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Frankfurter

Intelligenz * B l a 11,

(welches auf dem kleinen Hirschgrabm F 77 Dienstag«! und Frey tags

auSgegeben wird.) s / ^^

No.6z. Dienstag, den 6. August i8n. x£

Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

In der Nachlaffmschaft, modo KonkursSache des verstorbenen hiesigen Burgers und Instrumentenmachers Andreas Schwab, ist auf geschehene gerichtliche Reproduction der erlassenen Edic:a!«Ladungen, terminus ad liquidandum et de prioritate certandum, auf Montag den laten AugUstMlir, Vormittag 10 Uhr, coram Deputatione anberaumt.

Hierzu werden sämtliche des verstorbenen Semeinschuloners Schwab Gläubiger bey Vermeidung des in denen Sd letal Ladungen angedroheten Nachtheils der Präclusion, bos» geladen. Signatum ,-granffurt am Mayn, den 27sten July 1811.

Großherzogl. Äppellatious r Gerichts, Canzley.

Zn der Koncurs- Sache des hiesigen Burgers und Handelsmanns Johann Georg Meermann, ist terminus ad liquidandum et super prioritate certandum, coram Com- missione, auf Mittwochen den 7. August 1811 anberaumt/ vor welcher die Kreditoren des Ermsinschuldners zu erscheinen, ju Vermeidung des in der Edictah Ladung, vom 8-April nup- angedroheten Präjudizes, vorgeiaden werden.

Signatum Frankfurt am Mayn, am 24sten July iZli.

_______ Großhsrzogl. Appstlatisns - Gerichts * Canzley.

Mittwoch den yten August soll im Warth- und Weilruhforst die Versteigerung deS TannenscheitholzrS fortgesetzt werden. Diejenigen, welche also zu ihrer Profession oder sonstigen Geschäft dergleichen nöthig und Lust zu diesem Holz haben, können sich an be­sagtem Tag Morgen« um acht Uhr auf dem Oberforsthaus einsinden.

Frankfurt den lsten August i8u.

Oberforst; Jnspection.

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Da von Seiten unterzogener Stelle für nothwendig befunden worden, die Forstbe­dienten anzuweijen , künftig vom 22ften Febr. bis den rzsten Nov. jeden Jahres Freytags und Samstags, und vom azsten Nov. bis den aasten gebe. Dienstags und Freytags, weder - Holz noch Wellen in dem Frankfurter Waide anzuweisen; so hat man dieses überhaupt und insbesondere denjenigen, welche etwa noch Anwrisscheine an den Förster in Händen haben, bekannt machen wollen, damit sich diejenigen, die eS betrifft, darnach richten können. Frankfurt den isten August igm

Oberforst - Inspektion.