(welches auf dem kleinen HirschKraben F 77 Dienstags und Freytags
auSgegeben tyvb.) /
No. 5. Dienstag, den 8. Januar i8n
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Bekanntmachung.
Alle diejenige, welche an den hiesigen Burger und Handelsmann Peter Joseph Schmidt, welcher heute mit einem Tüte^Abtrettungs Gesuche gegen seine Gläubiger ge, sichtlich «ingeksmmen M/ rechtliche Ansprüche und Forderungen zu hohen vermeinen, wer- ' B« hierdurch gorgeladen, in Zeit von Sechs Wochen, we che von unter; benanntem Daft, an pro omni ter'mino peremtorie andsrâUMt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbst- Uresog/ oder durch einen hinlänglich Bevollmächtigten - zu erscheinen, uw ihre Ansprüche rechtserssvdrrlich darzuthun, auch des etwaigen Vorrechts halber mir einander zu verfahren, sofort vtè weitere rechtliche Verfügung übzuwarèen , entzey sich zu gewärtigen ^ daß sie zu dieser Sache weiter nicht, a's an hiesiger Gexichtsthüre «tikt, und im ÄusbletbungsfaS weiter nicht gehskè, sondern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem Esncurs aus» geschloffen, und abgewissen werden sollen.
Signatum Frankfurt am Mayn, den Aren Der. 1810.
SchöffLn ; AppMüsn- - Gerichts s Canzlèy-
Mr ditjemgm, welche an den hiW«r DtKtt^e''LWderr, Michel Her; Mainz, web
Mr dtrjemgen, welche an den ywngen Statttgte^rmden, Michel Her; ^atr^, web cher am sten See. igto mit einem Güterabtrett: >^,.« GefÜche gegen feine Gläubiger gerichtlich eingenommen O, rechtliche Ansprüche und Is derunzen zu haben «erlernen, wet, ' )en hierdurch vsrgeladen, in Zeit Techs Wochen f weich- von unten benar.niem dato pro imni termino peremtoric anberaumt werden, vor bissigem Berichte in T estperson, >der durch einen hinlänglich Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechts- erforderlich darzuthun, auch des etwaigen Vorrechts haèher. mit einander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarre-,.. anbey sich zu gewärtigen, das sie zu ^dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Ge^ichtkthüre, cilirt, und im Aüèble biâKsfM 1 »eiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Koâr-mge« hon k csem Eoncu's auige» ,1 Flossen, und angewiesen werden sollen. Signatum Frankfurt« M., den 5. Dec. igio.
Schöffen - Appellatidns - Gerichts ; Canzley.
In der ConcurS Sache des hiesigen Burgers und Handelsmanns Hemrsch Joseph Engels, Inhabers■ bèt Handlung Johann Jacob Oè und Sohn, iß, auf gerichtlich ittprodueirre Ediccslladung, terminus ad liquid an dum et super priorirate certandum, ^luf Mittwochen den yttn Januar r8it/ Vsrmitcags toUS/» coram Deputaikme» ch-r« beraumt, vor welcher des G^-meinschuldners Creditores, zu Vermeidung des in der ka» dung angedroheten Prätlusiv-Nachtheil«, zu erscheinen, vorgclaSen rverdesi. '
Signatum Frankfurt, am ryten Dec. igio. *
Schöffen ; Appellations - Gerichts ; Canzley.