(welches auf dem kleinen Hirfchgraben F 77 Dienstags M- IreptagS
Luegegeben wird.) /
No. 14. Freytag, den 15. Februar i8n.
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No. 270. Frankfurt den 13. Zebr.. rZu.
drS Haupttegisierö.
Großherzogthum Frankfurt.
Die Mairis der Stadt Frankfurt.
Los Laüde^Sichcrheits-
Corxs btireffcnd.
Zu dem Landes-SicherheitS-KorpS , welches Unsers Durchlauchtigsten 'GroßherzsgS Königliche Hoheit zu errichten beföhle« haben, seifen Individuen angenommen werden, die wr möglich schon gedieht haben, von guter Köratirak, vertraut, im Lesen und Schreiben g-übt, hauptsächlich aber unverheprathet sind. DenMgen nun, dir d ese Eigenschaften /!i beffyen glauben, wird hiermit bekannt gemacht, daß sie sich bey dem Bureau der ^li'gs-Ahmmistrativn dahier, jedoch persönlich, anmr!:en können.
Der Maire- Bdjumt der Stadt Frankfurt
Dr. Beyer bach.
Betaun t m a ch u n g.
Die Schuldner des hiesigen HandekssuannS Johann JustuS Steitz, werden hiermit bon Gerichts wegen und bey Strafe doppelten Ersatzes angewiesen, ihre Zahlungen nur an I È'e vktpfljchteten Maffe-Furatoren Dr. Hiepe und 'Handelsmann Johann Christian Kluge s adjufuhren. Frankfurt a. M., den szsten Januar !8n.
I Schöffen , Äppevations , Gerichts , Canjley.
Die Münzpaffe, welche seither auf dem Recheneèamte sind ertheilt worden , werden 7 Mn auf der Bestatterei ausgefertigt. Jedermann wird, in Gemäßseit der bestehenden : Verordnung, hierbei ernstlich erinnert, kein Geld ohne dergleichen Pässe von hier zu ver- k finden. Frankfurt, am irren Februar 181 r.
Rechenei.
Donnerstags den gZsten dieses und ^lgendr Täge, sollen auf dem bey Heusenstamm Mgenen Dildhofe mehrere Tausend Klafter Buchen Scheidholj, Knoten und Knittelholz, Wn gleich baare Zahlung versteigt w^den. Die Verfleizerung fängt an jedem Tage lVormutaos 10 Uhr an und wird Nachmittags 2 Uhr fortgesetzt.
Offenbach, den Lite« Februar i8u.
Fürstliches Oberamt.