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Frankfurter

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(welches auf dem kleinen Hirschgrabrn F 77 Dienstags und ZreytagS ^^"^^ ausgegtben wird.) /^e>ââ?^ iC^^W^^ Ro. 50, Freytag, den 14. Juny i8n. ^SS^

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> gemeine Beschlusse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs, und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

l Da «an mit Mißfallen wahrzunehmen gehabt, daß an den Thoren mit den weißen

: Mchk-chrn verschiedene Unordnungen vorg-saLen sind denen man nicht langer nachzu- Dm vermag, während einem jeden die Pflicht sich von selbst empfiehlt, darauf zu sehen, bcii Sie milOen Stiftungen, zu deren Listen diese Hinnahme mir gereichet, hierunter nicht i .üeschmaiert werden ; so wird hiermit jedermann eingtladey, besorgt zu seyn , daß diese besondere Zeichen in,die an den Thoren befindlichen Büchsen, von dem Eintrettenden selbst ebzegeben und wirklich eingelegt werden.

Man ist berechtiget von allen denjenigen, die sich dieser Zeichen bedienen, zu erwar- . ten / daß sie alles dazu beptragen, solchen wohlmeinenden Absichten um so mehr zu ent* 6 sprechen, als im Gegenfalle diese zur allgemeinen Bequemlichkeit gereichende Maaßregel «siebet eingejogen werden müßte. Frankfurt am Mayn , den loten IuW igii.

Der Directoriar-Rath upö Maire der Stadt Frankfurt

G u i o l! e 11.

s , ^^üch durch frühere Senats-Bekanntmachungen jedem hiesigen Einwohner unter» , ^ ^' von dem Militair KleidungS» und Brmaturstüeke käuflich an sich zu bringen, so b<wn be^ eerfefoiebene hierüber vvrgeksmmene Beschwerden den Beweis geliefert, daß vieie« Verbot hie und da außer Acht geblieben ist. Es wird solcher demnach hiemit «r- : 'Euer-, und einem jeden.ernstlich verboten von Vrilstairpersonen , und zwar von dem JUn» I »x et, ^66 Sergeant abwärts, Kleidunqrstücke, Wäsche, oder gar Waffen ;u kaufen, hfTk' i^ Käufer auf Betreten nicht allein zur unentgeldlichen Herausgabe oder zum tnn 'bI" ^f'Efcen Stücke angchaicen, sondern auch üderdieß besonders brsiraft werden !°!>- Aranksurt am Uten Juny i8n.

Der Geheimerrath, Ober-Polizsy-Director von Jßstein.

M,-^ ^ Moratorien Gesuch-Sache des hiesigen Burgers und Handelsmanns, Anton m ! W' ?UJ erlassen« und gerichtlich reproducirte'Hdicèal - Ladung, um auf das «di»» .^'^^uch, zu erklären, zu liquldiren und evenkugliter über den Vorzug zu Der» -,tioJ V, etfminU8 ^^ Montag den 17. Jun. ig> r, Vormittags to Uhr, cotam Deputa- re^' S«b commmato pr$judicio in Eekftalibus.

»ignitam , Frankfurt, am giften May isu.

^SJ Schöffen , Appellations s Gerichts r Canzley.