I • Frankfurter Intelligenz * Blatt,
(MgcheS auf dem kleinen Hirfchzrabrn F 77 Dienstags und Freytags ^^77^X
ausgegeben wird.) / â^â >?*7dX
No. 7. Dienstag, den 22. Januar i8n.
Bekanntmachung.
Me diejenige, welche an den hiesigen Bürger und Handelsmann,^ Johann Justus 1 Neitz, welcher mit einem Güter-AbtretungS - Gesuch gegen seine Gläubiger gerichtlich <m«?omnen ist, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeynen, werden hier» durch vvrgeladen , in Z-it Sechs Wochen, welche von unten benanntem Dato an, pro omni termino p'eremtorie anberaumt werden, vor hMZem Gerichte in Selbstperson, oder durch Men hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechtS- ttfordeclich darzuthun, gud? des etwaigen DLrrrchtS halber mit einander zu verfahren, sofort ditMiter« rechtliche Verfügung abzuwartrn, anbey sich zu gewärtigen , daß sie zu dieser Sache weiter nicht als an hiesiger Gerichts - Thürs , citirt , und im Atreblsibungs- fall weiier nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem LoncurS auSgèschlosien und aögewiesen werden sollen.
Signatum Frankfurt am Mayn, den Zr.Dec. 18to,
(LS.) Großherzogl. Frankfurt. SchöfferuAppellarionS-Tsrichrs-Canzley«
8 a t e r n e n - R r st a n t k u.
.,.^.^S katernengeld' alle Jahr nach der höchsten Verordnung zum Voraus zu ent» richten ist, so werden diejenige, die damit bis den Zisien December igio rückständig sind, pieröurß erinnert , solches in Zeit von 14 Tagen so gclviK zu bezahlen, als nach deren
» ..^^ i" kintreibung desselben das Weitere auf ihre Kosten verfüget werden >»'kd. Franksurt den I4ten Januar i8il.
Bau, Laterne«; Anrt.
_. < Sämtliche dahiesize kontributionspflichtige m b dis Eaventen der auswärts wsh^ sen hiesigen Burger, welche ihren schuldigen kontributions- Beytrag für das abge» l^fo noch nicht entrichtet baden , werden von der unterzeichneten Stell« u,:?”^ aufgefordert, in dem kauf dieses MonatS Januar obnfehldar und um so ge» â„?V schuldigen rückständigen Beytrag zu berichtigen / als sie in dèss.n Entstehung, ll^aß/ in eine den toten Theil ihres schuldigen Beytrags drtref» Lc»^, '^â oer,allen, und dieser, nach dem von ihnen entrichteten letzten JahrcS» stimmt. °^ ^° $?f” Ma^sM- fehlet, nach Approximation von AmtSwegen zu be-> hetmKâ^^g der eg-ecutiven Behörde bekannt gemacht, sofort nebst der anzedro» ^»Geldstrafe gegen sie reutet werden wird.
«tankfurt den i4ten Januar igti.
Grosherjogl. SchuldeutilLUngsâchnunss-Commistiorl.