Frankfurter
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(welches auf dem kleinen Hirschgrabrn F 77 Dienstags und ZreytagS ^^‘"^^ ausgegtben wird.) /^e>ââ?^ — iC^^W^^ Ro. 50, Freytag, den 14. Juny i8n. ^SS^
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> gemeine Beschlusse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
l Da «an mit Mißfallen wahrzunehmen gehabt, daß an den Thoren mit den weißen
: Mchk-chrn verschiedene Unordnungen vorg-saLen sind denen man nicht langer nachzu- Dm vermag, während einem jeden die Pflicht sich von selbst empfiehlt, darauf zu sehen, bcii Sie milOen Stiftungen, zu deren Listen diese Hinnahme mir gereichet, hierunter nicht i .üeschmaiert werden ; so wird hiermit jedermann eingtladey, besorgt zu seyn , daß diese ‘ besondere Zeichen in,die an den Thoren befindlichen Büchsen, von dem Eintrettenden selbst ebzegeben und wirklich eingelegt werden.
Man ist berechtiget von allen denjenigen, die sich dieser Zeichen bedienen, zu erwar- . ten / daß sie alles dazu beptragen, solchen wohlmeinenden Absichten um so mehr zu ent* 6 sprechen, als im Gegenfalle diese zur allgemeinen Bequemlichkeit gereichende Maaßregel «siebet eingejogen werden müßte. Frankfurt am Mayn , den loten IuW igii.
Der Directoriar-Rath upö Maire der Stadt Frankfurt
G u i o l! e 11.
s , ^^üch durch frühere Senats-Bekanntmachungen jedem hiesigen Einwohner unter» , ^ ^' von dem Militair KleidungS» und Brmaturstüeke käuflich an sich zu bringen, so ■ b<wn be^ eerfefoiebene hierüber vvrgeksmmene Beschwerden den Beweis geliefert, daß vieie« Verbot hie und da außer Acht geblieben ist. Es wird solcher demnach hiemit «r- : 'Euer-, und einem jeden.ernstlich verboten von Vrilstairpersonen , und zwar von dem JUn» I »x ■ et, ^66 Sergeant abwärts, Kleidunqrstücke, Wäsche, oder gar Waffen ;u kaufen, hfTk' i^ Käufer auf Betreten nicht allein zur unentgeldlichen Herausgabe oder zum tnn 'bI" ^f'Efcen Stücke angchaicen, sondern auch üderdieß besonders brsiraft werden !°!>- Aranksurt am Uten Juny i8n.
Der Geheimerrath, Ober-Polizsy-Director von Jßstein.
M,-^ ^ Moratorien Gesuch-Sache des hiesigen Burgers und Handelsmanns, Anton m‘‘‘ ! W' ?UJ erlassen« und gerichtlich reproducirte'Hdicèal - Ladung, um auf das «di»» .^'^^uch, zu erklären, zu liquldiren und evenkugliter über den Vorzug zu Der» -,tioJ V, etfminU8 ^^ Montag den 17. Jun. ig> r, Vormittags to Uhr, cotam Deputa- re^' S«b commmato pr$judicio in Eekftalibus.
»ignitam , Frankfurt, am giften May isu.
^•SJ Schöffen , Appellations s Gerichts r Canzley.