(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und ZreytagS ^^'
ausgegtben wird.) /
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e Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und IusitzWordsil des Departements Frankfurt.
Da Lie Erfahrung lehret, daß. manche Wirthe welche Einquartierung in Kost neh, WM/ unterlassen die QuarriertrâAèc davon zeitig zu benachrichtigen, und, blos am Ende -er i® Quartier Biller bèngvmten gei; ihnen die Rechnung p.!t Bezahlung eingehend so erii^et butmit ar. Erstere bey Vermeidung ihres Nachtheils die Ecmèuna , künftig, wegen Eintritt emqusr'lüi'rter Personen, diejenige Q-artierträger, so er betreffen mag, • «lssbald in K- nwff zu setzen oder zu gewärtigen , daß sie von unterzeichneter Behörde bey Btschwecbtfäüen abgèwirsen werden. Frankfurt den ioten\sulp igri.
Mairie - Quartier - Sektion.
Alls Wenigen , welche an den Nisdererlenbscher Nachbarn Johann Heinrich Lanz, her um «iy BMtörium auf Sechs Jahre ansuchte, rechtliche Ansprüche und Forderungen yj haben oermeineii ,• werden hierdurch pro omni termino peremtorie vorgeladen, Milt» »chden giften July a. c. Morgens 10 Uhr in unterzeichneter Eanzley selbst, oder durch hinlänKch Hevkümachtigte zu erscheinen , um auf das Morarorien-Gesuch sich zu erklären, W M kigâtisnö und zum allenfallsigen Prioritäts-Verfahren gefaßt zu erscheinen, un£> sie weitete rechtliche Verfügung abzuwat ten, aubep sich zu geiva Ligen, daß sie zu die» sic Jache »eiter nicht citirt und im ÄusvletbungSsall weiter nicht gehört, sondern pro consentientibus gehalten oder bey dem. nach Hefi-wen «inrrettenden Soncurs auezeschlos- sm Md abgewieftn werden sollen. Frankfurt am Mayn, den 12 Juny rhü
GtLdd und Land-Gerichts-Lanzley.
‘ ?r«ytagS den igten d. Nachmittags um 3 Uhr, soll auf dem Fruchtspeicher über der Wtwaage eine Parthie altes Eisen, beschlagenes Bauholz und eichene Mühirader-Felgen, : Kann UM ^ uhr in dem Römerhof eine Partdie Schien- und Guß^sen nebst.einer großen Pro Kette an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Fra-uksurtden ii.Jul. i8n. I Großherzogl. Bau-Direclion.^_____
ilüchdèm Höchsten Orts gnädigst genehmigt worden, daß statt der im Jahr 1809 Mlii Hälfte herunter gesetzten LspativnSgebühren von verpfändet werdenden Juwelen, ».^Mun- Gold, vom 15. July laufenden Jahrs an, die früher bestandenen Taxation-» E^^m, nämlich von einem Kreuzer vom Gulden so lange der Taxationsbetrag die Summe E Sin Hundert Gulden nicht übersteigt, und von einem Procent wenn der Betrag sich W belauft , von dem Verpfänder wieder entrichtet -werden sollen; so wird dieser -hier»