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Frankfurter

Intelligenz ^ Bla t t,

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags und Freytags ^^^^^ ausgegeben wird.) f^c^??^

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M. 17. Dienstag, den 26. Februar i8n. \ä>

Allgemeine Beschlüsse, Verfügungen oder Bekanntmachungen der Verwaltungs- und Justizbehörden des Departements Frankfurt.

In der Conrurs-Sache des hiesigen Burgers und Handelsmanns, Johann Marti« Tchsit, ist auf ergangene und reproduciere Èdictaies , terminus ad hqui landam et lopef prioritate certandum, bey Vermeidung des in der Ladung angedroheten K ästchi- jkè, auf Montag den gten Mar; igu/ Vormittags 10 Uhr, vor einer Commission, zu erscheinen, gesetzt und vorberaumt.

Signatum, Frankfurt, am Losten Kehr. igir.

(LS.) Schöffen - Appellations; Gerichts; Canzlry.

Nachdem die nachgelassene Wittwe des gewesenen Handelsmanne, Ja^vb Lang, Anna Assina, geb. Hofmann, ohne Testament dahier verstodir, und deren auswâclige Jnüfrat» Milerbin, gegen gerichtlich geleistete Kaution, Sie aedetene Immission, in die fragliche pure angetretene Verlassrnschafc, erlangt, forchin um gegenwärtige Ladung, damit jene Kaution wieder gelöscht werden könne, gebeten haben: So werden alle btejemgen, weich« aus irgend einem Grunde, Spruch oder Forderung an den Nachlaß der gedachten Wunb, innen Minnen lang # zu haben vermrpnen, hierdurch dergestalt vorgeladen, um innerhalb einer peremtorie et pro omni angesehen Frist von Drey Mor-aten, von unten gefeitem dato an, vor hiesigem Berichte selbst, oder durch rechtliche Anwaltschaft jit erscheinen, und Ihre Forderungen daczuthun, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß die deßfalls geleistete kaucion werde gelöscht, und die späterhin auftretenhen Gläubiger, mit ihren Ansprüchen, ad Lrum domicilii der Micerben/ werden verwiesen werden. Es'wird auch künklig, keine weite e Ladung, denn an hiesiger Gerrchtsthür., und zwar Nur ju Anhörung des, repredutta hac citatione, ergehenden Bescheids, erlassen werden.

Srauksutt am Siayn , den isten Februar igii.

(L. S.) Stadt- "no Land - Gerichts - Tanzley.

Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der mit Hinterlassung eines Testaments f Erstorbenen Margarethen Justinen Katharinen H - - r-, geb. Hofmann, auS irgend einem G'-utld, Spruch u-d Forderung ju haben vermen werden andurch ausgefordert, innèr» Md einer peremtorie et pro omni an beraumten Arist , von Drey Wochen, in unter» leugnetet Eanzley;u erscheinen und ihre Anforderung behörig ju begrr'inden, widrigenfalls aber ;u gewärtigen, daß die in dem Testament ernannte Erben, in den beregten Nachlaß, kyne weiters, werden eingesetzt werden. Frankfurt am Mapn, den 13. Kebr. igu.

(L.S.) Stadt, und Land - Gerichts - Eanziey.