Frankfurter o t e H t â e n â * Bla
(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags auSgegeben wird.)
$0.46, Freytag, den 31. May i8n.
Mmi«e Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der VerwaktungSe und Justizbehörden des Departements Frankfurt.
Oeffentliche Bekanntmachung.
G Aufstellung der ConscriptionSlisten für das hiesige Departement, hat sich ergeben, Äf mM in dem Constriptivnealrer stehende Jünglinge, sich weder in Person eingefuw- hn, noch durch ihre Eltern , Verwandte , Vorwünder, oder sonstige Bevollmächtigte, du »emdnungsinäßigm Angaben gewacht haben.
Wenn schon bey einigen dieser Individuen die Vermuthung erwachst, von den Vor- Wm der kücksichtlich der Conscription erlassenen Verordnungen, namentlich aber die «roii'/sten Jan. l. I., keine Kenntniß erhalten zu haben; so kann doch von andern dieser WÄWngegrund nicht angeführt werden, und auf diese ist daher die Vorschrift des s r;. gedachten.Gesetzes anwendbar, das sie für Deserteurs erklärt, weil sie sich Vorsatz, lich der èonsmption entziehen.
Die nächste Wirkung hiervon würde Einziehung deren Vermögens seyn. Um diesen Achchist von ihnen abjuwsndrn, wird daher allen in vorhin erwähntem Kall befindlichen èvchchtmrOchtigen aufgegeben , sich längstens von heute an, bis zum irrsten Junius l> I^p den untern Verwaltungsbehörden des hiesigen Departements, namentlich aber he zur SÈ.de Frankfurt gehörigen, bey der Mairie der Stadt Frankfurt entweder in Pchsn einjufinden, oder wenn dieses aus zulänglich zu beweisenden Gründen unthunlich M, durch deren Eltern, Verwandte, Vormünder oder sonstige T.vsllmächtigte, von die erforderliche Auskunft zu geben und geben zu lassen, oder aber darzuthun, daß lie uoch Naaßgabe der höchsten Verordnung vom rasten Jan. und i8ten Febe. l. I., Dis» Wtion vom Kriegsdienst gehörig^auSgewirkt haben Frankfurt den 22. May 1811.
Der Präfect des Departements Frankfurt,
Freyh- von Günderod».
Das unterm 25. Juny v. I. zuletzt bekannt gemachte Verbot deS Badens im offenen »uvtvild andurch zu jedermanns Wissenschaft und Nachachtung dahin erneuert, daß inner# »Grenzen von Frankfurt und Sachsenhausen, nämlich von dem Stadttheil oberhalb wh « 1 ^^ ""'Er die Gärten an dem sogenannten Grünbrunnen, als höchst unanständig -»u> Anstich untersogt ist, und jeder Uebertretter ohne Nachsicht mit 5 fi. oder " «wstandtst, mit rragigem Arrest bestraft werden soll.
jranssurt am rasten May 1811.
Der Geheimerath, Ober-Polizsy-Director von Jhfiein.