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Kelches auf dem kleinen Hirichgraben F 77 Dienstags und Freytags ;^^«^ ausgegeben wird.)
Ro. 23. Dienstag, den 19 Mârz an. X^r/
' gemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Iusiizdehörden des Departements Frankfurt.
Das von der ehemaligen hiesigen Reichsstadt erlassene seiner Zeit öffentlich bekannt grmachie, und noch in voller Wirkung bestehende Gesetz, in Betreff des Warten-Stempels Kët folWdermaßen: , . . I ,Eell vom lsten Jänner 1805 an, in hiesiger Stadt und deren Gebiet, und zwar ‘ „s» wenig in Gast- und Wwtd» , als in Privathausern, mit «irrigen Karten, welche ,, -cht vorher mit einem eigends dazu bestimmten Stempel auf hiesigem Renten-Lmt „versehen worden sind, schlechterdings nicht, und unter keinerley Borwand gety'elh I „wecd-m, rielmehc ist ein jeder schuldig die Kartenspiele deren er sich bedienen will, ^vor. I „mütags von 8 bis 10 Uhr, und Nachmittags von 2 bi» 4 Uhr auf das Rei.ten- I „A«t zu bringen, und ein bestimmtes Blatt derselben gegen eine Abgabe von 10 fr.
„von jedem Spiel, stempeln zu lassen. Hin jeder der Spielenden verfallt im Ent« „g-qmhanSlungSfâ, für jeden Kreuzer der defraudirten Tagte, in die Strafe eine» „Gulden, und wird m-thin für jeder Spiel ungestempelcerMarten um 10 fl., und über-
i „dem wird derstnige in dessen Haus oder Wohnung gespielt worden, für jede» Spiel „Karten mit 10 fl. bestraft, von welcher Strafe der Denunciant ein Drittheil zur „Belohnung erhä:t-."
. Dieses Gesetz wi d seinem ganzen Inhalte nach, deswegen hierdurch Jedermann in Hr.
‘ »merung gebracht, damit man nicht in die unangenehme No-dwend akeit aeseht wird, gegen Defraudanten mit pflichtmaßiger Streng« zu verfahren. Zugleich wird auch bekannt t gemacht / daß in Zeit von zwey Monaten der alte Karten-Stempei seine Gültigkeit ver, liebten wird, und aledenn alle im Departement Frankfurt zum Spiel gebrancht weidende Karten, mit einem neuen Stempel versehen werden müssen; diejenige Personen, welche nach Ablauf dieser Zeit, noch ungebrauchte neue mit dem alten Stempel versehene Karten »orrathig haben, können solche alsdann bey der unterzogenen Behörde, mit dem neuen Stempel unentgeldüch versehen L flVn.
Frankfurt am Mayn, den taten März i8ti.
Accis .' Administration.
Dienstags den igten diese», Nachmittaa» um 3 Uhr, sollen zwischen dem Asckoffen. Burger« und Schaumaynthor annoch einige schöne Nuß- und Maulbeerbäume, zu Arb« rS- hv.z für Wagner, Schreiner re. sehr dienlich, an den Meistbietenden öffentlich verkauft werden. Frankfurt den igten März ign.
Ban ; Direction.