nd Reulen tiefer Thiere nicht selten einen unerträglichen Termen verursacyr/ auch noch andere ^theile und Befahren hieraus entstehen/ so sieht man sich, um dlkssm Unwesen .a iiviim, vermüßiget/ hiermit zu verordnend .
l)-in jeder hiesiger Einwohner ohne Unterschied ist gehalten, seinen Hund, so ba.d ilsiriht wrd/ in seiner Wohnung einzuhalten. , .. . „
I 2) Die zur Nachtzeit umherlaülends Hunde werden für herrnlos gehalten, und sollen I^rch di, A,„ch^ des Nachrichwrs geschlagen werdrn. , ,
I Wurde der umdrrlaufendk Hund aber von den Knechten tMZèsangen, und meldete Eigenthümer dazu bey der Poliz-y Behörde, so soll jhm> geger>drn ^rsutz der Ko.
I iw und Erlegung eitler Strafe von 5 Rthlr., wovon ein Drittel dem Nachrichter zu Toeu |wi^r Hund wieder verabfolgt werden. Falls aber
L ^) nach Verlauf von 24 Stunden sich nietdand meldete, so ist der Hund als EigkN- mittelst dreymaligem Abdruck in dem hreffgen Jnèelli.
I'^lait hffemlich bekannt gemacht werden. Lrankfurt am 29. August 18".
I ^ Der Geheimerach, Ober -Polizey- Director von Jhstein. lâ^^'"r und Dteinmeyenmeister haben sich wiederholt beklagt, daß ihnen von I ^^ttspiüyrn öfter» eiserne Handwerksgeräthschaften entweihet wurden. , ItoÄ'^ ^* unterm 6. Aug. v. J. ergangene öffentliche Warnung vor dem A ka..f I ^^ Werkzeugen, jedermann in frischem Andttlken bleibe, rruch der Hang zu solchen