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(welches auf dem Keinen HirschgraLen F 77 Dienstags und Freytag?! ^ - suszegchen wird.) '

Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der VertvalLunZs- und Justizbehörden des Departements Frankfutt.

O e s f e n t l i ch e Bekanntmachung.

Sq, MMu'.lg der Constriptisnslisten für das hiesige Departement, hat sich ergeben, - ilichm! in dem Eonscriptionsalter stehende Jünglinge, sich weder in Person erngefun- di»/ ne-h durch ihre Eltern, Verwandte, Borwünder, oder sonstige BessSmächtiM, vrMnungkmüßigen Angaben gemacht haben.

WM schon bey einigen dieser Individuen die Vermuthung erwachst, von den Bor- Mm der kücksichtlich der Konskription erlassenen Verordnungen, namentlich aber dir voanM Jan. 1. J., feine Kenntniß erhalten zu haben; so kann doch von andern dieser ^uschâiMg-grund nicht angeführt werden, und auf diese ist daher die Vorschrift des s 4 gedachten Gesetze- anwendbar, das sie für Deserteurs erklärt, weil sie sich vorsätz­lich d» tzsuscriptivn entziehen.

Dit nächste Wirkung hiervon wurde Einziehung deren Vermögens seyn. Um diesen Nachtheil M ihnen abzuwenden, wird daher allen in vorhin erwähntem Fall befindlichen on|WMf(<$tigen aufgegeben, sich längstens von heute an, bis zum risten Juniu- l-I> tkj> tm untern Verwaltungsbehörden des hiesigen Departements, namentlich aber è^t 1« ëemeinbe Frankfurt gehörigen , bey der Mairie der Stadt Frankfurt entweder in Pchn emjußnden, oder wenn dieses aus zulänglich zu beweisenden Gründen unthunlich »â», durch deren Eltern, Verwandte, Vormünder oder sonstige Bevollmächtigte,-von ßch die. erforderliche Auskunft zu geben und geben zu lassen, oder aber daczuthun, daß nach Massgabe der höchsten Verordnung vom r7sten Jan. und iZten Febr. L I., DiS- pchMidn vory Kriegsdienst gehörigiauSgewirkt haben. Frankfurt den.22. Map i8*i.

Der Praftct des Departements Frankfurt,

§r-yh. von Günderode.

^sr Schwester des zu Regensburg verstorbenen Kellermeisters Georg Adolph Ferge», r Mna Eretschmar, geb. Ferges , cSer den aSenfaSsi^en Erden derselben, wird

^ Rrqucktion andurch bekannt gemacht, daß sie sich in unterzeichneter Eanzley fefF h "?^ ^^ Jnnhalt eines unter dem 16. März a. c. eingelaufenen Schreibens in rf irrgefallenen Erbschaft anzuhören und ihre Erklärung hierauf sck protocol- M "biugebm habe. Frankfurt am Maya, den May i8n.

Slrdt- und Land - Gerichts; Canzkey.