Einzelbild herunterladen
 

Frankfurter

«teil i g e n z . B I a t t,

(welches auf dem kleitten Hirschgraben F 77 Dienstags «ird Frey tags ausgegehen wird.)

Mzr. Dienstag, den 18. Juny isu.

- - vt^v^,^>^*^!l^"BMIBa^Va3KSBSSaK»fM^O^^sa3X^^ --------------^..._.

gemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt«

Dr mn mit Mißfallen wahrzunehmen gehabt, daß an den Thoren mit den weißen

W»W<n verschiedene Unordnungen vorgefallen sind denen man nicht langer nachzu- Wn/mjf während einem jeden die Pflicht sich von selbst empfiehlt, daraus zu sehen, WMimlbtti Stiftungen, zu deren Besten diese Hinnahme mit gereichet, hierunter nicht Mmlert werden; so wird hiermit jedermann eingelad-n, besorgt zu seyn, daß diese dPutm Zeichen in d'.e an den Thoren befindlichen Büchsen, von dem Sintreètenden selbst Weden und wirklich eingelegt werden.

Man ist berechtiget von allen denjenigen, die sich dieser Zeichen bedienen, zu erwar- M^daS sie alles dazu betragen# solchen wohlmeinenden Bbsichten um so mehr zu ent° Mm, als im Tegenfalle diese zur allgemeinen Bequemlichkeit gereichende Maaßregel «ngejojifi werden müßte. Frankfurt am Mayu , den roten Juny 1811.

Der Direetorial-Rath und Maire der Stadt Frankfurt

Gi! io llett.

ton ^/E^ !'" ^^^"p^'kchep Verordnung jeder Ausländer, welcher mit einem fa, Lm r. !^"^^^^^ ausgestellten Passe in oder durch das Königreich Bayern ref* ^bL,,:/ ^.^^ ^z o^" durch einen Ort kommt, wo sich eine König!. Bayrische WVtn^ ?!'{ ^^ visiren lassen muß, ansonsten ihm der Eintritt H "^-^" Reisende zurückgewtestn werden soll; so wird dieses auf huf a4iréfn« ^ "^>"Einen Wissenschaft andurch gebracht, und Jedermann Hilihea die Hi*!^^^8^1' ^?^^ Unaugeneyme und den Nachtheil von sich abzuweuden, LS Pachtung dttser Vorschrift nach sich ziehen würde. Mmzurt, dm wen Juny ign.

----------- Großherzogiiche Ober, Polizey, Direetion«

^aliA bissigen StättigkeitSjuden Zacharias Meyer

ei'PL .kepsvducirte EdirtastLadung, terminus ad declarandum, e?"' Ntkmitw !< -j?irer °c pâritsto certandum, stets Mittwochen den 26. Juny , ^âw -Zaibari« â ^0'^t Deputatione anberaumt, vor welcher die Creditores . r seinen vetaelnb»» , Buchsbaum , sub comminato in cdiâalibus prsjudicio, vsrgeladen werden. 8r§nr,tum Frankfurt am loten Juny istu»

Schöffen , Appâtions , Gerichts ; Canzley.